Gelegenheit macht Betrüger

29.11.2013 (€) – Gegen Versicherungsbetrug können die Gesellschaften nicht nur mit Technik vorgehen, sondern im Vorfeld bereits mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Bei rund der Hälfte aller Betrugsfälle geht es um Beträge bis 100 Euro.

Der „typische Versicherungsbetrüger“ ist nach Erkenntnissen von Professor Horst Müller-Peters von der Forschungsstelle Versicherungsmarkt des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln (IVW Köln) ein Gelegenheitstäter, der meist nicht entdeckt wird.

Oft macht der Vermittler mit

Ausgangspunkt sei oft ein wirklicher Schaden, der übertrieben oder dessen Hergang umdefiniert werde. „Meist geht es auch gar nicht um viel Geld – die Hälfte der Fälle liegt unter 100 Euro“, berichtete Müller-Peters am Mittwoch auf einer Fachkonferenz aus laufenden Untersuchungen, die im nächsten Jahr als Buch veröffentlicht werden sollen.

In 51 Prozent werde der Schaden umdefiniert, in 43 Prozent übertrieben. Nur fünf Prozent aller Fälle seien fingiert und nur ein Prozent bewusst herbeigeführt.

Sparten wie Haftpflicht, Hausrat, Kasko und Reisegepäck sind seiner Beobachtung nach besonders anfällig für Betrug. In zehn bis 25 Prozent der Fälle wird mit Wissen oder sogar Beteiligung des Vermittlers betrogen.

Charakterisieren lasse sich der Betrüger kaum, so Müller-Peters. Einkommen, Wohnort oder Geschlecht spielten keine Rolle. Tendenziell sei der Betrüger jünger. In seiner Typologie seien es eher die „preisorientierten Rationalisten“ sowie die „skeptisch Gleichgültigen“, die oft auch online abschlössen.

Image und Klauseln

Die Situation und das Bild der Branche spielten eine Rolle dabei, dass dieser Gelegenheitstypus zum Betrüger werde. Schädlich seien ein negatives Image, Meldungen über schlechte Regulierung und wenig verständliche Klauseln und Ausschlüsse (VersicherungsJournal 29.11.2013).

Frühere Nicht-Leistungen preise der Kunde möglicherweise beim aktuellen Schadenereignis mit ein. Für Übertreibungen seien auch Zeit und Aufwand des Schadens wichtig. Je länger der Kunde agieren könne, desto eher die Möglichkeit der Übertreibung. Auch Zeitwertklauseln oder Selbstbehalte verführten zu Übertreibungen.

Den Gesellschaften empfiehlt Müller-Peters, ihre Klauseln zu überprüfen, auf Selbstbehalte und Ausschlüsse sowie auf „typische Betrugspolicen wie Brille und Handy“ zu verzichten und möglichst All-Risk-Policen anzubieten.

Daten aus Facebook

Einblicke in die technischen Installationen der Betrugsbekämpfung gaben Dr. Stephanie Friedrich (Arvato Infoscore GmbH), Henrik Becker (SAS Institute GmbH) und Stephan Schulze (WGV-Versicherungen).

Neu bei diesen Prüfverfahren ist unter anderem das sogenannte Textmining aus bereits vorhandenen Daten und denen aus Social Media wie Facebook, aber auch E-Bay. Verstärkt wird auch mit Netzwerkanalysen gearbeitet. Dabei werden Personen, Sachverhalte, Verträge, Adressen, Kläger et cetera zu Knotenpunkten verknüpft. Daraus kann sich dann ein Beziehungsgeflecht ergeben.

Wichtig bei allen Verfahren ist, dass neue Erkenntnisse an das System zurückgegeben werden, damit dieses als lernendes System nicht nur bereits bekannte Handlungsmuster sucht, sondern immer wieder neue.

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