Neuer Berufsunfähigkeitstarif tritt mit Einsteigervariante an

23.10.2019 (€) – Die Dialog Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung überarbeitet. Ein schwierig zu lesendes Bedingungswerk, unklare Definitionen und einige dabei offen bleibende Fragen werfen ein kritisches Licht auf das Produkt – zumal damit Unsicherheiten für den Kunden verbunden sind. Positiv hervorzuheben sind die Arbeitsunfähigkeits-Klausel, eine Einsteigerversion des Tarifs, Möglichkeiten der Stundung sowie die Regelung bei Pflegebedürftigkeit. Ein Gastbeitrag des Biometrieexperten Philip Wenzel.

Dass die Bedingungen der Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherung immer besser werden, ist einerseits deutlich erkennbar.

Philip Wenzel (Bild: Doris Köhler)
Philip Wenzel (Bild: Doris Köhler)

Andererseits ist bei näherer Betrachtung der Bedingungen nochmals zu unterscheiden, ob ein Versicherer Verbesserungen nur aufnimmt, um im Rating besser dazustehen – oder ob er es mit dem Versicherungs-Versprechen tatsächlich ernst meint. Dabei macht es mitunter einen großen Unterschied aus, ob man dem Wortlaut oder dem Sinn eines Paragrafen folgt.

Neuer Tarif der Dialog

Die Dialog Lebensversicherungs-AG ist ein Maklerversicherer und Tochter der Generali Deutschland AG, die als solche nun nicht mehr mit Maklern zusammenarbeitet. Damit scheint der Lebensversicherer prädestiniert, das Paradox aufzuzeigen, dass die Qualität des Tarifs nicht nur an der Anzahl der Auslöser zu bemessen ist.

Um das vorweg zu nehmen: Die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen der selbstständigen BU-Versicherung „SBU-go-professional“ der Dialog sind nicht als schlecht einzustufen. Sie sind allerdings schwierig zu lesen und es gibt einige Stellen, die Fragen aufwerfen. Ob aus Versehen oder so gewollt, bleibt eben unklar.

Bedingungen werfen Fragen auf

Die neuen Bedingungen der Dialog sind voll von Leistungsauslösern und optionalen Bausteinen. Letztere scheinen dem Versicherer besonders wichtig zu sein, denn er bringt sie alle gleich im ersten Paragrafen unter. Dieser erste Paragraf ist dann auch fast fünf Seiten lang, so dass man schon einigermaßen erschöpft ist, wenn es an den eigentlichen Auslöser, nämlich die Definition der Berufsunfähigkeit gelangt.

Aber schon auf der ersten Seite überkommt den Leser das Gefühl, dass der Versicherer ungenau definiert und deswegen ein Hintertürchen offen bleibt.

So leistet der Tarif eine Wiedereingliederungs-Hilfe von sechs Monatsrenten, maximal 10.000 Euro. Dieser Anspruch entfällt rückwirkend, wenn innerhalb eines Jahres erneut eine BU vorliegt – egal, aus welchem Grund. Da diese Leistung nur einmal in Anspruch genommen werden kann, hat derjenige Pech gehabt, der kurz nach seiner Genesung einen Unfall hat oder aus sonstigen Gründen erneut berufsunfähig wird.

Ich bin an sich kein großer Freund der Wiedereingliederungs-Hilfe, die einfach mal pauschal oben drauf bezahlt wird. Es ist auch verständlich, dass sie verrechnet wird, wenn die BU dann doch weiter anhält. Aber so wie definiert lässt sich der Sinn dieser Bedingung nicht erschließen.

AU-Klausel und BU-Beantragung

Die Arbeitsunfähigkeits- (AU-) Klausel ist gelungen. Es wird bis zu 24 Monate geleistet und das bereits nach vier Monaten, wenn der Arzt den Versicherten für die kommenden zwei Monate krankschreibt.

Auch verzichtet der Versicherer darauf, dass der Versicherte gleichzeitig BU beantragen muss. Allerdings behält er sich das Recht vor, trotzdem eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit durchzuführen.

