Riester-Reform: Bundestag beschließt Altersvorsorgedepot

27.3.2026 – Der Umbau der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge rückt näher: Der entsprechende Gesetzentwurf hat am Freitag den Bundestag passiert. In der Aussprache hierüber kamen auch die Kritikpunkte der Versicherungs-, Finanz- und Vermittlerbranche zu Wort.

Der Bundestag hat am Freitag die Reform der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ein Entwurf der Bundesregierung für das Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088; PDF; 1,2 MB) wurde mit der Mehrheit der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen. Dagegen stimmte nur die Fraktion Die Linke. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Deckel für Effektivkosten auf ein Prozent gesenkt

Die Regierungsvorlage hatte der federführende Finanzausschuss noch in seiner Sitzung am Mittwoch auf Antrag der Koalitionsfraktionen in entscheidenden Punkten geändert. So soll das Vorsorgesparen über einen neu einzurichtenden Staatsfonds ermöglicht werden. Außerdem wurde der Deckel für die Effektivkosten der Anbieter des neuen Standardprodukts von 1,5 auf ein Prozent gesenkt.

Das Altersvorsorgedepot soll durch einen öffentlichen Träger angeboten werden können. Es soll als Alternative zu den privat angebotenen Produkten allen Förderberechtigten, zu denen zukünftig auch selbstständig Erwerbstätige zählen, zur Verfügung stehen. Hierzu hatten sich mehrere Verbände der Versicherungs-, Finanz- und Vermittlerbranche kritisch positioniert (VersicherungsJournal 26.3.2026).

Brodesser: keine Wettbewerbsvorteile

Gegen diese Bedenken verteidigte Dr. Carsten Brodesser (CDU) den Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF). Denn auch das öffentlich verwaltete Standarddepot unterliege den gleichen Anforderungen wie die Privatwirtschaft. „Es erhält keine Wettbewerbsvorteile, dafür sorgen wir“, versprach der Obmann im Finanzausschuss während der Plenardebatte.

Carsten Brodesser (Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde)
Carsten Brodesser (Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde)

Notwendig seien die kurzfristigen Änderungen demnach auch mit Blick auf die geplante Frühstartrente, mit der Kinder und Jugendliche beim Vorsorgesparen finanziell unterstützt werden sollen (19.12.2025). Damit der vom Bundestag heute beschlossene Entwurf umgesetzt werden kann, muss auch der Bundesrat dem zustimmungsbedürftigen Gesetz grünes Licht geben.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 27.3.2026
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren