29.6.2023 (€) – Ab Juli können die Deutschen ihre Ansprüche zur Alterssicherung von verschiedenen Trägern und Anbietern digital einsehen. Das neue Portal der Rentenversicherung versteht sich als ergänzende Informationsquelle, die als Basis in der Finanzberatung dienen soll.
„Die Digitale Rentenübersicht geht am 30. Juni 2023 online“, das kündigt die Deutsche Rentenversicherung Bund an. Damit können die Bürger eine Übersicht über ihre persönlichen Altersvorsorge-Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung künftig online abrufen. Die Informationen stehen auf dem Portal Rentenuebersicht.de zur Verfügung.

- Ansprüche im Überblick (Screenshot Rentenuebersicht.de)
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) bei der DRV startete Ende 2022 die erste Betriebsphase des Dienstes (VersicherungsJournal 22.12.2023). Die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation beschloss der Bundestag im November 2020 (27.8.2020).
Portal stellt Informationen ergänzend zur Verfügung
Die digitale Rentenübersicht versteht der Sozialversicherungs-Träger als „ergänzende Informationsquelle“. Sie schließt Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein. Das sind folgende:
- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- betriebliche Altersversorgung (bAV) in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr und
- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr.
Zum aktuellen Zeitpunkt würden noch nicht alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten teilnehmen und nicht alle Varianten in der Digitalen Rentenübersicht angezeigt. „Ab wann alle Ansprüche zu sehen sein werden, hängt davon ab, wann alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten sich an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen“, erklärt die DRV.
Die Digitale Rentenübersicht kann Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Authentifizierung mit elektronischem Personalausweis
Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen Internetbrowser aus möglich. Die Authentifizierung erfolgt mit dem elektronischen Personalausweis (oder der eID-Karte für EU-Bürger), um Datenschutz zu gewährleisten. Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen Interessenten zudem ihre steuerliche Identifikationsnummer.
Auf der Plattform wird es auch eine Liste mit den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen geben. Dabei handelt es sich aktuell um die Deutsche Rentenversicherung, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Union Investment. Weitere Träger und Unternehmen sollen im Laufe des Jahres folgen, so die DRV.

- Ansprüche im Detail (Screenshot Rentenuebersicht.de)
Eine wichtige Funktion des Portals: „Die Digitale Rentenübersicht kann Grundlage für eine weitergehende Beratung sein, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig zu erkennen und handeln zu können.“ Antworten auf offene Fragen zu dem neuen Angebot gibt die DRV hier.
Umfrage: Verbraucher sehen das Portal positiv
Die Mehrheit der Verbraucher sieht in einem Onlineportal Vorteile. Das trifft auf Rentner und Arbeitnehmer zu, wie eine Befragung des Digitalverbands Bitkom e.V. zeigt (8.6.2023).
Sechs von zehn Deutschen (59 Prozent) würden eine einfache digitale Übersicht über ihre voraussichtlichen Einkünfte im Alter begrüßen. 70 Prozent der noch arbeitenden Bevölkerung, die nicht im Ruhestand sind, stimmen der Aussage zu.




