7.10.2026 – Mit dem Auslaufen des Neugeschäfts mit der bisherigen Riester-Rente kommen neue Anbieter auf den Markt. Sie offerieren neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Standarddepot weitere Portfolios ohne Beitragsgarantie an. Wie Versicherungsmakler die neuen Förderregeln für ihr Geschäft nutzen können, ist auch Thema im VersicherungsJournal-Extrablatt 4|2026 mit dem Titel „Altersvorsorge: Wie Vermittler die Reform nutzen“.
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG (DIF) hat damit begonnen, Vormerkungen für ihr Angebot unter der Marke „Deutsche Förderrente“ entgegenzunehmen. Hierunter vermarktet das unter anderem als Versicherungsmakler nach § 34d Absatz 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 GewO registrierte Unternehmen Produkte zur geförderten privaten Altersvorsorge.
Laut dem Altersvorsorgereformgesetz wird die bisherige Riester-Rente zum Jahresende für Neuabschlüsse geschlossen (VersicherungsJournal 8.5.2026). Die bislang einkommensabhängig gezahlte Grundzulage steigt von 175 Euro je nach Sparbeitrag auf bis zu 540 Euro jährlich.
Hinzu kommen einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei einem Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag und bis zu 300 Euro Kinderzulage für Eltern. Erstmals sind ab Januar auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unmittelbar förderberechtigt.
Keine Abschluss- und Vertriebskosten oder Honorare
Zum DIF-Angebot für diese Zielgruppen gehört zum einen die „Deutsche Förderrente Premium Garantie“, die es wahlweise mit 80- und 100-prozentiger Beitragsgarantie gibt. Zum anderen stellt der Tarif „Deutsche Förderrente Standard“ das gesetzlich vorgeschriebene Standarddepot (4.6.2026) dar. Die Kunden investieren hiermit in die beiden ETFs „UBS EUR Overnight Rate SF“ (ISIN: IE0006BDZN36) und „Vanguard FTSE Global All-Cap“ (IE000VAHT5T0).
Ein Portfolio aus insgesamt 17 Indexfonds ist hingegen die Basis der „Deutschen Förderrente Premium“, einem Altersvorsorgedepot (AVD) ohne Beitragsgarantie. Deren Kunden müssen sich für eine der Anlagestrategien Sicherheit, Ausgewogen und Wachstum entscheiden, die sich jeweils in ihrem Aktienanteil unterscheiden.
Das Besondere an den DIF-Investmenttarifen ist, dass hierfür keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden, weder zu Vertragsbeginn noch verteilt über die Laufzeit. Die persönliche Beratung zu Förderung, Tarifwahl und Anlagestrategie erbringt das Unternehmen ohne gesondertes Honorar. Das wirbt aber auch für die Anlage zusätzlicher Sparbeiträge in nicht geförderte Produkte wie fondsgebundene Rentenversicherungen, deren Kosten nicht gesetzlich gedeckelt sind.
Lesetipp: Extrablatt „Wie Vermittler die Reform nutzen“

- Extrablatt 4|2026 (Bild: VersicherungsJournal)
Die neuen Förderprodukte sind auch Thema im VersicherungsJournal-Extrablatt 4|2026 mit dem Titel „Altersvorsorge: Wie Vermittler die Reform nutzen“.
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