BU-Versicherung: Überschuss im Leistungsfall als Extra-Kriterium

26.5.2026 – Anbieter von Berufsunfähigkeitspolicen können die laufende Rente ihrer Versicherten durch nicht garantierte Überschüsse steigern. Für Versicherungsmakler Tobias Bierl ist diese Kennzahl nicht die wichtigste. Doch es gibt ihm ein besseres Gefühl, wenn der Anbieter auch in dieser Hinsicht seit Jahren in der Spitzenklasse vertreten ist. Diesen und weitere Praxistipps von Branchenkollegen stehen im VersicherungsJournal-Extrablatt 2|2026.

Bei der Suche nach der passenden BU-Versicherung für seine Kunden achtet Versicherungsmakler Tobias Bierl immer erst einmal auf die Annahmechancen nach anonymer Risikovoranfrage. Ebenfalls wichtig: der Vergleich der Vertragsbedingungen der Versicherer und die technische Ausgestaltung.

„Sollten aber diese ähnlich sein, fühlen wir uns bei einem Anbieter mit einem Überschuss im Leistungsfall mit einer Zwei vor dem Komma wohler als bei einem mit einer Null davor“, so er Versicherungsmakler. Er ist neben seinem Bruder Stefan Gesellschafter der Finanzberatung Bierl GmbH.

Diese Kennziffer bleibe oftmals unter dem Radar der Öffentlichkeit und sei laut dem Vermittler auch nicht die wichtigste. „Nichtsdestotrotz finden wir diese Zahlen interessant.“ Bietet eine Gesellschaft seit Jahren eine im Markt sehr hohe Beteiligung der Überschüsse im Leistungsfall an, sehe er dies positiv.

Überschussbeteiligung zusätzliches Kriterium in der Kundenberatung

Tobias Bierl (Bild: Finanzberatung Bierl)
Tobias Bierl (Bild: Finanzberatung Bierl)

Denn einerseits weist ein hoher Überschuss auf eine stabile Finanzstärke des Anbieters hin. Andererseits deute es auch eine hohe Kundenorientierung an, weil der Versicherer den Betrag und mit ihm grob gesagt auch die Höhe der fälligen BU-Rente im Leistungsfall lenken kann.

Anfang 2026 herrschte bei den Überschüssen weniger Bewegung als im Vorjahr, in dem der Rechnungszins für die Lebenssparte auf 1,0 Prozent gestiegen war (VersicherungsJournal 24.7.2024). Dies führte laut Bierl zu sinkenden Überschüssen im BU-Leistungsfall (4.2.2025).

„Wir werden die Überschüsse im BU-Leistungsfall weiter beobachten und diese Kennzahl – als zusätzliches Kriterium – in unsere Beratung einbauen“, sagt er. In einer laufend aktualisierten Tabelle auf seinem Blog zeigt er für 37 Gesellschaften die Entwicklung der Überschüsse seit 2020.

Mehr zur Arbeitskraftabsicherung im Extrablatt 2|2026

Extrablatt 2|2026 (Bild: VersicherungsJournal)
Extrablatt 2|2026 (Bild: VersicherungsJournal)

Um Zielgruppen und Verkaufsargumente für Vermittler von BU-Versicherungen geht es auch im VersicherungsJournal-Extrablatt 2|2026 mit dem Titel „Arbeitskraft absichern – wie Vermittler die optimalen Lösungen finden“.

Es enthält ebenso Tipps, wie Branchenkollegen Kunden in der Praxis begleiten. Konkret geht es beispielsweise um den möglichst frühen Vertragsabschluss bei jungen Kunden.

 Daneben sagen Praktiker, wie Versicherungsmakler BU-Kunden über das Internet gewinnen können und welche Erfolgsfaktoren sie bei der Beratung zum Arbeitskraftschutz berücksichtigen sollten.

Das Heft „Arbeitskraft absichern – wie Vermittler die optimalen Lösungen finden“ steht seit dem 26. Mai im Internet zum Herunterladen (PDF; 2,7 MB) bereit.

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