Börsen-Aus für die DFV Deutsche Familienversicherung

19.9.2024 (€) – Die Gesellschaft plant den Rückzug vom Börsenparkett. Dazu wurde eine Delisting-Vereinbarung mit der Beteiligungsgesellschaft Haron abgeschlossen. Die DFV möchte mit diesem Schritt rund 2,5 Millionen Euro Verwaltungskosten einsparen. Bislang hatte der Gründer Dr. Stefan Knoll den 2018 erfolgten Börsengang nie in Frage gestellt.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG strebt an – soweit möglich –, einen wirksamen Widerruf der Zulassung ihrer Aktien noch im Kalenderjahr 2024 zu erreichen. Zu diesem Zweck hat sie mit der luxemburgischen Haron Holding S.A. haben eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen.

Delisting in Vorbereitung

Stefan Knoll (Bild: DFV)
Stefan Knoll (Bild: DFV)

Als Delisting wird der Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom Börsenparkett bezeichnet. Rechtlich gesprochen beantragen Unternehmen bei einem Delisting „den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt", erklärt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf ihrer Webseite.

Sowohl Bafin als auch der Aufsichtsrat müssen einem solchen Schritt zustimmen. Laut Börsengesetz muss den Aktionären vor dem Antrag auf Widerruf ein Angebot unterbreitet werden, zu welchem Preis die Aktien von wem übernommen werden sollen.

Bei der in Frankfurt am Main ansässigen DFV hat sich Haron verpflichtet, Aktien gegen Zahlung in Höhe von voraussichtlich 6,60 Euro je Stück zu übernehmen. Die Aktionäre ihrerseits sind nicht verpflichtet, ein solches Abfindungsangebot anzunehmen.

Beteiligungsgesellschaft Haron Holding möchte ihr Aktienpaket aufstocken

Das Kaufangebot gilt laut Haron Holding-Information nicht für den Vorstandsvorsitzenden und Firmengründer Dr. Stefan Knoll, der knapp 20 Prozent hält, und weitere Großaktionäre. Knoll hatte das Unternehmen Ende 2018 an die Börse geführt (VersicherungsJournal 12.11.2018, Medienspiegel 6.12.2019). Übernommen werden sollen nur die in Streubesitz befindlichen Aktien.

Hinter der Beteiligungsgesellschaft Haron Holding steht Luca Pesarini, Hauptaktionär mit rund 25 Prozent und Aufsichtsratsmitglied der DFV. Der Investor hatte sich über die Schweizer Haron Holding AG auch am Maklerpool BCA AG beteiligt (3.5.2018).

Kosten sollen um 2,5 Millionen Euro sinken

In der Pressenotiz heißt es: Die DFV möchte in Zukunft strategisch flexibler und freier in unternehmerisch wichtigen Entscheidungen agieren können und zugleich durch den Widerruf der Börsenzulassung jährlich rund 2,5 Millionen Euro einsparen.

Die Verwaltung würde von Berichtspflichten entlastet, die keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit leisten. Veröffentlichungserfordernisse und die zusätzlich nach den internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellenden Abschlüsse würden entfallen.

Die durch diesen Schritt frei werdenden Ressourcen sollen zusätzlich in die Fortsetzung der Unternehmensstrategie des profitablen Wachstums gesteckt werden.

Überraschender Börsenrückzug der Deutschen Familienversicherung

Knoll räumte bereits Anfang 2024 ein, dass er das Projekt „Aufbau eines Versicherungsunternehmens“ unterschätzt habe. Schon mehrfach beklagte er vor allem „die überbordende Bürokratie“ (15.3.2024). Der Börsengang wurde jedoch nie in Frage gestellt – im Gegenteil.

Der Manager blieb stets optimistisch hinsichtlich des seit dem Börsengang von 12,30 Euro nach einer zwischenzeitlichen Verdoppelung auf aktuell 6,50 Euro gefallenen Aktienkurses: „Er wird steigen. Wie jedes Jahr erreichen wir alle gesteckten Ziele und machen seit Jahren alles richtig“, so Knoll im März. Es sei jedenfalls richtig gewesen, an die Börse zu gehen.

Er hob damals hervor, dass sich das Prämienvolumen seit dem Börsengang verdreifacht und das Kapitalanlagenvolumen mehr als vervierfacht habe. „Das Unternehmen ist profitabel und auf dem Weg zur Dividendenfähigkeit. Das hat bisher keine der Neugründungen erreicht, die zu den Insurtechs gezählt werden.“

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 19.9.2024
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren