Sollen Beamte in der GKV pflichtversichert werden?

28.5.2026 – Der Sachverständigenrat sieht in einer stärkeren Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung nur begrenzte Entlastungseffekte für die Beitragssätze. Die strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV verortet der Rat vor allem auf der Ausgabenseite – und bei fehlenden Präventionsangeboten.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat am Mittwoch sein Frühjahrsgutachten 2026 vorgelegt. Ein Schwerpunkt ist die Frage, wie die gesetzliche Kranken- (GKV) und Pflegeversicherung reformiert werden kann, um in einer alternden Gesellschaft einen starken Beitragsanstieg zu verhindern und damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu entlasten.

Der Wirtschaftsweise Professor Dr. Armin Truger spricht sich hierbei dafür aus, Beamte mit Beihilfeanspruch zukünftig in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen.

„Dass Beamte aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausgehalten werden, halte ich für völlig falsch. Durch ihr gutes Gehalt könnten sie die Kassenlage der GKV durchaus stärken“, sagte der Ökonom der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Entlastungseffekt durch Einbezug aller Beamten wäre derzeit gering

Tatsächlich beschäftigt sich der Sachverständigenrat im Gutachten auch mit der Frage, ob eine stärkere Einbeziehung privat Krankenversicherter oder von Beamten die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung dämpfen könnte. Sie verweisen hierbei auf Studien der Iges Institut GmbH aus dem Jahr 2017 und aus dem Jahr 2020 (PDF, 1,77 MB) unter Leitung von Dr. Richard Ochmann.

Bei einem hypothetischen Einbezug aller Privatversicherten in die GKV ergäbe sich demnach für das Referenzjahr 2016 ein positiver Nettofinanzüberschuss von bis zu 10,6 Milliarden Euro pro Jahr. Dies hätte seinerzeit einer Absenkung des ausgabendeckenden Beitragssatzes um maximal 0,7 Beitragssatzpunkte entsprochen.

Wenn gleichzeitig das Vergütungsvolumen in der ambulanten Versorgung so angepasst worden wäre, dass die bisherigen Ausgaben der privaten Krankenversicherung (PKV) zusätzlich von der GKV getragen worden wären, hätte der Nettofinanzüberschuss laut Gutachten nur noch maximal 4,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Der ausgabendeckende Beitragssatz hätte sich dann lediglich um maximal 0,3 Beitragssatzpunkte verringert.

Zusätzlich verweist das Iges-Institut auf mögliche Milliardeneinsparungen für Bund, Länder und Kommunen, wenn neu verbeamtete Personen keinen Beihilfeanspruch mehr hätten.

Entlastungseffekt für GKV zunächst begrenzt

Der Sachverständigenrat weist allerdings darauf hin, dass der Entlastungseffekt eines Einbezugs von Beamten in die GKV unter den aktuellen Rahmenbedingungen eher begrenzt wäre. Nach Simulationen der Wirtschaftsweisen würde die Einbeziehung aller neu verbeamteten Personen den GKV-Beitragssatz bis 2030 lediglich um 0,05 Prozentpunkte und bis 2040 um 0,19 Prozentpunkte senken.

Reformen, die auf eine vollständige Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung hinauslaufen, sieht der Sachverständigenrat mit erheblichen verfassungsrechtlichen und praktischen Hürden konfrontiert. Besonders problematisch wäre der Umgang mit den bereits gebildeten Alterungsrückstellungen der PKV sowie die Frage eines möglichen Zugriffs darauf durch das GKV-System.

Stattdessen werden eher Übergangslösungen diskutiert, etwa eine allgemeine Versicherungspflicht in der GKV bei gleichzeitigem Bestandsschutz für bestehende PKV-Verträge und erweiterten Wechselrechten. Dies würde jedoch zu einer schrittweisen „Überalterung“ des verbleibenden PKV-Bestands führen, da keine neuen jüngeren Versicherten mehr nachkommen.

Alternativ wird daher eher eine stärkere Öffnung der Wechsel- und Wahlrechte zwischen GKV und PKV als politisch realistischer Reformpfad gesehen.

Einsparpotenziale vor allem auf der Ausgabenseite

Der Sachverständigenrat sieht die zentrale Stellschraube zur Stabilisierung der GKV-Finanzen jedoch nicht auf der Einnahmenseite, sondern bei den Ausgaben. Einnahmenmaßnahmen allein würden die strukturell steigenden Gesundheitskosten nur verschieben, nicht lösen, heißt es in dem Gutachten.

Ein wichtiger Hebel sei der Krankenhausbereich. Durch eine stärkere Entkopplung der Finanzierung von Fallzahlen, eine Begrenzung der Vergütungsdynamik sowie eine konsequentere Umsetzung der Krankenhausreform sieht der Rat ein mögliches Entlastungspotenzial von bis zu 0,4 Beitragssatzpunkten.

Zusätzlich könnte die vollständige Übernahme der Krankenhausinvestitionen durch die Länder den Beitragssatz um bis zu 0,2 Punkte senken.

