Franke und Bornberg: Die besten Krankenzusatz-Tarife im Bereich Sehhilfe

11.3.2026 (€) – Franke und Bornberg hat die Produktlandschaft in der Ergänzungsversicherung untersucht. Darunter waren unter anderem 136 Tarifkonfigurationen im Bereich Sehhilfe. Die Bestnote „FFF+“ erhielten 18 Produkte beziehungsweise Produktkombinationen von den sieben Produktgebern DKV, Inter, Münchener Verein, R+V, Signal Iduna, SDK und Universa.

Die Franke und Bornberg GmbH hat den Markt der Ergänzungsversicherungen einem umfassenden Produktrating unterzogen (VersicherungsJournal 26.2.2026). Zu den fünf Untersuchungsbereichen gehörte neben den stationären Leistungen (2.3.2026) und der Kategorie Naturheilverfahren (6.3.2026) auch das Segment Sehhilfen.

Die Lösungen wurden auf acht unterschiedlich gewichtete Detailkriterien hin überprüft. Dabei wurde unter anderem gefragt, was der Versicherer für Gläser, Fassungen oder Kontaktlinsen zahlt und wie der Zeitraum der Erstattung geregelt ist.

So wurden die Krankenzusatztarife bewertet

Als Quellen für das Rating werden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.

Die Testkandidaten wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden. Dies wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.

Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.

Simulationsmodell

Als Besonderheit im Bereich Krankenzusatz wird hervorgehoben, dass der Erstattungsanspruch des Versicherten häufig als prozentualer Anteil vom Rechnungsbetrag festgelegt und zusätzlich durch jährliche Höchstbeträge begrenzt sei. Und dies zudem marktweit in verschiedensten Konstellationen.

Die Analysten erläutern: „Um das Leistungsversprechen möglichst unabhängig von speziellen Rechnungsbeträgen bewerten zu können, greifen wir für Kriterien, die die Höhe der Leistung beschreiben, in der Regel zu einem Simulationsmodell.

Dabei werden für verschiedene Rechnungsbeträge je Detailkriterium die Erstattungsbeträge ermittelt. Aus den errechneten Erstattungsbeträgen wird der Durchschnitt gebildet. Die Bewertungspunktzahl ermittelt sich aus diesem Durchschnittswert in Relation zum durchschnittlichen Rechnungsbetrag.“

Siebenstufiges Notenschema und Mindeststandards

Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ („sehr gut“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen. Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen.

Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung. Zudem müssen für eine Einordnung in bestimmte Ratingklassen zusätzliche Mindeststandards erfüllt werden. Weitere Details hierzu sowie zum Ratingverfahren allgemein bietet das Analysehaus in den Bewertungsgrundlagen (PDF, 288 KB).

Jedes achte Angebot der Krankenversicherer mit der Höchstnote

Von den untersuchten 136 (Vorjahr: 142) (28.2.2025) Tarifkombinationen schnitt erneut rund jede achte mit der Höchstnote „FFF+“ ab. Ein Neuntel (Vorjahr: Achtel) erhielt die Note „FFF“, über (unter) 30 Prozent ein „FF+“ und weiterhin ein Sechstel ein „FF“.

Notenverteilung (Bild: Wichert)

Erneut erhielt mehr als jedes fünfte Angebot mit „F-“ nur ein „ungenügend“. Zur letzten Gruppe gehören nach Angaben der Analysten vielfach „auch ambulante Tarife ohne Leistungen für Sehhilfen“.

Sieben PKV-Anbieter mit mindestens einem Top-Tarif

Laut der im Internet einsehbaren Ergebnisliste, die laufend aktualisiert wird, haben sieben Produktgeber mindestens eine „FFF+“-Offerte. Zu dieser Gruppe gehören

Vor zwei Jahren hatten noch der Debeka Krankenversicherungsverein a.G. und die DEVK Krankenversicherungs-AG zur Gruppe der Produktgeber mit mindestens einer „FFF+“-Offerte gehört (28.5.2024).

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