18.6.2019 (€) – Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Meinungs-Forschungsinstitut Infas beauftragt, bei über 10.000 sozialversicherungs-pflichtigen Personen den Stand der Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung sowie in der privaten Altersvorsorge einschließlich der Riester-Rente abzufragen.
Wie steht es wirklich um die Verbreitung der Altersvorsorge in allen drei Säulen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhofft sich aus der schriftlichen Befragung von über 10.000 sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten im Alter zwischen 25 bis unter 65 Jahren neue Aufschlüsse.
Das Ministerium teilte jetzt in Berlin mit, mit der Durchführung der Erhebung „Verbreitung der Altersvorsorge 2019“ sei das Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH beauftragt worden. Infas hat unter www.infas.de/altersvorsorge2019 bereits umfangreiche Informationen zusammengestellt.
Statistische Informationen erforderlich
Um die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland im Blick zu behalten, seien verlässliche statistische Informationen über die Vorsorge der Menschen erforderlich, erklärte das BMAS. Von den Ergebnissen dürfte auch die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ (VersicherungsJournal 16.5.2018) profitieren. Gleiches dürfte für das Projekt der säulenübergreifenden Altersvorsorge-Information gelten.
Das Arbeits- und Sozialministerium sicherte zu, dass alle im Fragebogen gemachten Angaben vertraulich behandelt und ausschließlich anonym ausgewertet würden.
Der Fragebogen sollte in etwa 30 Minuten ausgefüllt werden können
Infas hofft, dass möglichst alle angeschriebenen Personen den Fragebogen kostenlos zurückschicken. Dies gelte auch gerade für Personen, die noch keine zusätzliche Altersvorsorge betreiben würden. „Um ein realistisches Bild der Vorsorgesituation der Menschen zu ermitteln, ist es wichtig, dass alle Befragten teilnehmen“, schreibt Infas in seinen Erklärhilfen.
Im Durchschnitt wird damit gerechnet, dass das Ausfüllen des Fragebogens 30 Minuten in Anspruch nehmen wird. Es sei zwar keine Vorbereitung notwendig, hilfreich wäre aber, wenn Informationsschreiben der Versorgungsträger bereitliegen würden. Infas bietet bei Schwierigkeiten eine kostenlose Telefonberatung an.
Riester und die Bescheinigung nach § 92 EstG
Bei der Riester-Förderung wird insbesondere nach den in der Bescheinigung nach § 92 EstG stehenden Angaben gefragt. Die Anbieter von Riester-Verträgen müssen einmal jährlich den förderberechtigten Riester-Sparern in standardisierter Form etwa über die geleisteten Zulagen oder über die Eigenbeiträge Auskunft gaben.
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die Sache nur dann ganz unkompliziert, wenn über die Entgeltumwandlung Beiträge geleistet werden. Auch hier müsse der Träger der bAV einmal jährlich ein Informationsschreiben zum aktuellen Stand der Altersvorsorge senden. Schwieriger werde es, wenn der Arbeitgeber die bAV als betriebliche Sozialleistung allein finanziere, schreibt Infas und gibt aber auch hier weiterführende Ratschläge.