Ein weiterer Ansatz betrifft die Arzneimittelpreise. Diese sollen stärker am tatsächlichen therapeutischen Zusatznutzen ausgerichtet werden, um insbesondere bei neuen, patentgeschützten Medikamenten die Ausgabendynamik zu bremsen. Gleichzeitig wird betont, dass die Vergütungssysteme stärker auf Effizienz und medizinischen Bedarf ausgerichtet werden sollten.

Bestimmte Leistungen im GKV-System sind nicht ausfinanziert

Ein weiterer Reformvorschlag betrifft die Finanzierung von Bürgergeldbeziehern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Sachverständigenrat weist darauf hin, dass die derzeitige Pauschale des Bundes die tatsächlichen Kosten dieser Versichertengruppe nicht vollständig abdeckt. Die Differenz wird dadurch faktisch von den Beitragszahlern der GKV mitfinanziert.

Eine Anhebung der Pauschale von 133 Euro auf rund 221 Euro pro Monat und Person könnte diese Unterfinanzierung schließen. Nach Berechnungen des Sachverständigenrats würde die GKV dadurch um mindestens 4,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Das entspräche einer Senkung des Beitragssatzes um etwa 0,2 Prozentpunkte.

Gleichzeitig wäre diese Entlastung mit einer entsprechenden Mehrbelastung des Bundeshaushalts verbunden, warnen die Wirtschaftsweisen, da die höheren Zuschüsse vollständig aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Dadurch würde sich die Finanzierung stärker vom Beitrags- in das Steuersystem verschieben.

Nicht beitragsgedeckte Leistungen ebenfalls zu gering bezuschusst

Ebenfalls eine Finanzierungslücke sieht der Rat bei der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen (NBL), die aus gesamtgesellschaftlichen Gründen über die GKV erbracht werden, etwa der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern. Je nach Abgrenzung ergibt sich hier eine Unterfinanzierung gegenüber dem Bundeszuschuss von rund vier Milliarden Euro bis zu etwa 40 Milliarden Euro jährlich.

Eine stärkere Beteiligung des Bundes – etwa durch eine Anpassung und Dynamisierung des Bundeszuschusses – könnte den Beitragssatz rechnerisch um 0,2 bis 2,5 Prozentpunkte senken, würde jedoch ebenfalls entsprechend höhere Belastungen für den Bundeshaushalt bedeuten.

Beitragsfrei mitversicherte Ehepartner sollen höher belastet werden

Bei der Mitversicherung von Ehepartnern sieht der Sachverständigenrat zusätzlichen Reformbedarf. Ohnehin sieht das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vor, dass derzeit beitragsfrei mitversicherte Ehepartner zukünftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen sollen (29.4.2026).

Dieser Beitrag müsse aber angemessen hoch sein, um tatsächlich entlastend zu wirken, warnen nun die Wirtschaftsweisen. Deshalb schlagen sie die Einführung eines Mindestbeitrags für mitversicherte Ehepartner vor, der sich am System der freiwilligen Versicherung in der GKV orientiert. Er läge rechnerisch bei rund 222,80 Euro monatlich (2026) auf Basis eines fiktiven Mindesteinkommens.

Nach den Berechnungen könnten dadurch Mehreinnahmen von bis zu rund 4,4 Milliarden Euro jährlich erzielt werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Beitrag die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöhen könnte.

Der Sachverständigenrat betont zugleich, dass diese Maßnahme sozial differenziert ausgestaltet werden sollte. Insbesondere in Haushalten mit Kindern soll die beitragsfreie Mitversicherung während der frühen Kindererziehungsphase beibehalten werden, um Betreuungsleistungen nicht zusätzlich finanziell zu belasten.

Präventionsangebote sollen ausgebaut werden

Eine deutliche Schieflage sieht der Sachverständigenrat auch bei den Präventionsangeboten in der GKV, die aus Sicht der Experten unterfinanziert sind. Er rechnet vor:

Die GKV gab im Jahr 2025 rund 352 Milliarden Euro aus. Der größte Teil entfiel dabei auf die Behandlung bereits bestehender Erkrankungen – vor allem Krankenhäuser (32 Prozent), Arzneimittel (17 Prozent) und ärztliche Behandlungen (15 Prozent). Demgegenüber fällt der Anteil für Vorsorge, Rehabilitation und Früherkennung mit nur rund 2,3 Prozent der Gesamtausgaben sehr gering aus.

Der Sachverständigenrat leitet daraus eine strukturelle Schieflage ab: Das System sei stark auf die Behandlung von Krankheit ausgerichtet, während Gesundheitsförderung und Prävention nur einen kleinen Budgetanteil erhalten, obwohl sie langfristig dazu beitragen könnten, Krankheitslast und damit auch hohe Folgekosten – etwa im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich – zu reduzieren.

Gleichzeitig betont der Rat aber auch, dass klassische Informations- und Aufklärungspolitik allein nicht ausreiche, um Verhaltensänderungen zu erreichen. Deshalb werden ergänzend stärkere Eingriffe über Preise, Regulierung und Rahmenbedingungen vorgeschlagen, etwa bei Zucker-, Alkohol- oder Tabakkonsum sowie durch verbindlichere Standards für Speisen in Kitas und Schulen.

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