29.4.2026 – Der Bundestag wird sich Regierungsplänen zufolge in den kommenden Wochen mit dem sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschäftigen, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Enthalten sind darin unter anderem eine Extraanhebung sowohl der Beitragsbemessungsgrenze als auch der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und höhere Beiträge für Ehepaare.
Das Bundeskabinett hat auf seiner Sitzung am Mittwochmorgen weitreichende Reformen der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Deren Ziel sei es, den allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, beziehungsweise 14,0 Prozent für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld, in den nächsten Jahren zu stabilisieren.
Hierzu sieht der Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ (VersicherungsJournal 27.4.2026) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht nur eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vor. Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) soll um zusätzliche 300 Euro pro Monat steigen.
Widerspruch zur Einnahme orientierten Ausgabenpolitik

- Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) hat dies heftig kritisiert. „Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“, kommentiert PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther (29.4.2026).
Der PKV-Verband hatte bereits in der Vergangenheit angemerkt, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ihrer Leitlinie der sogenannten einnahmeorientierten Ausgabenpolitik widerspreche, wenn neue GKV-Einnahmen forciert werden.
Warken betonte auch nach der Kabinettssitzung, dass die Ausgaben für medizinische Leistungen nicht mehr stärker steigen sollten als die Einnahmen der Krankenkassen. Zum verantwortungsvollen Umgang mit den Beiträgen gehöre es, nicht immer mehr Geld auszugeben, als die Körperschaften einnehmen. Zudem sollten die Ausgaben nachweisbar die Situation der Patienten verbessern.
2,5 Prozent Beitragszuschlag für Ehegatten vorgesehen

- Nina Warken (Bild: Jan Pauls)
„Wir setzen überwiegend auf der Ausgabenseite an“, so Warken weiter. Doch „für eine solidarische Beteiligung an den Aufwendungen der GKV“ werde die bislang beitragsfreie Mitversicherung auf Ehepartner begrenzt, die Kinder unter sieben Jahren oder mit Behinderungen beziehungsweise zu pflegende Angehörige betreuen. Dies gilt ebenso nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
GKV-Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten zahlen den Plänen zufolge zukünftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Zunächst war ein um einen Prozentpunkt höherer Satz in der Diskussion. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von elf Wochenstunden fällt der Beitrag infolge der Midijob-Regelung geringer aus.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Warken, dass den Körperschaften ohne die geplanten Reformen im kommenden Jahr 15 Milliarden Euro fehlen würden. Bis 2030 würde die Finanzierungslücke demnach auf bis zu 40 Milliarden Euro anwachsen.
Bis zu 40 Milliarden Euro GKV-Finanzierungslücke droht

- Friedrich Merz (Bild: Tobias Koch)
Die laut Merz „seit mindestens zehn Jahren überfälligen Reformen“ sollen laut dem Referentenentwurf, der unserer Redaktion vorliegt, allein 2027 ein Sparvolumen von 16,3 Milliarden Euro bringen. Man schaffe eine „Punktlandung mit einem gewissen Puffer“, so der Bundeskanzler.
Das im kommenden Jahr drohende Defizit werde also mehr als ausgeglichen, entgegnete er auf den Hinweis, dass das Einsparungsziel gesenkt worden war. Warken hatte Pläne vorgelegt, die Kürzungen im Umfang von 19,6 Milliarden Euro vorsahen (VersicherungsJournal Medienspiegel 14.4.2026).
Wegen der erwarteten Finanzlücke hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die „Finanzkommission Gesundheit“ eingesetzt (Medienspiegel 15.9.2025). Die zehn Wissenschaftler haben daraufhin die aktuelle Finanzlage der GKV analysiert, um Kostentreiber sowie strukturelle Probleme auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu erkennen.
Verabschiedung noch vor der Sommerpause geplant
Ende März hatte der Beraterkreis eine Liste mit 66 Sofortmaßnahmen vorgelegt, mit denen die GKV im kommenden Jahr um bis zu 42 Milliarden Euro entlastet werden könnte (31.3.2026). Warken wollte zunächst rund drei Viertel der Vorschläge in Gesetze gießen.
Das übrig gebliebene Reformpaket soll nun in den Bundestagsfraktionen beraten werden. Geplant ist laut Merz, es noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. Weil es nicht der Zustimmung der Landesregierungen bedarf, muss es nicht mehr vom Bundesrat abgesegnet werden.




