FWU Life stellt Geschäftsbetrieb in Deutschland ein

12.3.2025 (€) – Die FWU Life Insurance mit Sitz in Luxemburg hat ihr Niederlassungsgeschäft in Deutschland eingestellt. Das Aus kommt wenig überraschend, da sich der Versicherer derzeit in der Liquidation befindet.

Das insolvente luxemburgische Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. (FLL) hat das gesamte Versicherungsgeschäft im Rahmen des Niederlassungsverkehrs in Deutschland eingestellt. Dies gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am 10. März bekannt.

Bafin ist für FWU Lux nicht zuständig

Die Erlaubnis, in Deutschland eigene Tarife anzubieten, ist laut einem Bafin-Sprecher erloschen. Allerdings ist die deutsche Aufsichtsbehörde weder für die Erteilung dieser Erlaubnis noch für die Aufsicht über das Versicherungsgeschäft zuständig. Dafür ist die luxemburgische Versicherungsaufsicht, das Commissariat aux Assurances (CAA), verantwortlich.

Die FLL betrieb ihr Deutschlandgeschäft im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im europäischen Wirtschaftsraum als EWR-Dienstleister nach § 61 VAG. Die von dem 55-jährigen Diplom-Betriebswirt Hendrik Lehmann geleitete Niederlassung war in Saarbrücken.

Das Neugeschäft hatte die FWU Life schon im Juli 2024 einstellen müssen, da die Mutter FWU AG überschuldet war und der Lebensversicherer nicht über genügend Eigenkapital verfügte. Im Februar 2025 hatte die zuständige Finanzaufsicht einen Sanierungsplan als unzureichend abgelehnt. Für den Lebensversicherer bedeutete dies das endgültige Aus (VersicherungsJournal 5.2.2025).

Zahl der deutschen Versicherungsnehmer ist nicht genau bekannt

Wie viele deutsche Kunden die FWU Life zählt, ist nicht bekannt. Das Unternehmen kommuniziert die Zahl nicht.

Für die Mutter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt von der Pluta Rechtsanwalts GmbH als Insolvenzverwalter ernannt. Laut der Kanzlei betreut die FWU zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in Europa etwa 285.000 Kunden.

„Von der Mitteilung der Bafin ist das Verfahren der FWU AG nicht betroffen. Die Gespräche dauern an“, teilt eine Pluta-Sprecherin dem VersicherungsJournal mit. Demnach befinde sich der Insolvenzverwalter in Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten mit dem Ziel, Beteiligungen der Gesellschaft zeitnah zu veräußern.

Zum Insolvenzverwalter des Lebensversicherers wurde Rechtsanwalt Yann Baden von der Anwaltskanzlei Baden & Baden bestellt. Er ist auch Ansprechpartner für deutsche Kunden, die Ansprüche gegenüber der FWU Lux Life geltend machen wollen. Er stellt Informationen zum weiteren Vorgehen auf seiner Webseite (in Englisch und Französisch) zur Verfügung.

Es bleibt unklar, wie viel Geld deutsche Kunden erhalten

Die Ansprüche der Kunden werden jedoch grundsätzlich als Teil der Insolvenzmasse behandelt. Eine Sicherungseinrichtung wie die deutsche Protektor Lebensversicherungs-AG gibt es in Luxemburg nicht (22.1.2025).

„Die Forderungen (die Beträge, die am Ende der Liquidation zurückgefordert werden können) der Versicherungsnehmer werden vom Insolvenzverwalter auf der Grundlage des Nettoinventarwerts der Verträge bestimmt“, schreibt die CAA in einem „Frequently asked Questions“-Dokument (PDF, 370 KB).

Der Nettoinventarwert ist der Wert der Vermögenswerte eines Versicherungsvertrags, der nach Abzug aller Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt. Dieser Betrag spiegelt wider, was von den verbleibenden Mitteln des insolventen Versicherungsunternehmens nach der Liquidation tatsächlich an die Versicherungsnehmer verteilt werden kann.

Was sind die nächsten Schritte bei dem insolventen Lebensversicherer?

Darüber hinaus berichtet die CAA, welche weiteren Schritte nun erfolgen, damit Versicherungsnehmer entschädigt werden. Dabei ist zunächst der Insolvenzverwalter am Zug:

  • Spätestens bis zum 31. Juli 2025 erhalten die Versicherungsnehmer ein Schreiben des Insolvenzverwalters an ihren letzten bekannten Wohnsitz. Es enthält eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung sowie ein Informationsschreiben mit dem errechneten Betrag der berechtigten Forderung.
  • Die Versicherungsnehmer müssen die Forderungsanmeldung bis spätestens 31. Januar 2028 unterschreiben und zurücksenden. Andernfalls verjährt die Forderung.
  • Falls Versicherungsnehmer innerhalb der festgelegten Frist zum Beispiel aufgrund einer kürzlich erfolgten Adressänderung) kein Schreiben erhalten, können sie ihre Forderungsanmeldung direkt beim Insolvenzverwalter Yann Baden einreichen.
  • Wenn die Versicherungsnehmer den angegebenen Betrag nicht akzeptieren, müssen sie für ihre abweichende Forderung Belege vorlegen und die unterzeichnete Forderungsanmeldung bis zum 31. Januar 2028 zurücksenden.
Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Schlagwörter zu diesem Artikel
Weitere Artikel der Ausgabe vom 12.3.2025
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren