17.8.2020 (€) – Auch im zweiten Jahr nach der Einführung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes ist der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung mit insgesamt 89 Millionen Euro hinter den Erwartungen geblieben. Zwar wuchs der Förderbetrag 2019 um ein Drittel, dies aber von niedrigem Niveau aus. Die Förderung bleibt zudem eine Frage der Unternehmensgröße.
Den staatlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben 2019 fast 67.400 Arbeitgeber in Deutschland für 741.200 ihrer Beschäftigte mit niedrigen Bruttolöhnen genutzt. Dies teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der im Juli erstmals veröffentlichten Statistik der Lohnsteueranmeldungen mit. Diese Statistik war im Zuge des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (VersicherungsJournal 24.11.2017) eingeführt worden.
Geringes Wachstum bei der bAV-Förderung
Damit nutzten 2019 rund 3,4 (Vorjahr: 2,5) Prozent aller Arbeitgeber die bAV-Förderung für Geringverdiener. Im Durchschnitt wurden 120 (93) Euro pro Beschäftigten gewährt (14.7.2020). Das Fördervolumen stieg damit 2019 um 33 Prozent auf 89 Millionen Euro.
Auch im zweiten Jahr seit Einführung blieb die Förderung unter ihrem ursprünglich geplanten Niveau (20.6.2017). Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) war bei der Gesetzesinitiative von 1,4 Millionen Geringverdienern und einem Fördervolumen von 200 Millionen Euro ausgegangen.
Für Beschäftigte mit Bruttolohn unter 2.200 Euro
Der staatliche Zuschuss zur bAV wird Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.200 Euro zugestanden. Er beträgt 30 Prozent des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt.
Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben. Ab 2020 steigen die Einkommensgrenze auf 2.575 Euro und der Förderbetrag auf maximal 288 Euro.

- (Bild: Destatis)
Großbetriebe fördern am meisten
Ziel des BRSG war zudem, die Durchdringung der bAV bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen zu erhöhen. Dieses Ziel scheint zumindest im Hinblick auf die Förderung der Geringverdiener nicht gelungen – sofern man unterstellt, dass ihre Beschäftigung auf alle Firmengrößen gleich verteilt ist.
Zwar war laut Destatis die verstärkte Beanspruchung der Förderung für alle Betriebsgrößen zu beobachten, den größten Zuwachs des Fördervolumens erzielten jedoch die großen Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten.
Bei dieser Betriebsgröße stieg die angerechnete Summe um 25 Prozent auf 60 Millionen Euro. Die Großbetriebe machten mit 131 Euro im Durchschnitt auch die höchsten Beträge pro Arbeitnehmer geltend.
Unterdurchschnittlicher Betrag bei den Kleinstbetrieben
In absoluten Zahlen legten die Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten mit 9.400 Betrieben, die die Betriebsrente 2019 neu einführten, am stärksten zu. Dies waren allerdings nur 2,4 Prozent der 1,4 Millionen Kleinstbetriebe in Deutschland.
Bei den kleinen und mittleren Betrieben waren es 5,0 Prozent beziehungsweise 7,7 Prozent, bei den großen 13,4 Prozent. Die Höhe der staatlichen Zuwendung war mit durchschnittlich 78 Euro pro Beschäftigten in den Kleinstbetrieben am geringsten. Betriebe mit 51 bis 250 Mitarbeitern kamen genau auf den durchschnittlichen Förderbetrag von 120 Euro.
| Die betriebliche Altersversorgung steht auch im Fokus der nächsten Ausgabe des VersicherungsJournal Extrablatts. Unter anderem zeigt der Arbeitsrechtler Christian Betz-Rehm von der Kanzlei Maat Rechtsanwälte Späth und Partner PartGmbB, wie bei Kurzarbeit mit der bAV verfahren werden kann – und welche Aufklärungspflichten sich dann für den Vermittler ergeben. Weitere Themen des Heftes sind die zielgruppengerechte Ansprache nach Geschlecht, eine Bestandsaufnahme zur Lage der Pensionskassen, Ratings der Direktversicherung sowie Tipps zur Weiterbildung zum bAV-Spezialisten. Das Extrablatt 3|2020 kann nach der Veröffentlichung am 24. August kostenlos als PDF-Datei im Internet unter diesem Link heruntergeladen werden. Wer das Extrablatt bereits abonniert hat, bekommt diese Ausgabe automatisch zugesandt. Premium-Abonnementen des VersicherungsJournals werden bevorzugt bedient und können rund eine Woche früher auf die neue Ausgabe im PDF-Format zugreifen. |





