28.5.2026 – Nein, Beamte müssen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) überführt werden. Allerdings sollte zwingend die Überalimentierungen reduziert werden. Dazu gehört unter anderem die Beihilfe und die Gehaltsfortzahlung (100 Prozent, ohne zeitliche Begrenzung).
Zukünftig sollte es deutlich weniger Verbeamtungen geben. Die nicht mehr verbeamteten Personen landen dann, wie jeder Angestellte oder Arbeiter, in der GKV oder in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Jürgen Pfalzer
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