24.2.2015 (€) – IMD 2, Solvency II und Priips waren und sind die großen Regulierungsprojekte der jüngsten Vergangenheit. Nichtsdestoweniger drängen bereits die nächsten Themen ins Rampenlicht, darunter ein europäisches Versicherungsvertrags-Recht, die (Un-) Zulässigkeit bestimmter Risikodifferenzierungs-Merkmale, ein „europäisches Altersvorsorgeprodukt“ oder die Verwendung persönlicher Daten.
In der vergangenen EU-Legislaturperiode von 2009 bis 2014 standen wahrlich „große Brocken“ auf der Tagesordnung, allen voran
- die Versicherungs-Vermittlungsrichtlinie 2 alias Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD),
- die Verordnung über Basisinformationsblätter alias „Priips-Verordnung“ und
- das neue Aufsichts- und Eigenmittel-Regelwerk Solvency II.
Während die Priips-Verordnung bereits seit 2014 beschlossen (VersicherungsJournal 16.4.2014) und auch die „Ankunft“ von Solvency II nach langen Jahren der Debatte mittlerweile fixiert ist, harrt die IMD 2/IDD noch ihrer Fertigstellung.
Die Richtlinie ist aber in der Zielgeraden. Sie soll bis zum Sommer vorliegen und würde nach der nationalen Umsetzung im Jahr 2017 anwendbar werden. Die „Zwischenstufe“ zur IMD2/IDD, die „IMD 1.5“, welche einige zentrale Regelungen vorzieht, ist bereits 2014 beschlossen worden (VersicherungsJournal 5.5.2014).
Von der Finanz- zur Marktregulierung
Abgesehen von diesen „alten Bekannten“ sind auf europäischer Ebene noch weitere Initiativen im Gespräch, die in den nächsten Jahren auf die Versicherungswirtschaft zukommen werden.
„Die europäische Legislaturperiode 2009 bis 2014 stand im Zeichen der Finanzregulierung (‚prudential regulation‘), insbesondere von Solvency II“, fasst Dieter Pscheidl in der neuen Ausgabe der österreichischen Zeitschrift Versicherungsrundschau die letzten Jahre zusammen.
„In den kommenden fünf Jahren verlagert sich der Arbeitsschwerpunkt der EU-Kommission auf die Marktregulierung (‚conduct of business‘)“, beschreibt der Repräsentant des Verbandes der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) bei der Europäischen Union die Stoßrichtung und gibt einen Überblick über anstehende Pläne.
Unionsweites Versicherungsvertragsrecht
Dazu zählt zum Beispiel das Ansinnen, dem grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft einen neuen Impuls zu geben. Hierzu überlege man eine EU-Verordnung über ein europäisches Versicherungsvertrags-Recht.
Dieses könnte laut Pscheidl zum Vorbild für entsprechende Reformen auf nationaler Ebene werden und so „indirekt einen EU-Verbraucherschutz-Standard definieren“.
In Vorbereitung der Entscheidung über einen Verordnungsvorschlag seien in Brüssel bis Ende 2015 die Ergebnisse zweier Studien zu erwarten.
Die eine befasst sich mit den derzeitigen Rechtswahlmöglichkeiten im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft für Massenrisiken, die andere mit der wirtschaftlichen Bedeutung der vertragsrechtlichen Unterschiede beim grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft.
Neue Basis für den Datenschutz
Ein wichtiges Thema wird in den nächsten Jahren die Nutzung persönlicher Daten sein. Ende 2017, so Pscheidl, könnte die EU-Datenschutz-Grundverordnung hier einen neuen Rahmen schaffen. Der endgültige Text werde für die zweite Jahreshälfte erwartet.
Für „problematisch“ hält Pscheidl das Verbot einer automatisierten Profilbildung: Die Definition sei vom EU-Parlaments so weit geöffnet worden, „dass auch Tarifeinstufung, Prämienbemessung und Betrugsbekämpfungs-Modelle darunter fallen würden“.
„Bedenklich“ seien auch Vorschläge auf Ebene der Mitgliedsstaaten, das Verbot der Verwendung genanalytischer Daten in einer eigenen Bestimmung zu regeln und zugleich die Definition genanalytischer Daten auszuweiten, „sodass auch allgemeinere Gesundheitsdaten darunter fallen könnten, deren Verarbeitung derzeit erlaubt ist“.
Rückkehr der Diskussion um Risikodifferenzierung?
Nach „Unisex“ könnte die Diskussion um zulässige Risikodifferenzierungs-Merkmale neu in Gang kommen. „Die EU-Kommission möchte die festgefahrenen Ratsverhandlungen zum Richtlinienvorschlag zur Gleichbehandlung hinsichtlich Alter und Behinderung wieder in Gang bringen“, berichtet Pscheidl.
Der Richtlinienvorschlag enthalte eine Bestimmung, die für Finanzdienstleistungen ein Rechtfertigungserfordernis für unterschiedliche Prämien und Leistungen aufgrund von Alter und Behinderung vorsieht.
Der VVO betrachte dies insofern kritisch, als mit der Unisex-Regelung bereits die Verwendung eines Risikodifferenzierungs-Merkmals, nämlich des Geschlechts, erschwert worden sei.
Europäisches Pensionsprodukt
Weniger detaillierte Pläne, so Pscheidl, liegen zu anderen Initiativen vor. Das gilt unter anderem für die beabsichtigte Förderung des Binnenmarkts für persönliche Altersvorsorgeprodukte. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) prüfe hierzu bis 1. Februar 2016 im Auftrag der EU-Kommission im Wesentlichen zwei Optionen.
Option eins wäre die Schaffung einer „Zertifizierung“ für bestehende Produkte, Option zwei die Gestaltung eines „Vorsorgeprodukts“ mit definierten Eigenschaften.
Insolvenzrecht für Nicht-Banken – auch für Versicherungen?
Eine der weiteren Überlegungen betrifft das Thema Insolvenz. 2015 solle es einen Richtlinienvorschlag für ein Insolvenzrecht für Nicht-Banken geben. Vorbild: die 2014 für die Bankensanierung und -abwicklung verabschiedete EU-Richtlinie. „Unklar ist derzeit, ob auch Versicherungen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen sollen“, erklärt Pscheidl.
Die noch bis Ende Februar amtierende Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin), Dr. Elke König, hatte kürzlich auf einer Fachveranstaltung Gedanken geäußert, die in diese Richtung gehen (VersicherungsJournal 29.1.2015).
Naturgefahren: Weitere Vorgangsweise noch unklar
In puncto Naturgefahren hatte sich in der letzten Legislaturperiode das Parlament für Eigenvorsorge-Anreizsysteme auf nationaler Ebene und gegen eine Reglementierung auf EU-Ebene ausgesprochen (VersicherungsJournal 7.2.2014).
Bereits 2013 hatte die EU-Kommission ein Diskussionspapier („Grünbuch“) herausgegeben, das sich mit der „Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen“ befasst. „Die weitere Vorgangsweise der EU-Kommission zu diesem Thema ist derzeit allerdings nicht absehbar“, sagt Pscheidl.




