26.6.2026 – Die hohe steuerliche Absetzbarkeit auf zuletzt 100 Prozent der Beiträge bei nur geringerer steuerlicher Belastung der später gezahlten Renten muss beim Nutzen jedenfalls auch berücksichtigt werden.
Tatsächlich kommt es auf den Einzelfall an, und was der Versicherte wünschte. Vor Jahren meldete sich hier ein Anwalt wegen einer 78-Jährigen, der die Bank eine Lebensversicherung auf Endalter 100 vermittelt hatte, mit hoher (und teurer) Todesfalleistung für zwei Enkel. Das sei doch eine offensichtliche Falschberatung, denn Alter 100 erlebe sie ja eher nicht mehr, und bis dahin habe sie mehr an Beitrag gezahlt als die Ablaufleistung wert sei.
Ich meinte dann, als Absicherung für die Enkel mache es sehr wohl Sinn, worauf es ihr wohl angekommen sei. Zins ist ein Ersatz dafür, Geld heute nicht zur Verfügung zu haben, sondern erst später. Mit der Fiktion, Geld heute verbrauchen zu können, sei besser als den Konsum erst später daraus nutzen zu können.
Bei der Altersvorsorge indes ist es genau umgekehrt − man will es lieber erst später konsumieren und nicht vorher verbraucht haben. Das ist der wesentliche Nutzen. Daher steht dem sogar ein Negativ-Zins nicht grundsätzlich entgegen.
Peter Schramm
zum Artikel: Rürup-Rückabwicklung: Norman Wirth warnt vor Pauschalurteilen




