Rente mit 63: Kritik an „Boomer-Subventionsprogramm“

14.9.2026 – Jedes Mal, wenn die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch genommen wird, kostet dies die Versichertengemeinschaft beziehungsweise die Steuerzahler etwa 43.000 Euro. Das hat der Versicherungsmathematiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein berechnet. Dieser Vorteil entspricht demnach einer künstlichen Anhebung des Rentenkontos um mindestens vier Punkte.

Der Bundestag hat am Freitagmorgen den Etatentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beraten. Der mit einem Anteil von 36,3 Prozent ausgabenstärkste Einzelplan des Bundeshaushalts sieht Ausgaben von rund 201 Milliarden Euro vor, vier Milliarden mehr als 2026.

Bärbel Bas (Bild: Photothek)
Bärbel Bas (Bild: Photothek)

In der Debatte betonte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) unter anderem das Ziel, für „eine sichere Rente“ sorgen zu wollen. Hierfür wolle die Bundesregierung an der geplanten Rentenreform (VersicherungsJournal 24.6.2026) als „Gesamtkunstwerk“ (Medienspiegel 3.8.2026) festhalten.

Allerdings solle es einen Vertrauensschutz für Menschen geben, die 45 Jahre gearbeitet haben und davon ausgehen, abschlagsfrei in Rente gehen zu können, kündigte Bas am Freitag an. In den vergangenen Tagen war die „Rente mit 63“ wieder infrage gestellt worden (Medienspiegel 11.9.2026).

Ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente

Die umgangssprachliche Bezeichnung sorgt für Missverständnisse, weil die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ nicht mehr mit 63, sondern zwei Jahre vor Beginn des regulären Renteneintritts beginnt. Dieser liegt für Versicherte des Jahrgangs 1963 derzeit bei 66 Jahren und zehn Monaten.

Der Vorteil der Rente mit 63 besteht darin, ohne Abschläge die Rente bereits zwei Jahre früher abrufen zu können als regulär. Der Gegenwert dieses Vorteils lässt sich mit finanzmathematischen und aktuariellen Berechnungen als Barwert darstellen.

Konkret hat in einem Standardmodell mit 45 Rentenpunkten jede einzelne abschlagfreie Rente einen finanziellen Vorteil in Höhe von 43.125,26 Euro bei einem Mann und 43.420,08 Euro bei einer Frau. Das entspricht 4,7 beziehungsweise 4,0 Rentenpunkten, die den Begünstigten geschenkt werden.

Inflation, Rentensteigerungen, Sterblichkeit

Axel Kleinlein (Bild: Mathconcepts Kleinlein)
Axel Kleinlein (Bild: Mathconcepts Kleinlein)

Diese Rechnung macht zumindest der Diplom-Mathematiker Axel Kleinlein auf. „Unter Fairnessgesichtspunkten sollte zum Schutz jüngerer Generationen die Rente mit 63 abgeschafft werden“, fordert der ehemalige Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e.V. (BdV).

Die Rente mit 63 erlaubt es gesetzlich Rentenversicherten, die mindestens 45 Jahre eingezahlt haben, die volle Rente bereits zwei Jahre früher ohne Abschläge abzurufen, erklärt Kleinlein. Versicherte, die die gleichen Rentenpunkte über nur 44 Jahre verdient haben, können dies nicht.

Den Gegenwert dieser Besserstellung aufgrund einer unterbrechungsfreien Versicherungshistorie habe er nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt. In diese Kalkulation gingen demnach auch die Inflation, zukünftige Rentensteigerungen und die durchschnittliche Sterblichkeit ein.

Von Versicherten und Steuerzahlern finanziert

Kleinlein rechnet demnach mit einer Person, die am 1. Januar 1962 geboren ist, 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und zum 1. September dieses Jahres in Rente geht. Diese Person hat insgesamt 45 Rentenpunkte angesammelt, für die es aktuell jeweils 42,52 Euro gibt.

Damit beläuft sich die Monatsrente auf 1.913,40 Euro. Doch eigentlich war der Renteneintritt erst für zwei Jahre später eingeplant. Für jeden Monat ist grundsätzlich zwar ein 0,3-prozentiger Abschlag vorgesehen, der sich hier auf insgesamt 7,2 Prozent addiert, aber aufgrund der Rente mit 63 entfällt.

Diese Zusatzkosten müssen im Lauf der Zeit vom Versichertenkollektiv und/oder allen Steuerzahlern finanziert werden. Es zahlen hierfür also auch Menschen, die selbst gar in den Genuss dieser sozialpolitischen Maßnahme kommen können.

Subventionsprogramm zulasten der Jüngeren

„Nur solche Versicherte, die das Glück haben, eine weitgehend durchgehende Erwerbsbiografie aufzuweisen, haben die Chance auf die Rente mit 63“, kritisiert Kleinlein. Dies betreffe insbesondere die Generation der sogenannten Babyboomer (24.6.2026).

Deren Lebensläufe weisen in der Regel kaum Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Selbständigkeit auf, erklärt der 56-Jährige. Die abschlagsfreie Rente mit 63 bezeichnet er daher als „Subventionsprogramm zur Begünstigung der Bommer zu Lasten jüngerer Generationen“.

„Eine derartige Ungleichbehandlung der Versicherten würde bei einem privatrechtlichen Vertrag vermutlich die Aufsichtsbehörde Bafin auf den Plan rufen“, vermutet der Verbraucherschützer.

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