10.5.2013 (€) – Bei den Bezügen von Witwen und Witwern, bei Frauen und in den neuen Ländern sind laut der Alterssicherungs-Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales positive Entwicklungen zu verzeichnen.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat von TNS Infratest Sozialforschung die Alterssicherung in Deutschland untersuchen lassen. Dafür hat das Marktforschungsinstitut die Daten von 27.631 Personen analysiert. Dabei wurden die Lebenssituationen und Informationen zu Art und Höhe von Einkommen der ab 55-Jährigen miteinander verknüpft.
In Abgrenzung zu anderen Studien wird nach Personen- und Ehepartnerebene kategorisiert. Eine Unterscheidung erfolgt auch nach Geschlechtern sowie alten und neuen Ländern, da die Alterssicherungs-Leistungen zwischen Ost und West in der Vergangenheit stark differiert haben.
Die Erhebung wurde 2011 zum siebten Mal seit 1986 durchgeführt und erweitert – in der Ende 2012 veröffentlichten Version zum Beispiel um Rentenbezüge aus dem Ausland.
Auslandsrenten fließen nur an ein Prozent
Dabei stellte sich heraus, dass Auslandsrenten bisher nur ein Prozent aller gezahlten Renten und Pensionen in den alten Ländern umfassen. Für Ostdeutschland sind aufgrund der Einschränkungen bis 1989 keine diesbezüglichen Daten vorhanden.
Die Auslandsrenten belaufen sich durchschnittlich auf 288 Euro bei Männern und 244 Euro bei Frauen, die im statistischen Mittel 14 beziehungsweise 13 Jahre im Ausland tätig waren.
Schere bei Nettoeinkommen fast geschlossen
Die Nettoeinkommen in der Altersgruppe ab 65 Jahren zwischen Ost und West haben sich in den vergangenen 20 Jahren angenähert. Am größten klafft die Lücke noch mit 23 Prozent (1992: 42 Prozent) bei ostdeutschen Ledigen und mit 20 Prozent (1992: 42 Prozent) bei geschiedenen Frauen in den neuen Ländern auseinander, jeweils im Vergleich zur adäquaten Gruppe in den alten Ländern.
Witwen verfügen im Osten mit 99 Prozent nahezu über das gleiche Einkommen wie hinterbliebene Ehefrauen im Westen. 1992 war noch ein Unterschied von einem Drittel gegeben. Bei Ehepaaren hat sich der Rückstand der neuen Bundesländer von 36 Prozent auf 23 Prozent verringert.
Positive Entwicklung bei Frauen
Bereits in der Untersuchung von 2003 wurde die positive Einkommensentwicklung von Frauen herausgehoben (VersicherungsJournal 3.6.2005). Dieser Trend hat sich seither verstärkt.
Bedingt durch größere Rentensteigerungen und längere Beitragszeiten haben die ostdeutschen Frauen ihren Vorsprung bei eigenen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von 14 Prozent (1993) auf jetzt 43 Prozent ausgebaut.
Die ostdeutschen Rentner haben den Rückstand auf ihre westdeutschen Pendants seit 1992 fast komplett aufgeholt und liegen nur noch zwei Prozent unter deren Einkommen. Zu beachten bleibt, dass sich in der westlichen Kohorte ein Anteil von Rentnern befindet, die neben der GRV-Rente auch Einkommen aus anderen Systemen beziehen, weil sie längere Zeit selbstständig oder verbeamtet waren.
Hinterbliebenen-Einkommen steigen
Ostdeutsche Witwen haben inklusive sogenannter abgeleiteter Renten (zum Beispiel Hinterbliebenenrenten) mittlerweile 19 Prozent Vorsprung gegenüber weiblichen Hinterbliebenen in den alten Ländern (1992: 18 Prozent Rückstand). Bei Witwern hat sich der um 31 Prozent schlechtere Ausgangswert seit 1992 in einen Vorsprung von acht Prozent gewandelt.
Eine dynamische Entwicklung vollziehen die Hinterbliebenenrenten von westdeutschen Rentnern. Aufgrund des wachsenden Anteils berufstätiger Frauen im Altbundesgebiet erhalten jetzt 35 Prozent der Witwer dort eine Hinterbliebenenrente aus der GRV (2003: 21 Prozent). Ebenso ist der Anteil der Empfänger dieser Leistungsart in den neuen Ländern von 52 Prozent auf 74 Prozent gestiegen.
Die Witwenrenten belaufen sich auf durchschnittlich 579 Euro in den neuen Ländern und erreichen damit 91 Prozent des Wertes der alten Länder (634 Euro). Witwerrenten fallen deutlich niedriger aus und liegen im Schnitt bei 289 Euro (neue Länder) beziehungsweise 258 Euro (alte Länder).
| Alte Länder | Neue Länder | |||
|---|---|---|---|---|
| Rentenhöhe GRV netto | Nettoeinkommen Person | Rentenhöhe GRV netto | Nettoeinkommen Person | |
| *Alle Angaben in Euro; Quelle: BMAS, ASID 2011, Zusammenfassender Bericht, Tabelle 8-1a | ||||
| Männer
| 1.120 | 1.799 | 1.099 | 1.242 |
| Davon: Alleinstehende | 1.153 | 1.612 | 1.059 | 1.303 |
| Davon: Ledige | 1.276 | 1.868 | 1.112 | 1.222 |
| Frauen
| 507 | 1.028 | 726 | 1.015 |
| Davon: Alleinstehende | 550 | 1.328 | 728 | 1.220 |
| Davon: Ledige | 938 | 1.249 | 934 | 1.007 |
| Davon: Geschiedene | 820 | 1.112 | 826 | 914 |
| Davon: Witwen | 436 | 1.384 | 678 | 1.317 |
| Davon: Verheiratete | 454 | 653 | 724 | 779 |
Frauen mit höheren Wohnkosten
Wesentliche Leistung der Studie ist, dass sie die Lebenssituationen in Verbindung zu den Renten und Bezügen im Alter bringt. Zum Beispiel ist bei Alleinstehenden festzustellen, dass Frauen seltener als das andere Geschlecht vom Einkommen weiterer Mitbewohner profitieren.
Gleichzeitig besitzen diese Frauen weniger Wohneigentum als gleichaltrige Männer. In der Folge müssen sie mit ihrem durchschnittlich geringeren Einkommen im Rentenalter also höhere Wohnkosten finanzieren.
An vielen Stellen sind aber positive Entwicklungen für Frauen zu verzeichnen. So steigt zum Beispiel der Anteil von weiblichen Beziehern einer eigenen landwirtschaftlichen Altersrente, wie bei den jüngeren Jahrgängen in der Studie herausgefunden wurde. Hier zeigen sich erste Effekte der 1995 eingeführten und seither gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung für mitarbeitende Ehefrauen und Mithelfende.
Auf den BMAS-Internetseiten steht die vollständige Untersuchung Alterssicherung in Deutschland (ASID, PDF-Dokument, 815 KB) zum Download bereit.
Private Renten und Erwerbstätigkeit der Ruheständler
Wie wichtig die gesetzliche Rentenversicherung für die heute ab 55-Jährigen ist und welchen Anteil private Renten sowie die betriebliche Altersversorgung (bAV) am Ruhestandseinkommen einnehmen, fasst das VersicherungsJournal in einem weiteren Artikel zusammen.
Die Geschichte, die auch Status und Dauer der Erwerbstätigkeit sowie Besonderheiten bei der berufsständischen Versorgung beleuchtet, wird in einer der nächsten Ausgaben erscheinen.




