1.2.2017 (€) – Die für den Entwurf der Bundesregierung eines Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben jetzt erheblichen Korrekturbedarf und eine ganze Reihe von Prüfaufträgen – wie die Frage der Dynamisierung der Riester-Zulagen oder gänzliche Vermeidung von Doppelverbeitragung – angemeldet. Am 10. Februar wird man sehen, welche Forderungen sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme für die Bundesregierung zu eigen macht.
Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode den Grundstein für den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) legen. Über den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz)“ (Bundesratsdrucksache 780/16) hatten bereits in der vergangenen Woche die zuständigen Bundesratsausschüsse beraten.
Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales, beteiligt sind ferner der Finanzausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass der Gesetzentwurf insbesondere aufgrund der Zulassung der reinen Betriebszusage grundsätzlich geeignet sei, eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu bewirken. „Im Einzelnen besteht allerdings noch erheblicher Nachbesserungsbedarf.“
Nicht tarifgebundene Betriebe besser einbinden
Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer verweist auf ein Gutachten des Sozialbeirats, in dem bezweifelt werde, dass die reine Beitragszusage zu einer weiteren Verbreitung der bAV bei nicht-tarifgebundenen Betrieben führen werde. „Es muss für kleine und mittlere Unternehmen daher noch wesentlich interessanter werden, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.“
So empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, nicht nur auf das Vorhandensein eines Tarifvertrags abzustellen, sondern auch auf bestehende Betriebsvereinbarungen. So sollte auch eine Regelung geschaffen werden, für nicht-tarifgebundene Betriebe einen „grundsätzlichen Anspruch auf Aufnahme in Versorgungs-Einrichtungen mit reiner Beitragszusage“ einzuführen.
Der Wirtschaftsausschuss spricht sich auch gegen ein vollständiges Garantieverbot bei Direktversicherungen aus. Direktversicherungen sollten vielmehr nach Wahl der Tarifparteien auch Voll- und Teilgarantien gewähren können. Ähnliche Forderungen hat auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gestellt (VersicherungsJournal 1.2.2017).
Bei Riester kräftiger nachbessern
Der Wirtschafts- und der Sozialausschuss wollen zudem im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft wissen, ob eine „deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulagen“ erfolgen könne. Die vorgesehene Anhebung der Grundzulage von jährlich 154 auf 165 Euro sei nicht ausreichend.
Auch sollte die Kinderzulage einheitlich auf 300 Euro (heute für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro) angeglichen werden. Schließlich plädiert der Finanzausschuss dafür, den Sonderausgabenabzug bei Riester von maximal 2.100 auf 2.250 Euro anzuheben, um die Balance der bisherigen Förderung aufrecht zu erhalten.
Steuerlicher Rechnungszins und Doppelverbeitragung gehören überprüft
Unter Hinweis auf das anhaltende Niedrigzinsniveau bittet der Wirtschaftsausschuss zudem zu prüfen, ob im weiteren Gesetzgebungsverfahren der steuerliche Rechnungszins von sechs Prozent nicht abgesenkt werden kann.
Für die Unternehmen werde es immer teurer, ihre Betriebsrentenzusagen einzuhalten. „Faktisch müssen sie Steuern auf Gewinne zahlen, die sie nicht erzielt haben“, greift der Ausschuss die weit verbreitete Kritik an dem überhöhten Zinssatz auf.
Der Sozial- und Wirtschaftsausschuss bringt zudem die Prüfbitte vor, inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten „auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten“ ermöglicht werden könne. Problematisch erscheine insbesondere die volle Beitragspflicht auf arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten.
Man muss jetzt sehen, welche Ausschussempfehlungen sich das Plenum des Bundesrates zu eigen macht. Dann ist die Bundesregierung am Zug, auf die Forderungen und Prüfbitten einzugehen.