Das ist wieder ein diskussionswürdiger Punkt. Positiv ließe sich das so auslegen, dass die Dialog mit dieser Option vermeiden will, dass der Versicherte erst nach 24 Monaten in das Erstprüfungsverfahren gerät und dort möglicherweise Probleme bekommt.

Legt man einen negativen Maßstab an, könnte man meinen, die Dialog verlange hier vom Kunden Auskünfte und Formulare, die er bei der AU-Klausel nicht erbringen muss. Eine Leistungsverweigerung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht wäre hier sicher nicht möglich. Der Kunden erhält dennoch nicht explizit die Sicherheit, dass es auch nicht getan wird. Besser wäre es daher, die Formulierung in den Bedingungen eindeutig zu verfassen.

Einsteigervariante und Beitragspausen

Warum die Dialog dennoch immer wieder auf den Schirm der Vermittler geraten muss, ist die Einsteigerversion „SBU-solution“. Das ist eine einjährig kalkulierte Variante, die für junge Leute extrem günstig ist und dann jedes Jahr ein wenig teurer wird. Der Versicherte kann jedes Jahr in die klassische kalkulierte „SBU-professional“ wechseln. Dabei werden weder die Gesundheit noch der Beruf geprüft.

Auch sind die Möglichkeiten der Stundung und der Beitragspausen positiv hervorzuheben. So ermöglicht es die Dialog, bei Arbeitslosigkeit einmalig und bei Elternzeit mehrmalig die Zahlung für sechs Monate auszusetzen, ohne die Beiträge zurückzahlen zu müssen.

Außerdem kann die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen für bis zu 36 Monate auf 50 Euro im Monat herabgesenkt werden.

Überbrückungshilfe

Der Tarif sieht neben der AU-Leistung auch eine Überbrückungshilfe vor. Das bedeutet, dass für bis zu sechs Monate geleistet wird, wenn ein Krankentagegeld-Versicherer oder die gesetzliche Krankenversicherung ihr Kranken(tage)geld wegen BU beziehungsweise Erwerbsminderung einstellt.

Wieder negativ ist anzumerken, dass alle Nachversicherungs-Garantien entfallen, wenn der Vertrag mit Zuschlag oder Ausschluss zustande kam. Außerdem kann im Rahmen einer Nachversicherungs-Garantie die Beitragsdynamik bei der Überprüfung der Angemessenheit auf bis zu zwei Prozent abgesenkt werden. Das ist auch eher ungewöhnlich.

Die Regelung zur BU bei Azubis berücksichtigt nicht das angestrebte Berufsbild, was sich nur schwierig mit der geltenden Rechtsprechung in Deckung bringen lässt. Die allermeisten Versicherer haben hier schon nachgebessert.

Dafür ist wiederum die Regelung der Leistung bei Pflegebedürftigkeit sehr gut. Hier muss nur einer von sechs Punkten erfüllt sein, um Leistung zu erhalten.

Rauchverhalten melden

Bei den Nachprüfungen ist außergewöhnlich, dass das Raucherverhalten nachgemeldet werden muss. Das ist sicherlich der „Vitality“-Linie geschuldet (VersicherungsJournal (21.2.2017, 27.10.2016), aber in den Bedingungen einer BU-Versicherung scheint mir das so außergewöhnlich, dass es vielleicht sogar als überraschend gewertet werden kann. Im Leistungsfall würde die Leistung entsprechend angepasst werden.

Alles in allem ist die neue SBU der Dialog nüchtern betrachtet und an der Anzahl der Auslöser und Optionen bemessen nicht schlecht. Aber die vielen Kleinigkeiten, die schwer zu überlesen sind, hinterlassen offene Fragen, die hier bei aller Objektivität, die es zu wahren gilt, nicht verschwiegen werden sollten.

Der 39-jährige Bürokaufmann zahlt für 1.000 Euro Rente und einem Prozent Leistungsdynamik bis zum 67. Lebensjahr 52,66 Euro (Brutto 70,78 Euro) im Monat. Der Mechatroniker zahlt 141,60 Euro (Brutto 190,32 Euro).

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