26.6.2026 – Dass Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein Vorsorgesparern Hilfe bei der Rückabwicklung ihrer Basisrenten anbietet (VersicherungsJournal 17.6.2026), stößt nicht nur bei unseren Lesern auf Kritik (24.6.2026). Auch Rechtsanwalt Norman Wirth hat hierauf Stellung genommen.

- Von links: Norman Wirth, Axel Kleinlein
(Bild: Wirth Rechtsanwälte, Mathconcepts)
Der Inhaber der Wirth - Rechtsanwälte, Rechtsanwälte in PartGmbB, stellt sich demnach „gegen den Versuch, unter dem Stichwort Kundennutzen von Rürup-Renten einen juristischen Massenfall gegen Versicherer und Vermittler zu konstruieren“. Der Fokus auf die Zwei-Prozent-Grenze sei verfehlt. „Kundennutzen ist keine einfache Renditeformel.“
Neben den zu erwartenden Erträgen seien für viele Rürup-Kunden nämlich noch ganz andere Aspekte entscheidend, so Wirth weiter. Konkret benennt er „Sicherheit, lebenslange Rentenzahlung, steuerliche Zielsetzung, individuelle Vorsorgeplanung und die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos“. Sein Fazit: „Eine pauschale Aussage, Basisrenten hätten keinen Kundennutzen, trägt rechtlich nicht.“
Auch auffällig hohe Kosten oder Stornoquoten bieten zwar Anlass für eine nähere Prüfung. „Für eine Haftung des Vermittlers braucht es aber weiterhin eine konkrete Pflichtverletzung, Kausalität und einen nachweisbaren Schaden“, so Wirth. „Maßgeblich ist die konkrete Beratungssituation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses – nicht eine nachträgliche Pauschalbewertung.“
Dem stimmt Kleinlein auf Anfrage des VersicherungsJournals inhaltlich zu. Ob die Basisrente einen „angemessenen Kundennutzen“ bietet, müsse jeweils einzeln geprüft werden. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass ein großer Teil der Rürup-Angebote den Kundennutzen vermissen lässt.“ Wo der Grund hierfür liegt, beim Versicherer oder Vermittler, müsse im Einzelfall untersucht werden.




