12.10.2018 – Da bin ich mir aber recht sicher, dass das Risiko im Rahmen der unbenannten Gefahren nicht versichert ist.
Bei den unbenannten Gefahren gilt das Prinzip „Alles ist versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist”. Witterungsniederschläge sind ausdrücklich ausgeschlossen. In der Elementarversicherung ist die Überflutung von Grund und Boden versichert.
Also, hilft in diesem Schadensfall nicht der Einschluss der unbenannten Gefahren. Es gibt aber Anbieter, die das Eindringen von Niederschlägen durch nicht sturm-/hagelbedingte Öffnungen mit einem Sublimit eingeschlossen haben.
Dieser Schaden ist aber ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Versicherungsbedingungen sind. Preis und Leistung muss stimmen. Das Abfragen von Prämien mit vorgegebenen Kriterien helfen dem Verbraucher nicht.
Hubert Gierhartz
zum Leserbrief: „Unbenannte Gefahren heißt das Zauberwort”.




