12.10.2018 – An diesem Urteil sieht man erneut, dass es jenseits der klassischen „F/LW/S”-Deckung (Feuer/Leitungswasser/Sturm) erheblichen Bedarf an umfänglicher Deckung gibt.
Elementarschaden reicht eben nicht aus. „Unbenannte Gefahren” heißt das Zauberwort. Jeder Makler ist gut beraten, dieses Zauberwort seinen Kunden ans Herz zu legen und zu erklären.
Yan Steinschen
zum Artikel: „Elementarschaden-Deckung bei Starkregen ist lückenhaft”.




