Check24-Kündigungsservice: Huk-Coburg erzielt Etappensieg

13.2.2020 (€) – Der Versicherer wehrt sich vor Gericht gegen die Kündigungshilfe des Vermittlers bei Kfz-Policen. Laut Gerichtsbeschluss muss Check24 für das Beenden des Vertrags eine Kundenvollmacht vorlegen, sonst kann die Huk-Coburg den Vorgang zurückweisen. Die Münchener Firmengruppe will dagegen klagen.

Die Huk-Coburg Versicherungen und die Check24-Gruppe tragen derzeit diverse Meinungs-Verschiedenheiten vor Gericht aus.

Der aktuelle Streit geht um die Kündigungshilfe des Versicherungsmaklers für Endkunden. Der Versicherer akzeptiert diese Unterstützung nicht, weil keine Vollmacht vorgelegt werde (VersicherungsJournal 19.12.2019).

Kündigungsservice darf keine Rechtssicherheit versprechen

Zum Schutz ihrer Kunden hatte die Huk-Coburg nach eigener Aussage Kündigungen von Kfz-Policen durch Check24 zurückgewiesen, wenn nicht rechtlich gesichert war, dass der Kunde sie wirklich veranlasst hatte.

Das Landgericht Berlin bestätigte dem Unternehmen in einem Beschluss vom 30. Dezember (Az 15 O 605/19), richtig gehandelt zu haben. Die Begründung laut Huk-Coburg: Dem Versicherer stehe ein Zurückweisungsrecht zu, weil Check24 nicht gleichzeitig mit der Kündigung eine Vollmachtsurkunde vorlege.

Es sei deshalb „irreführend [von Check24], diesen Weg zu kündigen als rechtssicher darzustellen und den Versicherungsnehmer von einer eigenen Erklärung gegenüber dem Versicherer abzuhalten“, zitiert der Coburger Konzern aus der Begründung.

Check24 bereitet Klage vor

Die entsprechende Mitteilung des Versicherers trägt den Titel: „Huk-Coburg gewinnt weiteren Rechtsstreit gegen Check24“. Dem widerspricht der Versicherungsmakler auf Nachfrage: „Das ist falsch: Das Hauptsache-Verfahren um den Kündigungsservice und das diesbezügliche Verhalten der Huk ist noch nicht eröffnet. Eine entsprechende Klage wird derzeit von Check24 vorbereitet.“

Die einstweiligen Verfügungen „beziehen sich lediglich auf konkrete Formulierungen im Zusammenhang mit dem Verhalten der Huk bezüglich des Kündigungsservices“, so das Münchener Unternehmen weiter.

Die Ablehnung der Kündigungen durch den Versicherer hält der Vermittler weiter für „verbraucherfeindlich“ und werde diese nicht akzeptieren.

Nächste Verhandlung zu „Nirgendwo Günstiger Garantie“

Ein weiterer Streitpunkt, den die Kontrahenten vor Gericht austragen, dreht sich um die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ des Vermittlers. Der betrifft ebenfalls das Geschäft mit Kfz-Policen.

Im Juni 2019 gab die Münchener Firmengruppe bekannt, dass das Unternehmen nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss weiter mit seiner nachgebesserten „Nirgendwo Günstiger Garantie“ im Kfz-Bereich des Portals werben darf (18.6.2019). Der Versicherer verlor damit ein aktuelles Ordnungsmittel-Verfahren gegen den Versicherungsmakler.

Für die Coburger Gesellschaft war der Rechtsstreit damit aber noch nicht erledigt. „Die Huk-Coburg vertritt die Auffassung, dass auch die abgeänderte Form der ‚Nirgendwo günstiger Garantie‘ von Check24 irreführend ist. Ebenso ist sie nach wie vor der Ansicht, dass über Check24 oft nicht die günstigste Versicherung gefunden werden kann“, so der Versicherer (19.6.2019).

Ein weiterer Verhandlungstermin zu diesem Streitpunkt ist jetzt für den 19. Februar angesetzt.

Rechtsstreit mit BVK noch nicht beendet?

Entschieden ist bereits, dass Check24 Kfz-Versicherungen der Huk-Coburg nicht mehr in der gewohnten Darstellungsform in seine Vergleiche aufnehmen darf (7.5.2019). Hintergrund ist, dass der Konzern sich 2017 komplett aus dem Vergleichsportalmarkt für Kraftfahrt-Versicherungen verabschiedet hatte (27.9.2017).

Im jüngsten Rabattstreit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) unterlag Check24 wegen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot (5.2.2020). Am 4. Februar hatte das Landgericht München I (Az 33 O 3124/19) dazu sein Urteil gefällt.

Check24 prüft Rechtsmittel gegen das Urteil. Der BVK will den Konkurrenten seiner Mitglieder weiter im Auge behalten.

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