Rentenreform: Versicherungsbranche fürchtet Eingriffe ins private Geschäftsfeld

24.6.2026 – Eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung lehnen der GDV sowie die Vermittlerverbände AfW und BVK einhellig ab. Sie fordern stattdessen Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Absicherung. Zudem sehen sie das Risiko, dass die Altersvorsorge künftig stärker in staatliche Strukturen verlagert wird – mit Wettbewerbsnachteilen für die private Versicherungswirtschaft.

Am Dienstag hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) 33 Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorgelegt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bekräftigten bei der Vorstellung des Berichts, die Reformideen möglichst vollständig umsetzen zu wollen (VersicherungsJournal 24.6.2026).

Gesetzlich Rentenversicherte sollen zusätzlich zum bisherigen Beitrag verpflichtend zwei Prozent in eine sogenannte Kapitalrente einzahlen. Vorbild ist das schwedische Rentensystem. Diese Kapitalrente soll zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden.

Zudem sollen neue Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Eine Opt-out-Option – etwa über den Nachweis einer ausreichenden privaten Altersvorsorge – ist nach den Vorschlägen der Kommission nur für bereits tätige Selbstständige vorgesehen.

GDV bewertet zentrale Reformideen als „kritisch“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am Dienstag einen Faktencheck zu den 33 Reformvorschlägen der Kommission vorgelegt und diese im Einzelnen bewertet. Die Mehrheit der Vorschläge stuft der Verband als „sinnvoll“ oder „positiv“ ein, nur drei gelten als „kritisch“. Diese betreffen jedoch ausgerechnet zentrale Elemente der Reformarchitektur.

Ablehnend äußert sich der Verband zur Kapitalrente nach schwedischem Vorbild. Diese soll laut Kommission in der ersten Säule der Altersvorsorge verankert sein, also im Basis- und Pflichtsystem der gesetzlichen Rentenversicherung. Der GDV bewertet dies anders: Die Kapitalrente würde „ein zusätzlich staatlich verwaltetes System neben die bestehenden Säulen stellen“.

Zweifel an den in Aussicht gestellten Rentenzuwächsen

„Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit. Aber die Kommission verlagert davon zu viel in staatliche Strukturen“, positioniert sich Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. „Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen und Leistungsumfang“, warnt er.

Auch die von der Kommission in Aussicht gestellten Rentenzuwächse durch die Kapitalrente bewertet der GDV zurückhaltend. Die Kommission verweist auf eine mögliche Zusatzrente von rund 770 Euro monatlich nach 45 Jahren Beitragszeit. Der Verband hält dagegen, dass dieser Betrag bei einer unterstellten Inflation von jährlich zwei Prozent nur einer Kaufkraft von rund 300 Euro entspreche.

Der Sinn der Frühstart-Rente ist nicht, dass Sechsjährige in die GRV einzahlen, sondern dass sie […] frühzeitig eine privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorge aufbauen.

GDV

Frühstart-Rente nicht in gesetzliche Kapitalrente einbeziehen

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

Ebenfalls kritisch bewertet der Lobbyverband den Vorschlag, die Frühstart-Rente mit der Kapitalrente zu verzahnen und folglich von der gesetzlichen Rentenversicherung verwalten zu lassen. Nach den jetzigen Plänen sollen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten, um in ein privates Vorsorgeprodukt zu investieren.

Würde der Vorschlag der Kommission umgesetzt, wären private Versicherer und andere Altersvorsorgeanbieter an der Frühstart-Rente voraussichtlich nicht beteiligt. Die Kommission begründet die Ansiedlung bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit niedrigeren Kosten und einer größeren Reichweite.

„Der Sinn der Frühstart-Rente ist nicht, dass Sechsjährige in die GRV einzahlen, sondern dass sie (laut Koalitionsvertrag) frühzeitig eine privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorge aufbauen. Eltern und junge Menschen sollten selbst entscheiden können, welchem Anbieter sie vertrauen“, schreibt der GDV.

Vorbehalte hat der Verband zudem gegenüber der Empfehlung, neue Selbstständige verpflichtend und ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Viele Selbstständige würden bereits eigenverantwortlich für das Alter vorsorgen und dabei flexible, auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Vorsorgelösungen nutzen. Diese Wahlfreiheit sollte erhalten bleiben.

Schweden als Vorbild? Ja. Aber dann bitte richtig. In Schweden ist AP7 […] gerade kein staatlicher Wettbewerber in der privaten Vorsorge.

Norman Wirth, AfW

AfW sieht viele gute Ansätze …

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. äußert sich grundsätzlich positiv zu den Vorschlägen der Alterssicherungskommission. Insbesondere die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Komponente innerhalb der GRV sei ein wichtiger und überfälliger Schritt.

„Die Rentenkommission bestätigt, was wir seit Langem sagen: Deutschland wird seine Altersvorsorge nicht allein über Umlage, Steuerzuschüsse und immer neue Haltelinien zukunftsfest bekommen. Mehr Kapitalmarkt in der Altersvorsorge ist richtig, notwendig und überfällig“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

… und warnt vor dem Staat als Wettbewerber

Norman Wirth (Bild: AfW)
Norman Wirth (Bild: Andreas Klingberg)

Doch auch den Vermittlerverband treibt die Sorge um, der Staat könnte zukünftig auf Feldern tätig werden, die bisher privaten Anbietern vorbehalten blieben. Der Kapitalstock solle demnach eindeutig auf der ersten Säule der Alterssicherung angesiedelt sein.

