Paradigmenwechsel? Gespaltenes Echo auf Vorschläge zur Altersvorsorge-Reform

19.7.2023 (€) – Aus Sicht der Versicherer sind die Empfehlungen der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ ambivalent. Die Vermittlerverbände zeigen sich vorsichtig optimistisch. Die Aba erwartet einen weiteren Schub der bAV und der BVI spricht von einem Paradigmenwechsel. Dagegen sieht die Verbraucherzentrale das Ziel einer grundlegenden Reform deutlich verfehlt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Abschlussbericht (PDF; zwei MB) der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ veröffentlicht (VersicherungsJournal 19.7.2023).

In dem Papier gibt die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission (1.12.2022), die sich aus Staatssekretären aus drei Bundesministerien sowie Vertretern von Anbieterverbänden, Sozialpartnern, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern zusammensetzt, Empfehlungen für eine Reform.

Versicherer sind zwiegespalten

Die Reaktionen auf die Empfehlungen der Kommission sind geteilt. „Aus Sicht der Versicherer sind die Vorschläge ambivalent“, kommentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) die Ergebnisse. Die Fokusgruppe habe sich zwar klar gegen einen Staatsfonds ausgesprochen. Das sei ein erfreuliches Votum für Vielfalt und Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher.

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

Der Bericht verkenne jedoch, dass Alterssicherung viel mehr sei als nur Vermögensaufbau. „Die Bedeutung lebenslanger Renten und Mindestgarantien für die Menschen wird leider unterschätzt“, meint GDV-Hauptgeschäftsführer Asmussen.

Neue Impulse verspreche der Wegfall des 100-prozentigen Beitragserhalts in der Ansparphase. Damit werde das Produktangebot wieder steigen, nachdem sich in der Niedrigzinsphase viele Anbieter aus dem Geschäft mit der geförderten privaten Altersvorsorge zurückgezogen hätten.

Zum Thema Kapital-Garantien sagt Asmussen: „Die Menschen erwarten bei der geförderten Altersvorsorge Verlässlichkeit. Die gäbe es bei einem kompletten Garantieverzicht nicht.“ Nachbesserungsbedarf sieht er bei der Ausgestaltung der Auszahlungsphase: „Es ist gut, wenn die Sparer freier über ihr Vermögen verfügen können. Es wäre aber bei einen Altersvorsorgeprodukt kontraproduktiv, die lebenslange Rente aufzugeben“, warnt er.

Votum fordert zügiges Umsetzen

So wie der GDV erwartet auch der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. von der Bundesregierung nun rasch eine Gesetzgebungsinitiative. Der Abschlussbericht der Fokusgruppe sei ein erster Meilenstein auf dem Weg zur notwendigen Reform der Förderung privater Altersvorsorge, der Hoffnung macht, heißt es gegenüber der Presse.

„Diese Hoffnung beruht maßgeblich darauf, dass sich für die zentralen Empfehlungen klare Mehrheiten gefunden haben. Dies berechtigt zu der Annahme, dass man im sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren zu Ergebnissen kommt und der seit Jahren andauernde Stillstand aufgelöst wird“, meint Martin Klein, geschäftsführender Vorstand.

Der Abschlussbericht sendet ein klares Signal an die heute bereits aktiven Riester-Sparer.

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand Votum-Verband

Es sei eine bittere Erfahrung, dass die Politik die gesamte Dauer der Niedrigzinsphase benötigt habe, um zu diesen Erkenntnissen zu kommen. Die in den vergangenen Jahren beklagte mangelnde Rendite der Riester-Produkte sei daher auch politisch zu verantworten.

Zu begrüßen sei, dass der Forderung nach der Einrichtung eines Staatsfonds mit einer klaren Mehrheit eine Absage erteilt wurde. Der Abschlussbericht sende zudem ein klares Signal an die heute bereits aktiven Riester-Sparer. Die nun auf den Weg gebrachte Riester-Reform sei ferner der längst fällige Startschuss für die Altersvorsorge-Absicherung der Selbstständigen.

AfW ist vorsichtig optimistisch

„Was hier vorliegt, ist mehr als zu erwarten war“, kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., das Papier. „Riester soll endlich reformiert werden und man verabschiedet sich von der problematischen Idee eines Staatsfonds beziehungsweise eines öffentlich verantworteten Vorsorgefonds in der privaten Altersvorsorge.“

Nach einer ersten Durchsicht halte man die Vorschläge zu Riester für überzeugend. Zudem habe sich scheinbar die Erkenntnis durchgesetzt, „dass risikoorientierter, offensiver vorgegangen werden muss, da ansonsten keine Chance besteht, die Altersvorsorgelücke zu schließen“, heißt es in einer Mitteilung. Der klare Blick auf Großbritannien und die Vereinigten Staaten deuteten eine Zeitenwende an.

Die Uhr tickt. Reformen sind überfällig.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW

„Man will sich von der Pflicht zur Leibrente verabschieden, was sicherlich ein noch zu diskutierender Punkt sein wird, wie auch das Minderheitsvotum des GDV hierzu zeigt“, deutet der Verband die Ergebnisse. Der Vorschlag eines Altersvorsorgedepots wird als „zukunftsfähige Neuerung“ angesehen.

Das beim Thema der Kosten einmal nicht die Vermittlervergütung prominent platziert werde, sondern Produkt- und Bürokratieanforderungen, begrüße man ausdrücklich. Es bleibe jedoch abzuwarten, welche Vorschläge den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden werden. „Die Uhr tickt. Reformen sind überfällig“, so Wirth.

Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident

BVK sieht Altersvorsorgedepots skeptisch

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sieht Licht und Schatten. „Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend. Die Besetzung der Fokusgruppe ohne die Expertise der Vermittlerverbände hat die Zielsetzung von Anfang an bestimmt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Michael H. Heinz (Archivbild: Brüss)
Michael H. Heinz (Archivbild: Brüss)

Begrüßenswert sei die Beibehaltung des Drei-Schichten-Modells und der Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge sowie eine stärkere Flexibilisierung in der Auszahlungsphase. „Skeptisch beurteilen wir die Pläne, die Altersvorsorge über sogenannte Altersvorsorgedepots den volatilen Kapitalmärkten zu überlassen“, so Heinz.

Renten und Mindestgarantien für die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos seien bei der Altersvorsorge für die Planbarkeit der Bürger enorm wichtig. „Offenbar ist es der Versicherungswirtschaft innerhalb der Fokusgruppe nicht gelungen, dies zu verdeutlichen“, kritisiert der BVK-Präsident.

Aba erwartet weiteren Schub der bAV?

„Eine solide gesetzliche Rente, eine entsprechend unseren Vorschlägen gestärkte betriebliche Altersversorgung und die vorgeschlagene Weiterentwicklung der privaten Vorsorge reichen aus, um die Altersversorgung in Deutschland zukunftsfest zu machen", kommentiert Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender des Aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., die Ergebnisse.

Daneben bestünde kein Bedarf für einen öffentlich verantworteten Altersvorsorgefonds. Man begrüße es sehr, dass sich eine deutliche Mehrheit dagegen entschieden habe.

„Es ist gut, dass der Bericht sich nicht allein auf die private Vorsorge konzentriert. Die Empfehlung, die Geringverdiener-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung auszubauen, deckt sich mit Ergebnissen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrenten, den das BMAS gemeinsam mit dem BMF durchgeführt hat. Damit kann die betriebliche Altersversorgung gerade bei den Niedrigverdienern einen weiteren großen Schub erhalten", betont er.

Die diskutierte Verwendung eines Altersvorsorgevermögens zum Erwerb von Entgeltpunkten in der GRV halten wir für äußerst bedenklich.

Georg Thurnes, Vorsitzender des Aba

Die Empfehlung, bestimmte Formen der Förderung für die private Vorsorge auch für die betriebliche Altersversorgung nutzen zu können, sei ebenfalls richtig. Hingegen halte man die diskutierte Verwendung eines Altersvorsorgevermögens zum Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung „für äußerst bedenklich“. Potenziell würde damit eine zusätzliche Belastung der Versicherten-Gemeinschaft resultieren. Hier sollte nochmals kritisch geprüft werden.

BVI sieht Paradigmenwechsel

Der BVI spricht in einer Pressemitteilung von einem „Paradigmenwechsel in der privaten Altersvorsorge“. „Künftig sollen private Altersvorsorgeprodukte auf Garantien und Verrentung verzichten und die Auszahlphase flexibel gestalten können. Ohne Garantiezwang kann das Aktiensparen ausgeweitet werden. Gerade Aktienfondssparpläne sind bei langen Anlagezeiträumen renditestark“, heißt es dort.

Der Bericht stelle klar, die Idee eines Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge nicht weiter zu verfolgen. „Das ist ein wichtiges Signal. Denn in der sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat die Regeln und ist Schiedsrichter. Sobald der Schiedsrichter selbst mitspielt, ist der Wettbewerb verzerrt und nicht marktwirtschaftlich. Das verhindert Produktvielfalt und fairen Wettbewerb”, wird BVI-Hauptgeschäftsführer Richter zitiert.

Die Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge verfehlen deutlich das Ziel einer grundlegenden Reform.

Ramona Pop, VZBV-Vorständin

VZBV hält Empfehlungen für untragbar

„Chance vertan“, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) in einem Kommentar zum Abschlussbericht. Die Empfehlungen der „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ verfehlten deutlich das Ziel einer grundlegenden Reform. Die Kommission halte am maroden System fest.

„Es braucht einen öffentlich verwalteten Fonds, der breit diversifiziert das Geld der Verbraucher:innen in Aktien anlegt – verlässlich und ohne unnötige Kosten und Gebühren. Die private Altersvorsorge muss Sparer:innen eine hohe ergänzende Rente zur gesetzlichen Rente ermöglichen“, erneuert VZBV-Vorständin Ramona Pop ihre Position.

Ein öffentlich verantworteter Vorsorgefonds sei privaten Angeboten wie den Riester-Produkten klar überlegen. Ein Gutachten des ZEW Mannheim im Auftrag des VZBV habe gezeigt, dass eine breit gestreute, langfristige Aktien-Anlage hohe Renten bei geringem Risiko möglich mache. Länder wie Schweden oder Großbritannien würden seit Jahren zeigen, dass ein solches Modell funktioniere und das Geld nicht primär in den Taschen der Finanzwirtschaft lande.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale untragbar sei die Empfehlung der Fokusgruppe, dass Versicherungs-Unternehmen den Sparern für ihre Zusatzrenten weniger Geld auszahlen können sollen, als sie eingezahlt haben. So sinnvoll ein solcher Garantieverzicht bei Fondssparplänen sei, bei Versicherungsprodukten hätten Verbraucher das Nachsehen.

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