Die besten Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen

8.5.2023 (€) – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung werden von 16 in Deutschland angebotenen Tarifen von acht Anbietern (über-) erfüllt. Zur Spitzengruppe gehören Continentale, Credit Life, Dialog, Europa, Hannoversche, Metallrente, Volkswohl Bund und Zurich Deutscher Herold.

Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeits- (EU-) Versicherung dem von ihr selbst definierten Marktstandard entsprechen. Unter die Lupe genommen hat das Institut 41 (2022: 43; 2021: 50; 2020: 68) Produkte von 15 (16; 19; 23) Gesellschaften, die auf dem deutschen und österreichischen Markt angeboten werden.

Von diesen hat Infinma 19 (21; 32; 31) Angebote von erneut neun (neun; 13; zwölf) Akteuren zertifiziert, weil sie in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard entsprechen oder diesen übertreffen.

Diese Offerten erfüllen die Marktstandards

In der Liste der zertifizierten Produkte sind folgende hierzulande erhältlichen selbstständigen EU-Policen und Zusatztarife (EUZ) aufgeführt:

In allen Fällen handelt es sich um erweiterte beziehungsweise Offerten mit Update, die bereits in den vergangenen Jahren ausgezeichnet wurden (VersicherungsJournal 3.5.2022, 31.5,2021, 5.5.2020, 21.8.2019).

17 Qualitätskriterien für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Der Marktstandard in den von dem Institut untersuchten 17 Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife. Dabei wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland unterschieden.

Im Vergleich zum Vorjahr haben die Analysten die Kriterien verändert. Herausgefallen sind die Aspekte „Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit“ sowie „Leistungszeitpunkt“. Dafür wurden die Punkte „Verlängerungsoption“ und „Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU“ neu in den Kriterienkatalog aufgenommen.

Der Marktstandard in der EU-Versicherung laut Infinma-Analyse, Stand April 2023

Kriterium

Marktstandard*

Prognosezeitraum

Voraussichtlich mindestens sechs Monate

Rückwirkende Leistung

Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung

Spezifikation der Erwerbstätigkeit

Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten

Arbeitsumfang

Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden täglich

EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit

Leistung bei drei oder vier von sechs Pflegepunkten

Meldefristen

Verzicht beziehungsweise kein Hinweis auf eine Meldepflicht

Beitragsstundung

Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich

Zeitlich befristetes Anerkenntnis

Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist in Ausnahmefällen einmalig möglich

Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt

Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten in den Bedingungen konkretisiert

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt

Mitwirkungspflichten Gesundheit

Der Wegfall der Erwerbsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustandes/ Minderung der Erwerbsunfähigkeit müssen unverzüglich gemeldet werden

Einmalzahlungen

Keine Einmalzahlungen

Nachversicherung ohne Anlass

Nachversicherungs-Optionen ohne Anlass

Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten

Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten

BU-Umtausch-Option

Keine BU-Umtauschoption

Verlängerungsoption

Es wird keine Verlängerungsoption angeboten

Gesetzliche EM-Rente gilt als EU

Die gesetzliche Erwerbsminderung ist keine EU-Ursache

Weitere Details zu den 17 Kriterien wie auch die Verteilung auf die jeweiligen Ausprägungen können unter diesem Link (PDF, 564 KB) heruntergeladen werden.

Beispiel Arbeitsumfang

Hinter dem Stichwort Arbeitsumfang zum Beispiel verbirgt sich die Frage, wann eine Person als erwerbsunfähig gilt. Die meisten Versicherer leisten, wenn der oder die Versicherte „außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich auszuüben“.

Als schlechter als diesen Markstandard bezeichnet Infinma Regelungen, die einen „Arbeitsumfang von mindestens zwei Stunden täglich oder weniger“ nennen. Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten einen „Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden; Teilleistungen bei Arbeitsumfang zwischen 3 und 6 Stunden“.

Leistungsmerkmal Arbeitsumfang (Bild: Wichert)

Nicht als Rating zu verstehen

Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet.

Die Analysten wollen lediglich darstellen, ob die Regelungen der Versicherer zu den einzelnen Kriterien besser oder schlechter als der Marktstandard sind. Das sind bei Infinma Regelungen, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet werden.

„Gerade im Hinblick auf ‚Best Advice‘ halten wir es für sehr sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich ist. Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind.“

Aussagen zur Marktentwicklung

Zur Marktentwicklung äußert sich der geschäftsführende Infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz wie folgt: „Erneut ist die Zahl der Anbieter gegenüber dem Vorjahr um einen zurückgegangen. Zwar gab es auch in diesem Jahr einige Verbesserungen in den Bedingungen und die BU-Umtauschoption beispielsweise könnte schon im nächsten Update zum Marktstandard werden.“

Er hebt hervor, dass sich die EU- dennoch nicht als Alternative zur BU- (Berufsunfähigkeits-) Versicherung durchsetzen könne. Dies liege einerseits daran, dass die Prämienunterschiede zur BU-Versicherung in vielen Berufen einfach zu gering seien.

Als weiteren Grund führt er an, „dass nach wie vor viele Versicherer den Bescheid über die Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht als Leistungsvoraussetzung anerkennen. Das mag zwar aus Sicht der Versicherer verständlich sein, ist aber im Hinblick auf die Akzeptanz der EU bei Vertrieblern und Kunden sicher nicht dienlich“.

Weitere Untersuchungen zur EU-Versicherung

Mitte April hat die Morgen & Morgen GmbH die vierte Auflage ihres Ratings zur EU-Versicherung vorgelegt. Dabei wurden 17 Produkte von zwölf Anbietern unter die Lupe genommen. Elf Offerten von neun Produktgebern erhielten die Höchstnote fünf Sterne (19.4.2023)

Für die Zeitschrift Euro aus der Finanzen Verlag GmbH hat die Franke und Bornberg GmbH im vorletzten Herbst einen Preis- und Leistungs-Vergleich für verschiedene Modellfälle durchgeführt (21.10.2021).

Die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) hat im vorvorletzten Winter ein Rating von selbstständigen Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen erstellt. Untersucht wurden elf Tarife von elf Anbietern (17.11.2020).

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