Ombudsmann: Wie oft sich Kunden über Vermittler beschweren

30.5.2017 (€) – Im vergangenen Jahr ist die Zahl der gegen Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann eingegangenen Beschwerden zwar leicht angestiegen, aber dennoch auf niedrigem Niveau geblieben. Von den im vergangenen Jahr abgearbeiteten Beschwerden war nur rund jede dritte zulässig.

Die Zahl der beim Versicherungsombudsmann e.V. eingegangenen Beschwerden ist im vergangenen Jahr um rund sechs Prozent auf knapp 19.600 zurückgegangen. Allerdings wurde mit rund 14.650 zulässigen Eingaben (plus sechs Prozent) ein neuer Höchststand erreicht, wie dem Jahresbericht 2016 der Schlichtungsstelle zu entnehmen ist (VersicherungsJournal 24.5.2017).

1,7 Prozent

Bei den im vergangenen Jahr eingegangenen Vermittlerbeschwerden, für die der Ombudsmann seit zehn Jahren ebenfalls zuständig ist (VersicherungsJournal 12.11.2007), gab es eine Zunahme um 2,4 Prozent auf 344 Eingaben. Vor acht Jahren waren es noch etwa 30 Prozent mehr.

Bild: Wichert

Gemessen am gesamten Beschwerdeeingang fallen die Eingaben gegen Versicherungsvermittler mit einem Anteil von aktuell gut 1,7 Prozent damit kaum ins Gewicht.

Bei der Betrachtung der Statistik muss allerdings berücksichtigt werden, dass Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen gegen gebundene Vermittler in der Regel den Unternehmensbeschwerden zugerechnet werden.

„Deshalb gilt es bei der Rubrik ‚Vermittlerverfahren‘ zu bedenken, dass die unter diesem Begriff ausgewerteten Beschwerden nur einen Teil der Beschwerden gegen Vermittler darstellen“, wird im Jahresbericht ausgeführt.

Nur rund jede dritte abgearbeitete Eingabe zulässig

Von den 2016 insgesamt 329 abschließend bearbeiteten Eingaben (der Ombudsmann bevorzugt bei der weiteren Analyse diese Darstellung, da nur abgeschlossene Verfahren eine vollständige Auswertung ermöglichten,) waren nur 116 zulässig. Dies entspricht einem Anteil von nur etwas mehr als einem Drittel.

Rund jede zwölfte zulässige Beschwerde war nicht justiziabel. Diese Eingaben fallen zwar in den Aufgabenbereich des Ombudsmanns, lassen sich aber rechtlich nicht bewerten. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich etwa ein Versicherungsnehmer darüber beschwert, dass der Vermittler bei einem Termin unfreundlich gewesen oder zu spät gekommen ist.

Häufigster Grund, warum Beschwerden nicht weiter verfolgt werden konnten, war mit 40 (Vorjahr: 43) Prozent der fehlende Zusammenhang mit der Versicherungs-Vermittlung. Die Erfolgsquote ging von einem Drittel im Vorjahr (VersicherungsJournal 25.5.2016) auf aktuell ein Viertel der zulässigen Vermittlerbeschwerden zurück.

„In diese Kategorie fällt auch die Bewertung allein auf der Grundlage des vom Beschwerdeführer vorgetragenen Standpunktes, worauf die Erfolgsquote im Wesentlichen zurückzuführen sein dürfte“, heißt es hierzu erklärend im Jahresbericht.

Wieder deutlich mehr Vermittlerbeschwerden in Leben

In den einzelnen Versicherungssparten gab es sehr unterschiedliche Entwicklungen. Deutlich zugenommen (von einem guten Drittel auf weit über die Hälfte) hat der Anteil der zulässigen Beschwerden gegen Versicherungsvermittler etwa im Bereich der Lebensversicherung.

In der Hausratversicherung hat sich der Anteil auf knapp sechs Prozent in etwa verdreifacht. In der Allgemeinen Haftpflicht hingegen gab es in etwa eine Halbierung auf knapp vier Prozent. Den deutlichsten Rückgang gab es in der Kfz-Haftpflichtversicherung (von 16,0 auf 2,2 Prozent). Wegen der geringen Basiszahlen sollten letztgenannte Daten nicht überinterpretiert werden.

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