1.3.2021 (€) – Immer schneller und automatischer soll die Regulierung von Kfz-Schäden erfolgen. Dabei spielen Dienstleister eine entscheidende Rolle. Rechtsanwälte sehen die digitale Regulierung aber kritisch. Sie könnte Kunden um ihre Rechte bringen, denn über die Schnellregulierung können die Versicherer Einfluss auf den Umfang der Leistungen nehmen. Das gilt vor allem dann, wenn es um einen unverschuldeten Unfall geht.
Unfall und sofort Cash. Diese Zukunft der Kfz-Schadenregulierung hat die R+V Allgemeine Versicherung AG jetzt der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit einem Klick können Unfallgeschädigte künftig wählen, ob sie Geld oder eine Reparatur haben möchten. Wer die finanzielle Entschädigung wählt, der soll innerhalb weniger Stunden eine Anweisung erhalten.
Das klingt verführerisch. Doch ob die Summe tatsächlich richtig bemessen wurde, kann der Autofahrer nicht überprüfen. „Eine Besichtigung durch einen Sachverständigen ist nicht mehr nötig“, heißt es bei der R+V. Fehlen Fotos, kann der Kunde sie über sein Smartphone erstellen und per App an den Versicherer senden.
Künstliche Intelligenz bestimmt die Schadenprognose
Wer seinen Unfallschaden nicht „fiktiv“ abrechnen will, erhält nach einem Anruf innerhalb weniger Minuten grünes Licht für die Reparatur, verspricht die Assekuranz. Dienstleister des neuen digitalen Schadenmanagement ist die Carexpert Kfz-Sachverständigen GmbH. Sie erstellt die Schadenprognose per künstlicher Intelligenz.
Das automatische Gutachten soll 800 unterschiedliche Parameter wie Arbeitslöhne, Reparatur-, Lackier- und Ersatzteilpositionen berücksichtigen. Einen Speed-Check zur Schadenregulierung hat auch der Dienstleister Controlexpert GmbH entwickelt. Das Unternehmen gehört mehrheitlich dem zweitgrößten Kfz-Versicherer Allianz Versicherungs-AG.
Seit Jahren steuern die Kfz-Versicherer nach Unfällen die betroffenen Fahrzeuge in ihre Partnerwerkstätten. Große Werkstattnetze betreiben die Huk-Coburg-Allgemeine Versicherungs AG, die Innovation Group Germany GmbH, die Allianz, in Kooperation mit der Versicherungskammer Bayern und der ADAC Autoversicherung AG sowie DMS-Deutschland GmbH und Riparo GmbH.
Werkstattpartner der Versicherer erhalten eine höhere Auslastung durch Unfallschäden. Sie müssen aber deutlich geringere Stunden-Verrechnungssätze akzeptieren, wenn sie mit einem Kfz-Versicherer zusammenarbeiten wollen.
20 Prozent Ersparnis für Versicherer
Durch die Coronakrise sind die Unfälle laut dem Statistischen Bundesamt 2020 um fast 16 Prozent zurückgegangen (VersicherungsJournal 26.2.2021).
Daher stehen die Reparaturwerkstätten derzeit mit dem Rücken zur Wand. Nach Berechnung des Karosserie- und Lackmarkt-Portals Schaden.news fehlt der Branche im Vergleich zum Vorjahr allein in den ersten elf Monaten des Jahres 2020 ein Reparaturvolumen von bis zu 1,1 Milliarden Euro.
Durch das schnelle Schadenmanagement sparen die Versicherer rund 20 Prozent Kosten pro Schaden. Dabei wird aber ihr Service immer besser. Bis zum Sommer wollen über 40 Kfz-Versicherer ein sogenanntes Schadentracking anbieten. Es wurde von der Innovation Group entwickelt.
Damit können die Unfallgeschädigten immer genau verfolgen, wie weit die Schadenregulierung ist.
„Amazon“-Feeling bei Schadenregulierung
Aktuell gibt es den Service, der wie beim Posttracking funktioniert, schon bei der WWK Allgemeinen Versicherung AG. Im April starten die Continentale Sachversicherung AG und die Ergo Versicherung AG.
Die Innovation Group steuert pro Tag rund 300 Schäden in die Partnerwerkstätten der Versicherer. Kaskokunden, die eine vergünstigte Werkstattbindung vereinbart haben, akzeptieren damit eine Steuerung des Unfallfahrzeuges in eine Partnerwerkstatt des Versicherers.
In der Regel erhalten die Versicherten dabei neben dem neuen Schadentracking weitere Servicevorteile. So wird das Fahrzeug meist in die Werkstatt und zurück zum Kunden gebracht. Während der Reparaturzeit erhalten sie einen kostenfreien Ersatzwagen.
Anwälte empfehlen Geschädigten den eigenen Sachverständigen
Auch die Schadenhöhe darf beim Kaskoschaden laut der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV) von einem Sachverständigen des Versicherers ermittelt werden.
Anders ist das bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden. „Hier müssen Sie sich nicht auf einen Kooperationspartner der Versicherer, wie Dekra e.V. oder Carexpert, verweisen lassen“, heißt es beim DAV. Besser wäre es, sich an einen örtlichen Verkehrsanwalt zu wenden, der auch einen Sachverständigen benennen könne.
Juristen warnen vor unberechtigten Kürzungen
Günstigere und schnellere Abwicklung ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite heißt nach Meinung von Kritikern Kürzung berechtigter Ansprüche.
„Die Versicherer versuchen Sachverständige und Anwälte ganz aus der Regulierung zu drängen, indem sie den Unfallopfern ein vermeintliches Rund-um-Sorglos-Paket versprechen, wenn der Kunde ihnen alles überlässt“, sagt DAV-Anwalt Christian Janeczek von der Kanzlei Roth Partner Rechtsanwalts-Partnergesellschaft.
Für Ärger sorgen zudem Prüfdienste, die die Rechnungen von Werkstätten und freien Sachverständigen im Nachgang im Auftrag der Versicherer unter die Lupe nehmen. „Die Versicherer kürzen mittlerweile Rechnungen fast immer automatisch. Da schaut kein Mensch mehr drauf“, klagt Dr. Matthias Köck, DAV-Verkehrsanwalt von der Kanzlei Ficht, Dr. Reitenspiess und Kollegen.
Meist gehe es um Beträge von 100 Euro oder weniger. Doch einen Anwalt einzuschalten, misslinge häufig, da der Streitwert in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Geschädigte mit Verkehrsrechtsschutz-Versicherung könnten nach einem Unfall auch Kleinbeträge risikofrei eintreiben. Notfalls mit einer Klage.




