Ende der Doppelbesteuerung? Ampel plant weitere Anpassungen

31.8.2023 (€) – Das vom Bundesministerium für Finanzen initiierte und vom Kabinett beschlossene Wachstumschancengesetz sieht Maßnahmen vor, um die Doppelbesteuerung von Renten der ersten Schicht weiter abzumildern. Diese reichen jedoch offenbar nicht aus, künftige Ruheständler wirksam zu schützen.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Wachstumschancengesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Der Regierungsentwurf enthält Maßnahmen, die „die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen“ sollen.

Der Maßnahmenkatalog sieht unter anderem auch vor, das Steuerrecht zu vereinfachen. So werden eine „Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen“ aufgelistet.

Erste Entlastungen seit Anfang 2023

Seit Jahresbeginn sind Aufwendungen zur Altersversorgung der ersten Schicht vollständig von der Einkommensteuer absetzbar. Dies gilt auch für berufsständische Versorgungen, die Alterssicherung der Landwirte und die private Basisrente (Rürup-Rente) (VersicherungsJournal 8.8.2022).

Die Gesetzesinitiative ging auf Urteile des Bundesfinanzhofs zurück. Die Richter hatten den Gesetzgeber zu der Änderung aufgefordert, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (1.6.2021).

Allerdings wurde schon mit Änderung der Rechtslage vor einem Jahr bezweifelt, ob die Regelungen ausreichen. „Uns fehlt nach wie vor, dass eine Doppelbesteuerung in der Übergangsphase der Rentenbesteuerung, wie vom Bundes-Verfassungsgericht gefordert, verhindert wird“, sagte Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland e.V.

„Wir fordern, dass die Vollbesteuerung der Renten erst ab dem Jahr 2070 greift, um Fälle von Doppelbesteuerung zu verhindern“, so Bentele damals.

Volle Besteuerung der Rente erst 2058

Jetzt legt die Ampel nach. „Das ist eine faustdicke Überraschung, nachdem die Bundesregierung jahrelang argumentiert hatte, dass es überhaupt keine doppelte Besteuerung von Renten gebe“, schrieb kürzlich die Wirtschaftswoche (Medienspiegel 6.8.2023).

Künftig soll, so Recherchen des Wirtschaftsmagazins, der steuerpflichtige Anteil der Rente bei Neurentnern jedes Jahr nur um 0,5 Prozentpunkte steigen, statt bislang vorgesehener 1,0 Prozentpunkte. Eine volle Besteuerung der Rente treffe daher erst Neurentner von 2058 an, statt wie ursprünglich geplant ab 2040, wird berichtet.

Indes habe man bereits festgestellt, dass auch die neuen Regelungen nicht ausreichten, alle heutigen und künftigen Rentner wirksam vor einer Doppelbesteuerung zu schützen. Eine dritte Maßnahme sei schon angekündigt – ohne konkrete Details zu nennen.

GDV begrüßt Regierungsentwurf

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bewertet den Regierungsentwurf aus der Feder von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) positiv. „Das Wachstumschancengesetz gibt wichtige Impulse – nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch den Klimaschutz“, kommentiert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Mit den verbesserten Investitions-Möglichkeiten in Solarfonds könnten die Versicherer ihr Engagement in grüne Anlagen ausbauen. „Auch künftige Rentner und Rentnerinnen profitieren: Die geplante Anpassung der Rentenbesteuerung vermeidet eine drohende Doppelsteuerung“, so Asmussen.

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