8.5.2023 (€) – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung werden von 16 in Deutschland angebotenen Tarifen von acht Anbietern (über-) erfüllt. Zur Spitzengruppe gehören Continentale, Credit Life, Dialog, Europa, Hannoversche, Metallrente, Volkswohl Bund und Zurich Deutscher Herold.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeits- (EU-) Versicherung dem von ihr selbst definierten Marktstandard entsprechen. Unter die Lupe genommen hat das Institut 41 (2022: 43; 2021: 50; 2020: 68) Produkte von 15 (16; 19; 23) Gesellschaften, die auf dem deutschen und österreichischen Markt angeboten werden.
Von diesen hat Infinma 19 (21; 32; 31) Angebote von erneut neun (neun; 13; zwölf) Akteuren zertifiziert, weil sie in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard entsprechen oder diesen übertreffen.
Diese Offerten erfüllen die Marktstandards
In der Liste der zertifizierten Produkte sind folgende hierzulande erhältlichen selbstständigen EU-Policen und Zusatztarife (EUZ) aufgeführt:
- Continentale Lebensversicherung AG, „PEU“, „PEUS“ sowie „PEUZB“ und „PEUZR“ (Stand jeweils 1/2022),
- Credit Life AG, „SEU“ (Stand 12,/2021),
- Dialog Lebensversicherungs-AG, „SEU protect“ (Stand 10/2022),
- Europa Lebensversicherung AG, „E-EU“ und „E-SEU“ (Stand jeweils 1/2022),
- Hannoversche Lebensversicherung AG: „SEU22“ (Stand 1/2022),
- Metallrente GmbH: „Metall Erwerbsminderungsschutz Flex“ und „Metall Erwerbsminderungsschutz Flex care“ (Stand jeweils 7/2022),
- Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.: „SEU“, „EUZ“ und „EUZ DV“ (Stand jeweils 6/2022),
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG: Tarife „Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief“ und „Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (DV)“ (Stand jeweils 1/2023).
In allen Fällen handelt es sich um erweiterte beziehungsweise Offerten mit Update, die bereits in den vergangenen Jahren ausgezeichnet wurden (VersicherungsJournal 3.5.2022, 31.5,2021, 5.5.2020, 21.8.2019).
17 Qualitätskriterien für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
Der Marktstandard in den von dem Institut untersuchten 17 Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife. Dabei wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland unterschieden.
Im Vergleich zum Vorjahr haben die Analysten die Kriterien verändert. Herausgefallen sind die Aspekte „Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit“ sowie „Leistungszeitpunkt“. Dafür wurden die Punkte „Verlängerungsoption“ und „Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU“ neu in den Kriterienkatalog aufgenommen.
| Kriterium | Marktstandard* |
|---|---|
| * Die in den analysierten Bedingungen am häufigsten anzutreffende Regelung eines Kriteriums. Quelle: Infinma. | |
| Prognosezeitraum | Voraussichtlich mindestens sechs Monate |
| Rückwirkende Leistung | Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung |
| Spezifikation der Erwerbstätigkeit | Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten |
| Arbeitsumfang | Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden täglich |
| EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit | Leistung bei drei oder vier von sechs Pflegepunkten |
| Meldefristen | Verzicht beziehungsweise kein Hinweis auf eine Meldepflicht |
| Beitragsstundung | Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich |
| Zeitlich befristetes Anerkenntnis | Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist in Ausnahmefällen einmalig möglich |
| Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt | Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten in den Bedingungen konkretisiert |
| Geltungsbereich | Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt |
| Mitwirkungspflichten Gesundheit | Der Wegfall der Erwerbsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustandes/ Minderung der Erwerbsunfähigkeit müssen unverzüglich gemeldet werden |
| Einmalzahlungen | Keine Einmalzahlungen |
| Nachversicherung ohne Anlass | Nachversicherungs-Optionen ohne Anlass |
| Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten | Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten |
| BU-Umtausch-Option | Keine BU-Umtauschoption |
| Verlängerungsoption | Es wird keine Verlängerungsoption angeboten |
| Gesetzliche EM-Rente gilt als EU | Die gesetzliche Erwerbsminderung ist keine EU-Ursache |
Weitere Details zu den 17 Kriterien wie auch die Verteilung auf die jeweiligen Ausprägungen können unter diesem Link (PDF, 564 KB) heruntergeladen werden.
Beispiel Arbeitsumfang
Hinter dem Stichwort Arbeitsumfang zum Beispiel verbirgt sich die Frage, wann eine Person als erwerbsunfähig gilt. Die meisten Versicherer leisten, wenn der oder die Versicherte „außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich auszuüben“.
Als schlechter als diesen Markstandard bezeichnet Infinma Regelungen, die einen „Arbeitsumfang von mindestens zwei Stunden täglich oder weniger“ nennen. Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten einen „Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden; Teilleistungen bei Arbeitsumfang zwischen 3 und 6 Stunden“.
Nicht als Rating zu verstehen
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet.
Die Analysten wollen lediglich darstellen, ob die Regelungen der Versicherer zu den einzelnen Kriterien besser oder schlechter als der Marktstandard sind. Das sind bei Infinma Regelungen, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet werden.
„Gerade im Hinblick auf ‚Best Advice‘ halten wir es für sehr sinnvoll, die einzelnen Bedingungswerke daran zu messen, was aktuell am Markt üblich ist. Es ist für den Berater und Kunden wenig hilfreich zu wissen, dass ein bestimmtes Merkmal aus Kundensicht unbefriedigend ausgestaltet ist, wenn am Markt keine besseren Alternativen erhältlich sind.“
Aussagen zur Marktentwicklung
Zur Marktentwicklung äußert sich der geschäftsführende Infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz wie folgt: „Erneut ist die Zahl der Anbieter gegenüber dem Vorjahr um einen zurückgegangen. Zwar gab es auch in diesem Jahr einige Verbesserungen in den Bedingungen und die BU-Umtauschoption beispielsweise könnte schon im nächsten Update zum Marktstandard werden.“
Er hebt hervor, dass sich die EU- dennoch nicht als Alternative zur BU- (Berufsunfähigkeits-) Versicherung durchsetzen könne. Dies liege einerseits daran, dass die Prämienunterschiede zur BU-Versicherung in vielen Berufen einfach zu gering seien.
Als weiteren Grund führt er an, „dass nach wie vor viele Versicherer den Bescheid über die Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht als Leistungsvoraussetzung anerkennen. Das mag zwar aus Sicht der Versicherer verständlich sein, ist aber im Hinblick auf die Akzeptanz der EU bei Vertrieblern und Kunden sicher nicht dienlich“.
Weitere Untersuchungen zur EU-Versicherung
Mitte April hat die Morgen & Morgen GmbH die vierte Auflage ihres Ratings zur EU-Versicherung vorgelegt. Dabei wurden 17 Produkte von zwölf Anbietern unter die Lupe genommen. Elf Offerten von neun Produktgebern erhielten die Höchstnote fünf Sterne (19.4.2023)
Für die Zeitschrift Euro aus der Finanzen Verlag GmbH hat die Franke und Bornberg GmbH im vorletzten Herbst einen Preis- und Leistungs-Vergleich für verschiedene Modellfälle durchgeführt (21.10.2021).
Die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) hat im vorvorletzten Winter ein Rating von selbstständigen Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen erstellt. Untersucht wurden elf Tarife von elf Anbietern (17.11.2020).





