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Allgefahrendeckung scheint nicht bekannt zu sein

17.11.2018 – Als Fachmann/-frau kann man sich in unglaublich vielen Details verstricken – und den Überblick verlieren. Es bestehen aber viel mehr Risiken als F/LW/Sturm etc., die schwere Schäden und ggf. den finanziellen Ruin verursachen können.

Ich habe meine Häuser mit „Allgefahrendeckung” versichert. Soweit Schäden vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, besteht Versicherungsschutz.

Das scheint vielen Vermittlern und Finanztest nicht bekannt zu sein?! Aber es gibt ja glücklicherweise die Vermögensschadenversicherung – die vielleicht auch bei grober Fahrlässsigkeit haftet?!

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Welche Wohngebäude-Policen Finanztest empfiehlt”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Elementarschaden
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