„Schweden als Vorbild? Ja. Aber dann bitte richtig. In Schweden ist AP7, die staatliche Default-Lösung, Teil der gesetzlichen Alterssicherung – und gerade kein staatlicher Wettbewerber in der privaten Vorsorge“, so Wirth. Wer keine eigene Fondsauswahl treffe, werde in Schweden automatisch investiert, berichtet der Fachanwalt. Zugleich könnten Versicherte aber auch private zugelassene Fonds wählen.

Das Reformpapier mache deutlich, dass die Kommission die gesetzliche Kapitalrente, die Frühstart-Rente und das im Altersvorsorgereformgesetz vorgesehene öffentliche Angebot zusammendenke. Genau deshalb müsse ordnungspolitisch sauber geklärt werden, welche staatlichen Strukturen wirklich notwendig seien – und wo private Vorsorge im fairen Wettbewerb Vorrang haben müsse.

Professionelle Beratung gewinnt nach Ansicht des AfW an Bedeutung

Mit Blick auf die klare Trennung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge verweist der AfW erneut auf das geplante staatliche Standarddepot, das in den privaten Wettbewerb eingreife. Dies sei ein ordnungspolitischer Systembruch, der noch kurzfristig korrigiert werden könne.

„In der privaten Vorsorge sollte der Staat Regeln setzen, Transparenz schaffen, Förderung ermöglichen und überwachen. Aber nicht selbst mit strukturellen Vorteilen gegen private Anbieter in den Wettbewerb treten“, betont Wirth.

Der AfW kritisiert zudem, dass die Rolle qualifizierter Beratung bei den Reformvorschlägen nicht ausreichend berücksichtigt wurde und vielfach nur als Kostenfaktor erscheine. Dabei mache eine stärkere Kapitalmarktorientierung Beratung nicht überflüssig, sondern wichtiger.

„Kapitalmarktvorsorge bedeutet Schwankungen, unterschiedliche Risikoprofile, lange Laufzeiten, steuerliche Effekte, Förderregeln, Auszahlungsfragen und die Einordnung bestehender Verträge“, heißt es vom Verband.

Selbstständige sollen bei Altersvorsorge Wahlfreiheit haben

Auch bei der vorgeschlagenen Einbeziehung Selbstständiger in die GRV komme es auf die richtige Balance an. „Vorsorgepflicht ja – Zwang nein. Wer bereits ausreichend privat, berufsständisch oder anderweitig kapitalgedeckt vorsorgt, muss ein echtes Opt-out haben“, so der Verband.

Gerade Selbstständige bräuchten Flexibilität bei der Altersvorsorge. Einkommen würden schwanken, zudem verliefen Lebens- und Unternehmensphasen unterschiedlich. Eine starre Einheitslösung über die gesetzliche Rente passe hier nicht.

„Die Richtung stimmt: mehr Kapitalmarkt, mehr Systematik, mehr Ehrlichkeit über die demografischen Herausforderungen. Jetzt muss die Politik zeigen, ob sie wirklich zu einem großen Wurf bereit ist. Die gesetzliche Kapitalrente, Frühstart-Rente, private Vorsorge und BAV dürfen nicht als Einzelbaustellen nebeneinander entstehen“, so Wirth.

Eine Rentenversicherungspflicht „ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd und sollte allenfalls als Opt-out-Lösung […] organisiert werden“.

Michael H. Heinz, BVK

Rentenversicherungspflicht ist Unternehmertum „wesensfremd“

Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Michael H. Heinz (Bild: BVK)

Die Pläne, neue Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, lehnt auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ab. „Das ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd und sollte allenfalls als Opt-out-Lösung oder besser in privatwirtschaftlicher Form über Vermittler organisiert werden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Auch die Kapitalrente stößt beim Verband auf gemischte Reaktionen. Sie könne zwar langfristig einen Paradigmenwechsel darstellen und Wirkung entfalten, führe zugleich aber zu höheren Belastungen für Arbeitgeber.

Zudem stellt der BVK die Frage, ob der Staat tatsächlich ein besserer Anlagespezialist sei als die auf Vorsorgeprodukte spezialisierte Finanzwirtschaft und ihre Vermittler. Eine entsprechende Expertise müsse zunächst zeit- und kostenintensiv aufgebaut werden.

Zudem könnten standardisierte Vorsorgelösungen nicht alle individuellen Lebenslagen abbilden. „Ganz zu schweigen vom Risiko, dass staatlich verwaltete Altersvorsorgedepots in Zeiten klammer Staatskassen zweckentfremdet werden könnten“, heißt es vom Verband.

Mehrere Vorschläge begrüßt der Verband ausdrücklich

Dagegen begrüßt der BVK die Vorschläge der Kommission, die Rente ab 63 ersatzlos zu streichen. „Dies würde viele hunderttausende Rentenbeitragszahler im Jahr im Arbeitsmarkt halten und die Finanzen der Rentenversicherung stabilisieren helfen“, so Heinz.

Auch die stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) findet die „uneingeschränkte Zustimmung“ des Verbandes. Ebenfalls positiv bewertet werden die Koppelung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung sowie die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors. Beides könne die Rentenversicherung finanziell entlasten.

Lesetipp: „Gesetzliche Altersrente: die wichtigsten Regeln im Überblick. Beratungswissen zu Rentenarten, Bezugsvoraussetzungen und Rentenhöhe“
Dossier Cover (Bild: VersicherungsJournal)

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