Für die Lebensversicherer wird die bAV immer wichtiger

1.2.2017 (€) – Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht in der bAV erhebliches Wachstumspotenzial, wie GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland vor der Presse ausführte. Bereits jeder fünfte Euro stammt im Bereich Leben aus Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung. Entsprechend eng möchte der GDV den Gesetzgebungsprozess begleiten und seine Wünsche einbringen.

Die deutschen Lebensversicherer haben 2016 nach vorläufigen Zahlen insgesamt 90,7 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen (inklusive Pensionskassen und Pensionsfonds) vereinnahmt.

Dies hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vergangene Woche auf seiner Jahresauftakt-Pressekonferenz bekannt gegeben (VersicherungsJournal 27.1.2017).

In Leben kommt bereits jeder fünfte Euro aus der bAV

20,2 Prozent hiervon beziehungsweise 18,3 Milliarden Euro stammten aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Der Vertragsbestand liegt hier mittlerweile bei 15,5 Millionen.

Vergleicht man diese Zahlen mit den Ergebnissen des Jahres 2014, zeigt sich das Wachstumspotenzial. Damals konnten die Lebensversicherer noch 93,7 Millionen Euro an Beitragseinnahmen verbuchen. Der Anteil der bAV erreichte dabei mit 16,5 Milliarden Euro nur 17,6 Prozent. Und im Jahr 2000 lag der Anteil erst bei rund einem Achtel.

Für den GDV-Präsidenten Dr. Alexander Erdland ist klar, dass die Zukunft der Altersvorsorge nicht nur wegen der niedrigen Zinsen, sondern auch wegen der steigenden Lebenserwartung und der Verantwortung gegenüber der jüngeren Generation zu einem „entscheidenden Thema“ wird. Entscheidende Impulse müssten dabei auch aus der Politik kommen.

Wo sich der GDV vom Gesetzgeber Nachbesserungen wünscht

Der GDV ist zwar voll des Lobes zum vorliegenden Gesetzentwurf des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes. Allerdings sollten für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) auch außerhalb tarifvertraglicher Regelungen Modelle einer automatischen Entgeltumwandlung (mit Opting-out) möglich sein.

Zudem zeigte Erdland großes Unverständnis dafür, dass es nach der bisherigen Vorlage nicht möglich sein soll, im Rahmen des neuen Sozialpartnermodells auch Garantien zu vereinbaren. Zumindest Mindestgarantieren sollten die Tarifpartner einbauen dürfen.

Ähnliche und weitere Forderungen haben auch die zuständigen Bundesratsausschüsse geäußert (VersicherungsJournal 1.2.2017), die bereits vergangene Woche über den Entwurf des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (Bundesratsdrucksache 780/16) beraten haben.

Konkrete Ausgestaltung noch ungewiss

Wie das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz am Ende im Detail aussehen wird, ist noch ungewiss. Neben dem Bundesrat, der sich Anfang Februar in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen und seine Vorstellungen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen wird, dürfte auch der Bundestag Änderungswünsche einbringen.

Dies lässt sich jedenfalls aus Äußerungen aus den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD entnehmen. Auch dürfte der Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags noch eine öffentliche Expertenanhörung ansetzen.

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