2.7.2026 – CDU, CSU und SPD sehen in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ unter anderem vor, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abzuschaffen. Außerdem muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich ab dem Beginn der Erkrankung vorgelegt werden. Außerdem sollen alle 33 Vorschläge der Rentenkommission noch 2026 umgesetzt werden, stellt der GDV positiv heraus.
Der Koalitionsausschuss mit Spitzenpolitikern von CDU, CSU und SPD hat sich am Mittwochabend auf ein umfangreiches Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Neben Änderungen in der Steuer- und Rentenpolitik, zur Wachstumsförderung und zum Bürokratieabbau gehören auch arbeitsmarktpolitische Instrumente dazu.
Fokus auf Beschäftigung
Letztere teilen die Regierungsparteien in dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ (PDF; 152 KB) in neun Punkte auf. Demnach sollen unter anderem
- der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stabil gehalten werden,
- die Sonn- und Feiertagszuschläge steuerlich stärker gefördert werden,
- die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit bis zu sechsmaliger Verlängerung auf maximal 48 Monate erweitert werden,
- die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses für Hochverdiener mit der Option einer Abfindung ermöglicht werden und
- Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, „wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird“.
Weitere Maßnahmen aus diesem Themenbereich betreffen die Jobchancen für Beschäftigte in Branchen, die vor einer Transformation stehen. Zudem soll die sogenannte Transferentzugsrate sinken, so dass der Anreiz, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, steigt. Außerdem soll die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und/oder Ausbildungsabschluss deutlich sinken.
Pflicht zur AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag
Für politischen Zündstoff sorgen aktuell aber die geplanten Neuregelungen zu Krankschreibungen. „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft“, heißt es hierzu in dem Papier.
Und weiter: „Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine ‚Termingarantie Fachärzte‘ ein. Darüber hinaus etablieren wir eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge.“
„Diese Beschlüsse sind eine absolute Katastrophe“, heißt es hierzu vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. „Ohne jegliche Evidenz nimmt die Koalition die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf. Die Bürokratiewelle, die auf die hausärztliche Versorgung zurollt, wird kaum zu bewältigen sein. Dass dadurch Krankheitstage reduziert werden, ist eine Illusion.“
Kurzfristige Krankschreibungen werden zukünftig komplizierter

- Verena Bentele (Bild: VdK/Marlene Gawrisch)
„Das ist Ausdruck einer Misstrauenskultur“, kritisiert auch der Sozialverband VdK Deutschland e.V. „Die Regierung unterstellt den Menschen wieder einmal, den Sozialstaat zum Blaumachen auszunutzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Doch das entspreche nicht der Realität.
„Wir wissen inzwischen, dass sich Menschen viel eher krank zur Arbeit schleppen, wenn kurzfristige Krankschreibungen dermaßen verkompliziert werden“, so Bentele weiter. „Das hilft am Ende niemandem. Kranke gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch Kollegen.“
Außerdem sei die telefonische Krankschreibung mit dem sinnvollen Grund eingeführt worden, das Ansteckungsrisiko mit Covid-19 zu reduzieren (VersicherungsJournal 25.3.2020). „Dass sich kranke Menschen jetzt wieder stundenlang ins Wartezimmer setzen sollen, ist kontraproduktiv.“
Mehraufwand und insgesamt höhere Gesundheitskosten erwartet

- Carola Reimann (Bild: AOK-Mediendienst)
„Für einen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung sehen wir keine Evidenz“, erklärt auch Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes GbR. „Daher ist ihre Abschaffung aus unserer Sicht keine Maßnahme, die den Krankenstand senken wird, sondern reine Symbolpolitik.“
Daher ist sie sicher, dass die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung den Krankenstand nicht wie angestrebt senken wird. Der starke Anstieg der AU-Fälle sei unter anderem durch die Einführung der elektronischen Krankmeldung im Jahr 2022 zu erklären. Dies habe zu einer vollständigeren Erfassung der AU-Bescheinigungen bei den Krankenkassen geführt (24.2.2023).
„Zudem ist nicht nachvollziehbar, was die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag mit dem erklärten Ziel der Entbürokratisierung zu tun haben soll“, kritisiert Reimann. „Sie wird im Gegenteil zu einem erheblichen Mehraufwand und zu einer zusätzlichen Belastung in den Arztpraxen und zu insgesamt höheren Kosten für das Gesundheitssystem führen.“
Vorschläge der Rentenkommission sollen noch 2026 umgesetzt werden

- Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Deutlich positiver blickt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) auf das beschlossene Reformpaket der Regierungsparteien. Denn dies sende „ein starkes Signal der Handlungsfähigkeit für den Standort Deutschland“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sei vor allem eine Entscheidung zentral, dass die Koalition bereits bis zum Jahresende alle 33 Vorschläge der Rentenkommission (24.6.2026) umsetzen will. Damit bekenne sich die Politik zu mehr Kapitaldeckung in der Alterssicherung, lobt der Lobbyverband.
„Für die Ausgestaltung der gesetzlichen Kapitalrente und der ergänzenden betrieblichen und privaten Vorsorge bringt die Branche ihre Expertise in Kapitalanlage und lebenslangen Auszahlungslösungen ein“, heißt es hierzu von Asmussen weiter. „Jetzt kommt es auf eine rasche und konsistente Umsetzung im parlamentarischen Verfahren an.“




