Beschlossene Sache: Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
24.7.2024 (€) - Bereits Ende April hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) von entsprechenden Plänen aus Berlin berichtet (VersicherungsJournal 30.4.2024), jetzt ist es amtlich: Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds steigt zum 1. Januar 2025 von 0,25 auf 1,00 Prozent.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
