31.3.2026 – Gesundheitsministerin Warken hat die Ergebnisse ihres Beraterkreises vorgestellt, die die Grundlage für die „bislang umfassendste Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung“ sein sollen. Konkret sollen manche Kostenübernahmen gestrichen und beim Krankengeld gespart werden. Zudem dürften die Belastungen für Familien steigen, während eine geringere Zahl der Krankenkassen keine Priorität genießt.
Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit (VersicherungsJournal Medienspiegel 15.9.2025) hat am Montagnachmittag ihren ersten Bericht präsentiert. Dieser enthält ausdrücklich kaum langfristige Therapievorschläge für die GKV-Finanzen, sondern vorrangig kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027.
Unter den zehn Wissenschaftlern sind fünf Ökonomen und zwei Sozialrechtler sowie je ein Vertreter der Disziplinen Ethik, Medizin und Prävention. Sie haben die aktuelle Finanzlage der GKV analysiert, um Kostentreiber sowie strukturelle Probleme auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu erkennen.
Finanzkommission Gesundheit empfiehlt 66 Maßnahmen

- Nina Warken (Bild: Tobias Koch)
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse empfehlen sie in ihrem aktuellen Bericht (PDF; 6,1 MB) 66 Maßnahmen. Die Finanzkommission Gesundheit soll ihre Arbeit aber fortsetzen und bis zum Jahresende weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.
Laut Warken sind die 66 Vorschläge erst „der Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung“, die notwendig sei. „Ohne entschlossenes Handeln steuern wir auf ein historisches Finanzdefizit der Krankenkassen von über 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 zu.“
„Die Folge wären immer weiter deutlich steigende Krankenkassenbeiträge und damit erneute Belastungen für Beitragszahler sowie Unternehmen“, warnt sie. Die Bundesregierung wolle „der seit Jahren wachsenden Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung endlich entschieden entgegentreten“.
Zentrale Ursachen der finanziellen Schieflage der Kassen habe die Finanzkommission klar offengelegt. „Ausgehend von dieser sehr guten Grundlage werden wir zügig ein Gesetzgebungsverfahren zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze einleiten“, kündigt die Ministerin an.
Krankengeld soll gesenkt und auf 78 Wochen Bezugsdauer begrenzt werden
Als konkrete Kürzungen im GKV-Leistungskatalog empfehlen die Experten beispielsweise,
- eine potenzielle Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu begrenzen,
- die Kostenübernahme von Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs auszusetzen und
- die Erstattung von Cannabisblüten und von homöopathischen Leistungen in der ambulanten Versorgung zu streichen.
Beim Krankengeld sollte demnach der Zahlbetrag abgesenkt und die Bezugsdauer auf 78 Wochen begrenzt werden.
Auf der Einnahmenseite plädiert die Finanzkommission hingegen für höhere Tabak- und Alkoholsteuern sowie die „Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke“.
Beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten steht auf der Streichliste
Als Teil der breiten Palette an Vorschlägen verteidigte Kommissionsmitglied Professorin Dr. Leonie Sundmacher auch den Vorschlag Nummer 60: „Abschaffung beitragsfreie Ehegattenversicherung“. Dies sorge allein im kommenden Jahr für zusätzliche Einnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.
Wie berichtet waren Experten im Vorfeld von etwa sechs Milliarden Euro pro Jahr ausgegangen (25.3.2026). Demnach müssten rund 2,5 Millionen kostenlos mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner hierzulande jeweils 200 Euro pro Monat an die jeweilige Krankenkasse zahlen.
Die Gesundheitsökonomin von der Technischen Universität München geht nach Abzug von Rentnern und Partnern mit zu versorgenden Angehörigen von deutlich weniger Zahlern aus. Hierbei handele es sich oftmals um ältere Erwerbsfähige mit guten Chancen auf einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Forderung nach Fusionen von Krankenkassen nicht unter 66 Vorschlägen
Ziel der beitragsfreien Familienversicherung war bei ihrer Einführung demnach die Familienförderung. Doch heute setzt die Regelung laut Sundmacher für den Partner des Hauptverdieners Anreize, keine eigene Beschäftigung aufzunehmen. Dies sei angesichts des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter veraltet und widerspreche dem Ziel, dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Auch auf die Forderung nach Fusionen von Krankenkassen ging die Finanzkommission bei der Vorstellung der Empfehlungen ein. Dieser Appell einiger VersicherungsJournal-Leser (30.3.2026) findet sich allerdings nicht unter den 66 akuten Handlungsempfehlungen der Experten wieder.
Der Kommissionsvorsitzende Dr. Wolfgang Greiner sprach sich gegen den Vorschlag aus, die Zahl von derzeit 93 Krankenkassen hierzulande per Gesetz zu reduzieren. Das ergebe „keine großen Einspareffekte bei Verwaltungskosten“, so der Professor für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld.




