28.9.2007 – Wie doch über den Lobbyismus der Gesellschaften geschimpft wird. Da wird doch tatsächlich verlangt, dass der Interessent einer Renten- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung, den Rat eines Anwaltes hinzuziehen soll.
Natürlich ist das im Interesse der Fachanwälte. Doch schlecht ist diese Idee nicht. Denn dann ist der Beratungsverzicht beim Vermittler mehr als gerechtfertigt, da der Kunde sich vor der Beratung umfassend selbst informiert hat.
Der Kunde erhält das Produkt, zu dem der Anwalt geraten hat. Wichtig wäre nur, dass der Kunde natürlich ein Beratungsprotokoll des Anwaltes vorlegt, damit der Vermittler einen Nachweis hat.
Außerdem sollten wir dann für jeden Kunden noch den entsprechenden Rechtsschutz anbieten. Ach wie schön wäre doch das Vermittlerleben.
M.Hübner
zum Artikel: „Anwälte wollen Beratungslücken füllen”.




