Der lange Weg zur Berufsunfähigkeitsrente

18.11.2019 (€) – Nach Verbandsangaben wurden 2017 annähernd vier von fünf Leistungsanträgen in der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung bewilligt. Dass es nicht zu einer Auszahlung gekommen ist, lag in fast der Hälfte der Fälle daran, dass der vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wurde. Der Leistungsprozess dauerte im Schnitt 110 Tage. Die durchschnittlich ausbezahlte Rente lag bei rund 7.900 Euro.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat jetzt neue Zahlen zum Markt der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung veröffentlicht. Diese beruhen auf den Angaben von Mitgliedsunternehmen, die vier Fünftel des Gesamtmarkts repräsentieren.

Demnach lag die Leistungsquote 2017 – aktuellere Daten liegen nicht vor – bei 79 Prozent. Das liegt einem Prozentpunkt über dem Vorjahr (VersicherungsJournal 26.11.2018, 16.3.2018). Dies bedeutet andersherum aber auch, dass es bei mehr als jedem fünften Leistungsantrag zu keiner Zahlung kommt.

Warum Leistungsanträge abgelehnt werden

Ablehnungen von BU-Leistungsanträgen haben laut den Daten der Versicherungswirtschaft vielfältige Gründe. Am häufigsten – und zwar bei mehr als vier von zehn Ablehnungen – kommt es nicht zur Zahlung einer vereinbarten Leistung, weil die Berufsunfähigkeit den vereinbarten Grad von in der Regel 50 Prozent nicht übersteigt.

Etwa jedes sechste „Nein“ der Assekuranz beruht darauf, dass der Kunde sich für einen längeren Zeitraum – auch auf Nachfrage – nicht mehr bei der Versicherung gemeldet hat. Als möglichen Grund für dieses Kundenverhalten führt der Versichererverband an, dass sich der Gesundheitszustand entgegen erster Erwartungen schnell wieder verbessert habe.

Weil die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde, kommt es in rund jedem achten Fall nicht zur Auszahlung. Circa jede elfte Ablehnung ist auf eine Anfechtung beziehungsweise einen Betrugsfall zurückzuführen. Kaum ins Gewicht fallen Ausschlussklauseln beziehungsweise konkrete oder abstrakte Verweisungen. Die Anteile beziffert der GDV auf zwischen drei und 0,3 Prozent.

BU-Ablehnungsgründe (Bild: Wichert)

Im Vergleich zu den im vergangenen Herbst veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2016 sind kaum größere Abweichungen festzustellen. Deutlich zugenommen hat einzig der Anteil der nicht reagierenden Kunden an den negativen Entscheidungen der Assekuranz.

Kritik an GDV-Veröffentlichungspraxis

Eine absolute Zahl der BU-Leistungsfälle nannte der Versichererverband übrigens auch bei der aktuellen Veröffentlichung nicht. Dies hatte der Versicherungsmakler und BU-Spezialist Matthias Helberg im vergangenen Frühjahr für „wahrlich kein gutes Zeichen“ gehalten.

„Dabei geht es nicht darum, die Quoten in Frage zu stellen, sondern sie mit nachvollziehbarem Zahlenmaterial so zu unterfüttern, das echtes Vertrauen entstehen kann“, so Helberg (Medienspiegel 22.3.2018).

Annäherungsweise kann hier ein Blick auf eine Studie zur BU-Leistungsregulierung der Franke und Bornberg GmbH zumindest ein wenig weiterhelfen. Dieser Untersuchung zufolge wurden bei sechs großen Marktteilnehmern, die mehr als die Hälfte des Marktes repräsentieren, im Betrachtungsjahr rund 32.800 BU-Leistungsfälle angemeldet (13.8.2019).

Rechnet man dies auf den Gesamtmarkt hoch, so dürfte die Branche sich 2017 mit etwa 60.000 Leistungsanträgen beschäftigt haben. Bei circa 48.000 Fällen dürften die Versicherer den Leistungsanspruch anerkannt, bei den verbleibenden rund 12.000 Anträgen dürften die Gesellschaften eine Ablehnung ausgesprochen haben. Die vorgenannten Zahlen sollten nicht überinterpretiert werden, da es sich mangels offizieller Daten um eine grobe Schätzung handelt.

Durchschnittliche Rentenhöhe steigt an

Wie die Versicherungswirtschaft weiter mitteilte, hat ein Versicherter im Jahr 2017 durchschnittlich knapp 7.900 (2016: knapp 7.700) Euro aus einer BU-Versicherung erhalten. Mit im Betrachtungsjahr neu abgeschlossenen Verträgen ist laut GDV im Schnitt eine jährliche Leistung von rund 10.800 (10.600) Euro versichert.

Die Werte beziehen sich auf eigenständige Policen und Zusatzversicherungen. Damit ist kein Vergleich zu im vergangenen Sommer veröffentlichten Zahlen zu den durchschnittlichen Jahresrenten von 2007 bis 2016 möglich. Denn damals wurden Zahlen zu selbstständigen BU- und EU- (Erwerbsunfähigkeits-) Versicherungen genannt (2.7.2018).

GDV: 110 Tage durchschnittliche Bearbeitungszeit

Nach Verbandsangaben dauert der Leistungsprozess vom ersten Anruf beim Versicherer bis zur bewilligten Leistung durchschnittlich 110 Tage. Mehr als die Hälfte dieser Zeit, nämlich im Schnitt 65 Tage, dauert es, bis die versicherte Person alle erforderlichen Unterlagen gesammelt und an den Versicherer geschickt hat.

Durchschnittlich weitere 22 Tage vergehen von der Anforderung bis zur Einreichung eines ärztlichen Befunds. Der GDV hebt hervor, dass es nach Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen im letzten Schritt nur noch zehn Tage dauere, um die Angaben zu prüfen und eine Entscheidung über die Auszahlung der vereinbarten Leistung zu treffen.

Muss ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben werden, weil die Frage der Berufsunfähigkeit nicht mit dem ärztlichen Befund zu klären ist, gehen im Schnitt 73 Tage ins Land, bis dem Versicherer das Ergebnis vorliegt. Die vorgenannten „Zeitangaben sind Durchschnittswerte. Es kann also in Einzelfällen länger dauern, aber auch deutlich schneller gehen“, stellt der Verband heraus.

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