Elementarschaden-Deckung bei Starkregen ist lückenhaft

12.10.2018 (€) – Nicht alles, was auf den ersten Blick wie ein witterungsbedingter Rückstau aussieht, ist ein Schadenereignis im Sinne der Versicherungs-Bedingungen. Das belegt eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. (Bild: Robert Kneschke, Fotolia)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
AVB · Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Gewerbeordnung · Starkregen
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