10.2.2025 (€) – Das Start-up ist weiterhin im vorläufigen Insolvenzverfahren. Nach Einschätzung der Versicherungsaufsicht ist kein vollumfänglicher Versicherungsschutz mehr sichergestellt. Daher sollten Kunden ihre Verträge beenden, nachdem sie sich anderweitig versichert haben. Im Falle einer Insolvenzeröffnung enden die Policen dann meistens binnen eines Monats.
Die Element Insurance AG ist seit dem 8. Januar in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Ende letzten Jahres beantragt hatte (VersicherungsJournal 9.1.2025). Das eigentliche Insolvenzverfahren könnte noch in diesem Februar eröffnet werden (13.1.2025).

- Sitz der Versicherungsaufsicht in Bonn (Bild: Thomas Wolf)
Bafin rät zur Kündigung bei Element
Der Betrieb läuft bis dahin weiter. Doch das Unternehmen könne „infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen“, warnte die Bafin an Freitag und rät: „Betroffene sollten unbedingt prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen.“
Weiter schreibt die Aufsichtsbehörde: „Um einen zeitlich lückenlosen Deckungsschutz zu gewährleisten, sollten die Betroffenen zunächst jedoch einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer schließen, bevor sie ihr Vertragsverhältnis mit Element beenden.“ Der neue Vertrag solle nahtlos anknüpfen.
Kündigung sollte kein Problem sein
Element werde es „grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 BGB außerordentlich kündigen“, schreiben die Aufseher. Demnach ist keine Kündigungsfrist einzuhalten.
Falls das (endgültige) Insolvenzverfahren eröffnet werde, endeten die Versicherungsverträge in den allermeisten Fällen bereits einen Monat nach Eröffnung des Verfahrens. Zudem sei nicht garantiert, dass alle Schäden vollständig reguliert werden können.
Für Fragen von Verbrauchern verweist die Behörde auf ihre Ratgeberseite und empfiehlt Verbrauchern, sich an Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder Verbraucherschutzorganisationen zu wenden.
Versicherer und Makler kümmern sich um Umdeckungen
Unterdessen haben die Vertriebspartner von Element begonnen, die Policen umzudecken beziehungsweise den Kunden Alternativen anzubieten. Das ist auch aus Haftungsgründen geboten (17.1.2025).
Die Hunderttausenden Kunden des notleidenden Versicherers scheinen oft ahnungslos zu sein, da sie überwiegend White-Label-Policen gekauft haben, die unter der Marke des Vermittlers angeboten wurden und bei denen der Risikoträger nur im „Kleingedruckten“ genannt wird.
Einige dieser Vertriebspartner hatte der Bund der Versicherten e.V. (BdV) genannt. Die Verbraucherschutzorganisation hat in dem Zusammengang Mitte Januar die Bafin kritisiert, weil diese bis dahin die Öffentlichkeit noch nicht über ihren Insolvenzantrag informiert hatte (Medienspiegel 14.1.2025, Medienspiegel 29.1.2025).




