Finanzreform der Krankenkassen startet mit viel Kritik

13.7.2026 – Das parlamentarische Verfahren des umstrittenen Sparprogramms ist abgeschlossen: Die Länderkammer hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz passieren lassen. Trotz seines Namens bringt es steigende Beiträge für viele Familien mit sich, bei denen ein Partner bislang kostenfrei mitversichert ist. Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen könnte ein weiteres Sparpaket spätestens in zwei Jahren anstehen.

Der Bundesrat hat am Freitag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) gebilligt. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut der Bundesregierung die Finanzlücken der Krankenkassen schließen sollen (Drucksache 411/26; PDF; 1,7 MB).

Ein Antrag, zur weiteren Beratung den Vermittlungsausschuss anzurufen (Drucksache 411/1/26; PDF; 150 KB), fand hingegen keine Mehrheit. Die Länder Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten eine grundlegende Überarbeitung gefordert.

Denn sie bezeichneten die vorgesehenen finanziellen Ausgleichszahlungen des Bundes als unzureichend. Die in dem Gesetz vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich könnten außerdem Insolvenzen bei Kliniken verursachen. Dies gefährde die bereits oftmals bedrohte Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten ländlichen und strukturschwachen Regionen zusätzlich.

Beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern eingeschränkt

Am Freitagmorgen hatte auch eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag nach einer hitzigen Debatte die Ausschussvorlage verabschiedet (VersicherungsJournal 10.7.2026). Demnach soll unter anderem die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern angepasst werden.

Konkret werden für sie ab 2028 zusätzliche Beiträge in Höhe von 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens fällig (31.3.2026). Ausnahmen gelten für schwer Pflegebedürftige, Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung und Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren.

Ziel ist es, allein im kommenden Jahr knapp 19 Milliarden Euro einzusparen. Die dramatische Finanzlage hat in den Vorjahren zu starken Anstiegen der GKV-Zusatzbeitragssätze geführt (7.1.2026). Als Hauptursache hierfür gilt die Explosion der Kosten im deutschen Gesundheitswesen.

Ohne Strukturreform im Gesundheitssystem bleiben Maßnahmen wirkungslos

Anne-Kathrin Klemm (BKK Dachverband)
Anne-Kathrin Klemm (BKK Dachverband)

Doch: „Statt eines großen Befreiungsschlags steht nun eine Entscheidung, die maximal auf Kante genäht ist“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes e.V. „Wir müssen damit rechnen, dass wir uns schon im kommenden Jahr wieder mit der Frage nach steigenden Beitragssätzen auseinandersetzen müssen.“

Ihrer Ansicht nach ist mit dem Gesetz zwar ein „wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Finanzierung der GKV“ gemacht worden. Aber: „Ohne Strukturreformen in der ambulanten und stationären Versorgung, mehr Digitalisierung, die Einführung eines Primärversorgungssystems und eine bessere Notfallversorgung werden die Maßnahmen des BStabG wirkungslos bleiben.“

Insgesamt sind die hierin enthaltenen Neuregelungen aus Sicht der Betriebskrankenkassen auch „nur bedingt zielführend“. Laut Klemm werden die Versicherten und ihre Arbeitgeber nach wie vor zu stark finanziell belastet und die Kosten für versicherungsfremde Leistungen zu gering erstattet. Zudem kritisiert sie ein „Einknicken der Bundesregierung vor der Pharmabranche und den Kliniken“.

BStabG löst nicht alterungsbedingte Probleme der umlagefinanzierten GKV

Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)
Florian Reuther (Bild: PKV-Verband)

„Das heute verabschiedete Gesetz wird die alterungsbedingten Probleme der umlagefinanzierten GKV nicht lösen und keine Wachstumsimpulse setzen“, erwartet auch Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.

„Die Rechnung dafür tragen die jüngeren Generationen“, so Reuther weiter. „Die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems und Zukunftschancen für die Jüngeren können nur mit mehr Wettbewerb und einem Ausbau der Kapitaldeckung, wie sie die PKV betreibt, erhalten bleiben.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) läutet mit der angestrebten Stabilisierung des GKV-Beitragssatzes demnach zwar einen dringend notwendigen Kurswechsel hin zur sogenannten einnahmeorientierten Ausgabenpolitik ein. „Doch der Blick auf die Details trübt das Bild erheblich.“

Höhere Versicherungspflichtgrenze erschwert den Wechsel in die PKV

Kritisch an der GKV-Finanzreform sieht der PKV-Verband insbesondere, dass sie auch eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) enthält (29.4.2026). Dies betrifft demnach bundesweit 6,3 Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber. „Die zusätzliche Belastung beläuft sich auf insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro jährlich“, so Reuther weiter.

Hinzu kommt, dass die Versicherungspflichtgrenze zusätzlich um 3.600 Euro angehoben wird. „Dies ist ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern und schadet dem Wettbewerb zwischen GKV und PKV, der unser Gesundheitssystem leistungsfähig macht.“

Der hierdurch erschwerte Wechsel in die private Krankheitskostenvollversicherung schadet laut Reuther dem gesamten Gesundheitssystem hierzulande. „Denn mit ihrem Mehrumsatz tragen Privatpatienten überproportional zur Sicherung von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken bei. Davon profitieren alle, auch die gesetzlich Versicherten.“

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