18.5.2016 (€) – Die Mitgliedsunternehmen des Pensions-Sicherungs-Verein haben für 2015 rund 787,0 Millionen Euro Beitrag aufgebracht. Der Beitragssatz lag bei 2,4 Promille. Die Berechnung der Beitragsverteilung nach Unternehmensgrößen wurde erneut überprüft.
Die Schadenentwicklung der ersten Monate 2016 liege auf dem Niveau des Vorjahres, schreibt der Vorstand des Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) zur Vorlage des Geschäftsberichts 2015. Für das laufende Jahr sei aus heutiger Sicht von einem moderaten Schadengeschehen auszugehen, sofern größere Schäden ausbleiben.
Unter dem langjährigen Durchschnitt
Die Prognose zur Entwicklung des aktuellen Beitragssatzes wird üblicherweise erst zur Jahresmitte gemacht und zur Mitgliederversammlung veröffentlicht – diese findet am 7. Juli statt.
Zu den jüngsten Äußerungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin), dass einige Pensionskassen auf Nachschüsse der Arbeitgeber angewiesen sein könnten, wird nicht eingegangen (VersicherungsJournal 10.5.2016). Diese würden bei einer Insolvenz ein Fall für den PSVaG werden.
Für 2015 betrug der Beitragssatz 2,4 (2014: 1,3) Promille. Der durchschnittliche Satz für die bisherigen 41 Geschäftsjahre beträgt 2,9 Promille. Über die letzten fünf Jahre waren 2,1 Promille, über die letzten zehn Jahre 3,4 Promille angesetzt. Im letzten Wert schlagen sich verschiedene Großinsolvenzen wie beim Handels- und Touristikkonzern Arcandor nieder (VersicherungsJournal 8.11.2010).
Mehr Arbeitgeber
Die Zahl der den PSVaG treffenden Insolvenzen fiel 2015 auf 467 (587). Zugleich nahm die Zahl der zu sichernden Renten und Anwartschaften auf 18.667 (11.605) zu. Das Schadenvolumen summierte sich auf 862,0 (398,6) Millionen Euro.
Das Beitragsvolumen betrug 787,0 (419,2) Millionen Euro. Es ergab sich aufgrund einer Beitragsbemessungs-Grundlage von 327 (320) Milliarden Euro.
Dem gesetzlichen Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland und in Luxemburg gehörten 2015 94.078 (94.034) Arbeitgeber an. Die Mitgliedschaft ergibt sich aus den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Insgesamt stehen fast unverändert 10,9 Millionen Versorgungsberechtigte, davon 4,1 Millionen Rentner und 6,8 Millionen Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften unter Insolvenzschutz.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist 227,6 (212,3) Millionen Euro Überschussbeteiligung vom Konsortium der deutschen Lebensversicherungs-Wirtschaft aus. Mit diesem arbeitet der PSVaG bei der Abwicklung der übernommenen Renten zusammen.
Verteilung der Last
- Schichtung der Beitragsbemessungs-Grundlagen 2015,
Prozentanteile; zum Vergrößern Bild klicken
(Bild: PSVaG)
2015 brachten fünf Prozent der Mitgliedsfirmen 91,4 Prozent der Beiträge auf. 59,8 Prozent der Unternehmen kommen auf ein halbes Prozent der Beitragssumme. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind die Rückstellungen für Betriebsrenten in den jeweiligen Bilanzen. Die abzusichernden Rückstellungen müssen dem PSVaG bis zum 30. September eines jeden Jahres gemeldet werden.
Zum siebten Mal hat der Verein die Verteilung der Beitrags- und Leistungsseite nach Größenklassen untersucht. Das Ergebnis: Mitgliedsunternehmen mit hoher insolvenz-sicherungspflichtiger bAV seien immer unterproportional an der Höhe des Schadens und an der Zahl der Insolvenzen beteiligt gewesen, so der Geschäftsbericht. Folgen aus dieser Erkenntnis werden nicht genannt.
In den letzten zehn Jahren hat sich an den Anteilen der einzelnen Durchführungswege an der gesamten Beitragsbemessungs-Grundlage wenig getan. Unmittelbare Versorgungszusagen machen 87,2 Prozent, Unterstützungskassen-Zusagen 11,6 Prozent, widerrufliche oder beliehene Direktversicherungen 0,1 Prozent und Pensionsfondszusagen 1,1 Prozent aus.
Weitere Details zum Geschäftsjahr 2015 können im Geschäftsbericht nachgelesen werden, der unter diesem Link (PDF-Dokument, 1,3 MB) heruntergeladen werden kann.




