Aktuare empfehlen Höhe des Rechnungszinses 2024

5.12.2022 (€) – Der Höchstrechnungszins sollte nach Ansicht der Deutschen Aktuarvereinigung 2024 unverändert bei 0,25 Prozent liegen. Dies gaben die Versicherungs-Mathematiker am Montag bekannt.

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) hat am Montag empfohlen, den Höchstrechnungszins auch im Jahr 2024 bei 0,25 Prozent zu belassen. Bis zum vorigen Jahresende waren es noch 0,9 Prozent gewesen, zum 1. Januar 2022 war der Höchstrechnungszins auf 0,25 Prozent gesenkt worden (VersicherungsJournal 28.4.2021).

Um die Jahrtausendwende hatte der Garantiezins noch bei 4,0 Prozent gelegen und war dann nach und nach schrittweise weiter reduziert worden.

Höchstrechnungszins (Bild: Wichert)

So erläutert die DAV ihre Empfehlung

Nach Aussage der Aktuare ist und war das Jahr 2022 „von gestiegener Inflation und dem Bemühen der Zentralbanken geprägt, dieser mit Hilfe von deutlichen Zinssteigerungen zu begegnen.

Dennoch hat sich der Vorstand der DAV nach intensiver Beratung und auf Vorschlag der damit im Vorfeld beauftragten Arbeitsgruppe für eine Beibehaltung des Höchstrechnungszinses bei 0,25 Prozent im Jahr 2024 ausgesprochen und diese Empfehlung dem Bundesfinanzministerium (BMF) sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) weitergeleitet“, heißt es in der DAV-Mitteilung.

Zum Hintergrund erläutern die Aktuare, dass sie nicht nur dieses eine Jahr betrachtet hätten, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen seien, sondern verschiedene Faktoren mit einbezögen. „Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen“, lässt sich DAV-Vorstandschef Dr. Herbert Schneidemann zitieren.

Eine allzu schnelle Erhöhung halten die Mathematiker nicht für geboten, da disruptive Faktoren wie die gestiegene Inflation, der Ukraine-Krieg oder auch die immer noch vorhandenen Pandemiefolgen zu einer volativen Zinssituation beitrügen.

BMF hat das letzte Wort

Entscheidungsgewalt über die Festsetzung des Höchstrechnungszinses hat die DAV allerdings nicht. Sie kann – wie auch die Bafin – lediglich eine Änderung vorschlagen. Festgelegt wird der Garantiezins durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach den Vorgaben des § 5 DeckRV.

Hintergrund-Informationen zum Höchstrechnungszins und zur Berechnungsgrundlage für die Empfehlung haben die Versicherungs-Mathematiker auf dieser Internetseite zusammengestellt.

Lesetipp: Dossier „Ist die Lebensversicherung am Ende?“
Dossier Cover (Bild: VersicherungsJournal)

Welche Wellen die Absenkung des Garantiezinses 2022 schlagen wird, zeigt ein neues Dossier des VersicherungsJournals (25.11.2021).

Die Zinsabsenkung hat massive Auswirkungen auf Riester- und Biometrie-Produkte sowie Teile der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeits- und Risikolebens-Versicherung werden ab 2022 spürbar steigen. Derweil befindet sich die Riester-Rente weiterhin im Abwärtsdrall.

Werden in den nächsten Jahren etliche Lebensversicherer pleitegehen oder ihre Bestände verkaufen müssen, wie es Verbraucherschützer voraussagen? Aktuare sind sich sicher, dass die Manager der Assekuranzen ihre Unternehmen sicher durch das Zinstief steuern werden. Analysten und Branchenteilnehmer legen im Dossier ihre Sicht der Dinge dar.

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