9.11.2016 (€) – Die gesetzliche Insolvenzsicherung von Betriebsrenten ist für die Arbeitgeber dieses Jahr kostenlos. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) meldet ein günstiges Insolvenzgeschehen und weitere entlastende Faktoren.
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat seinen Beitragssatz für 2016 auf 0 (Vorjahr: 2,4) Promille festgesetzt. Das hat es in der 41-jährigen Geschichte des gesetzlichen Trägers der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung noch nie gegeben.
Günstige Insolvenzentwicklung
Der langjährige durchschnittliche Beitragssatz liegt bei 2,8 (2,9) Promille – im Extremjahr 2009 kostete die Insolvenzsicherung die Arbeitgeber infolge der großen Insolvenz des Warenhauskonzerns Arcandor aber immerhin 14,2 Promille (VersicherungsJournal 9.11.2009).
Im Vorjahr hatten die rund 94.400 Mitgliedsunternehmen rund 782 Millionen Euro für die Insolvenzsicherung aufwenden müssen. Der PSVaG hatte im Juli über eine günstige Schadenentwicklung informiert (VersicherungsJournal 18.5.2016). Diese habe sich im Frühjahr noch verstärkt, wird mitgeteilt.
Zudem wird über weitere entlastende Komponenten berichtet. Dazu zählen die Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer, das die Rentenzahlungen an die Versorgungsberechtigten vornimmt, Erträge aus Insolvenzforderungen und die vorjährige Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
So funktioniert es
Über ein Umlageverfahren werden die Leistungen finanziert, die sich aus den Insolvenzen ergeben. Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2016 gemeldete Beitragsbemessungs-Grundlage.
Das sind im Wesentlichen die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen von rund 333 Milliarden Euro. Der PSVaG legt die endgültige Höhe des Beitragssatzes jedes Jahres im November fest.





