Keine Chance für Robin Hood

29.11.2013 (€) – Dass Versicherungsbetrug und Kavaliersdelikt oft genug in einem Atemzug genannt werden, daran ist die Branche auch selbst Schuld. Oft genug liefert sie materiell oder moralisch die Argumente. Die Maßnahmen müssen über die reine Technik hinausgehen.

Das Wichtigste vorweg: Versicherungsbetrug ist Betrug und gehört bestraft. Und die Floskel „Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt“ gehört verboten, weil sie den Sachverhalt verniedlicht.

Sind die Ergebnisse einer vor zwei Jahren von der GfK Finanzmarktforschung für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. erstellten Studie richtig, werden die Versicherer massenhaft betrogen. Danach hätten mindestens vier Prozent der Haushalte in den letzten fünf Jahren einen Versicherungsbetrug begangen und etwa jeder zehnte Schadenfall in Komposit dürfte ein Betrugsfall sein – Kosten rund vier Milliarden Euro (VersicherungsJournal 13.7.2011).

Am Anfang steht die Gelegenheit

Versicherungsbetrug lässt sich sicherlich mit technischen Mitteln erkennen und bekämpfen, wie Mittwoch auf einer Fachkonferenz in Köln diskutiert wurde.

Doch es gilt, auch dem „typischen Versicherungsbetrüger“ nach den Erkenntnissen von Professor Horst Müller-Peters von der Forschungsstelle Versicherungsmarkt des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln (IVW Köln) einen Riegel vorzuschieben (VersicherungsJournal 29.11.2013) – sprich: ihm die Gelegenheit erst gar nicht zu bieten.

Neben den altbekannten Betrugspolicen „Brille und Handy“ gehören alle Klauseln gestrichen, die der Normalbürger nicht versteht. Denn werden echte Schäden vertragsgemäß wegen solcher Klauseln abgelehnt, fühlt sich Max Mustermann spätestens beim nächsten Schaden in seiner Umgebung schon als „Robin Hood“, der Rächer von Witwen und Waisen.

Für Robin Hood ist es nicht einzusehen, warum die Schäden eines mit Getöse platzenden Wasserrohrs ersetzt werden, nicht aber eine kleine Leckage, die wochenlang unbemerkt blieb. Auch nutzt Robin Hood sein Rad meist erst nach getaner Arbeit – eine Fahrradversicherung, die aber das Diebstahlrisiko auf etwas mehr als seine Bürozeiten begrenzt, ist da unsinnig.

Gerichte müssen klären

Für den schicken Neuwagen von Robin Hood ist es ziemlich egal, ob hinter der Kurve auf der Straße ein Wildschwein oder eine Kuh steht. Und seine Frau findet es empörend, dass die Schäden der lieben Kleinen (drei und vier Jahre) nur dann ersetzt werden, wenn sie diese schon fast vernachlässigt.

Wenn Robin Hood sich gegen Hochwasser versichert, geht es ihm um Wasser. Er denkt dann nicht feinsinnig über Oberflächen-Überschwemmungen nach. Das zeigen ja auch viele Urteile (VersicherungsJournal 13.8.2013).

Für ihn und den Schaden macht es übrigens auch keinen Unterschied, ob die Zuläufe von Waschmaschinen oder Geschirrspüler bersten, während er drei Zimmer weiter schläft, staubsaugt oder ein Fußballspiel schaut, oder ob er einmal kurz im Supermarkt um die Ecke zwei Tüten Milch kauft.

Ernsthaftigkeit erhöhen

Auch die Infektionsklausel muss in vielen Unfallpolicen nachgebessert werden: Geht es um Zeckenbiss, sind die Zeiträume oft viel zu kurz, damit Robin Hood seine im Alter erst erkannte Borreliose, die er sich in jungen (versicherten) Jahren im Sherwood Forest eingefangen hatte, auch geltend machen kann.

Problemlos lassen sich weitere Beispiele nennen. Natürlich arbeiten nicht alle Gesellschaften mit solchen Klauseln. Vielfach kommen sie natürlich auch nur in den Billig-Tarifen vor – was den Sachverhalt aber nicht besser macht. Sich im Schadenfall auf den Standpunkt zu stellen „Was nichts kostet, ist auch nichts“, dürfte den zahlenden Robin sicherlich nicht milde stimmen.

Schön wäre es natürlich, wenn Müller-Peters Vorschlag von All-Risk-Policen im Markt viel stärker aufgegriffen würde. Das käme zumindest der „Vollkasko-Mentalität“ entgegen, die uns Deutschen gerne nachgesagt wird.

Übrigens: Das Bewusstsein, dass Versicherungen zu betrügen richtig kriminell ist, würde auch wachsen, wenn dieser Tatbestand auch entsprechend erfasst würde. In den Polizeistatistiken wird er unter allgemeinem Betrug zusammengefasst. Und dass Versicherungen ihre Betrüger wie den Ladendieb auch bei Kleinstbeträgen anzeigen, versteht sich eigentlich von selber.

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