Franke und Bornberg: Nur jeder sechste Zahnzusatz-Tarif ist „hervorragend“

23.3.2026 (€) – Das Analysehaus hat die Produktlandschaft in der Ergänzungsversicherung untersucht. Darunter waren unter anderem 265 Tarifkonfigurationen im Bereich Zahn. Die Bestnote „FFF+“ erhielten 46 Produkte beziehungsweise Produktkombinationen von 28 Anbietern.

Die Franke und Bornberg GmbH hat den Markt der Ergänzungsversicherungen einem umfassenden Produktrating unterzogen (VersicherungsJournal 26.2.2026). Zu den fünf Untersuchungsbereichen gehörten neben den stationären Leistungen (2.3.2026) und den Kategorien Naturheilverfahren (6.3.2026), Sehhilfen (11.3.2026) und Vorsorge (17.3.2026) auch das Segment Zahn.

Die Lösungen wurden auf 35 unterschiedlich gewichtete Detailkriterien hin überprüft. Dabei wurde unter anderem nach den Erstattungsprozentsätzen für Inlays, Implantate und augmentative Behandlungen sowie für über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen gefragt. Betrachtet wurden auch die Leistungen für Kompositfüllungen sowie Wurzel- und Parodontosebehandlungen.

So wurden die Krankenzusatztarife bewertet

Als Quellen für das Rating werden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.

Die Testkandidaten wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden. Dies wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.

Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.

Besonderheit im Bereich Krankenzusatz

Als Besonderheit im Bereich Krankenzusatz wird hervorgehoben, dass der Erstattungsanspruch des Versicherten häufig als prozentualer Anteil vom Rechnungsbetrag festgelegt und zusätzlich durch jährliche Höchstbeträge begrenzt sei. Und dies zudem marktweit in verschiedensten Konstellationen.

Die Analysten erläutern: „Um das Leistungsversprechen möglichst unabhängig von speziellen Rechnungsbeträgen bewerten zu können, greifen wir für Kriterien, die die Höhe der Leistung beschreiben, in der Regel zu einem Simulationsmodell.

Dabei werden für verschiedene Rechnungsbeträge je Detailkriterium die Erstattungsbeträge ermittelt. Aus den errechneten Erstattungsbeträgen wird der Durchschnitt gebildet. Die Bewertungspunktzahl ermittelt sich aus diesem Durchschnittswert in Relation zum durchschnittlichen Rechnungsbetrag.“

Siebenstufiges Notenschema und Mindeststandards

Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ („sehr gut“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen. Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen.

Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung. Zudem müssen für eine Einordnung in bestimmte Ratingklassen zusätzliche Mindeststandards erfüllt werden. Weitere Details hierzu sowie zum Ratingverfahren allgemein bietet das Analysehaus in den Bewertungsgrundlagen (PDF, 288 KB).

Jedes sechste Angebot mit der Höchstnote

Von den untersuchten 265 (Vorjahr: 259) Tarifkombinationen in diesem Segment schnitt wie im Vorjahr mehr als (knapp) jede sechste mit der Höchstnote „FFF+“ ab. Ein Elftel (Zwölftel) erhielt die Note „FFF“, erneut ein gutes Viertel ein „FF+“ und wiederum ein Sechstel (Fünftel) ein „FF“.

Immerhin noch ein „ausreichend“ („F+“) bekam jede dreizehnte (fünfzehnte) Offerte. Weiterhin kam mehr als jeder fünfte Testkandidat nicht über ein „mangelhaft“ („F“) hinaus. Dabei nahm die Zahl der „ungenügenden“ Angebote von einem knappen Zehntel auf weit über ein Neuntel zu.

Notenverteilung (Bild: Wichert)

28 Anbieter mit mindestens einmal „FFF+“

Laut der im Internet einsehbaren, laufend aktualisierten Ergebnisliste haben 28 Produktgeber mindestens eine „FFF+“-Offerte. Zu dieser Gruppe gehören

Mit der Allianz und der DKV schafften es zwei Anbieter gleich mit vier Offerten in die Bestenliste. Allen anderen aufgeführten Akteuren gelangen bestenfalls zwei Einträge.

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