16.4.2026 – Die BKK Firmus kann in sechs Bundesländern keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen – Ursache ist der Rückzug von Trägerunternehmen aus diesen Regionen und aufsichtsrechtliche Vorgaben. Die Kasse fordert rechtliche Reformen, die Betriebskrankenkassen grundsätzlich eine bundesweite Öffnung ermöglichen. Auch andere BKKs sind zum Handeln gezwungen.
Die BKK Firmus mit Sitz in Bremen wird zukünftig nicht mehr wie bisher bundesweit geöffnet sein. Das berichtet die Krankenkasse in einer Pressemeldung vom 14. April 2026 (PDF, 2,12 MB). Demnach nimmt der Anbieter in den sechs Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen keine neuen Mitglieder mehr auf.
Die Einschränkung wirkt sich nach Angaben der Körperschaft für bestehende Mitglieder in den sechs Bundesländern nicht aus. Alle bestehenden Mitgliedschaften werden demnach wie gewohnt und unverändert fortgeführt. Nur Neumitglieder könnten nicht mehr aufgenommen werden.
Trägerunternehmen zogen sich aus Bundesländern zurück
Als Grund für den Rückzug nennt die Krankenkasse „organisatorische Veränderungen bei ihren Trägerunternehmen“, auf die man selbst keinen Einfluss habe. In der Mitteilung heißt es dazu:
„Für Betriebskrankenkassen, zu denen auch die BKK Firmus zählt, gibt es eine wesentliche Besonderheit, die sie von anderen Kassenarten unterscheidet: Das Krankenkassenorganisationsrecht sieht vor, dass Betriebskrankenkassen nur für die Bundesländer geöffnet sein dürfen, in denen ihre Trägerunternehmen eine Betriebsstätte vor Ort haben.“
Dieser Sachverhalt werde in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) aufsichtsrechtlich geprüft, so die Kasse weiter. In der jüngeren Vergangenheit hätten Veränderungen bei den Trägerunternehmen dazu geführt, dass nicht mehr alle 16 Bundesländer durch Betriebsstätten abgedeckt seien.
Die Trägerunternehmen der BKK Firmus lassen sich der Anlage 1 der Satzung (PDF, 701 KB) entnehmen. Die Struktur ist breit aufgestellt und umfasst Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie ebenso wie aus der Metall- und Papierverarbeitung sowie dem Maschinen- und Anlagenbau. Überwiegend handelt es sich um kleine und mittelständische Betriebe mit Sitz in Norddeutschland.
Passus in der Satzung schränkt Tätigkeitsbereich ein
Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, verweist gegenüber dem VersicherungsJournal auf eine Regelung in der Satzung der Krankenkasse. In § 1 Absatz 2 der Satzung heißt es: „Der Bereich der BKK Firmus erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Der Bereich der BKK Firmus erstreckt sich auf die in Anlage 1 genannten Betriebe.“
Der zweite Satz verweist auf die in der Anlage aufgeführten Trägerunternehmen und deren Betriebsstätten. Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, dass die Einschränkung der bundesweiten Öffnung auch mit der Satzungslogik zusammenhängt. In den betroffenen Bundesländern sind laut Satzung keine Betriebsstätten der in Anlage 1 aufgeführten Trägerunternehmen vorhanden.
Das Kassenwahlrecht – ein hohes und bewährtes Gut im Sinne der Versicherten – wird durch eine solche Regelung ad absurdum geführt.
Dirk Harrer, BKK Firmus
Aufsichtspraxis des „dynamischen Kassenbereichs“
Zudem wird in der Aufsichtspraxis der Grundsatz eines „dynamischen Kassenbereichs“ zugrunde gelegt, so berichtet Adolph weiter – er prägt die Bestimmung des räumlichen Zuständigkeitsbereichs von Betriebskrankenkassen.
Der Kassenbereich ist danach kein statischer geografischer Raum, sondern eine variable Größe, die sich an der tatsächlichen Verteilung der Betriebsstätten der Trägerunternehmen orientiert.
Grundlage der Regeln zur Öffnung von Betriebskrankenkassen ist unter anderem § 173 Absatz 2 SGB V. In der Aufsichtspraxis wird die daraus abgeleitete „Dynamik des Kassenbereichs“ sowohl auf eine Erweiterung als auch auf eine Verkleinerung des räumlichen Zuständigkeitsbereichs angewendet. Über die Grundlagen informiert das BAS in einer Präsentation (PDF, 94,8 KB):
- Eröffnen Trägerunternehmen in zusätzlichen Bundesländern Betriebsstätten, kann sich der Kassenbereich entsprechend erweitern. Ziehen sich entsprechende Betriebsstrukturen aus einzelnen Ländern zurück, kann dies dazu führen, dass dort keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden dürfen.
- Diese dynamische Auffassung wird durch die Rechtsprechung gestützt, unter anderem durch einen Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 27. Februar 2018 (L 1 KR 11/18 KL ER). Laut Beschluss war eine BKK nicht mehr berechtigt, in drei Bundesländern neue Mitglieder aufzunehmen, da dort keine Betriebe ihrer Träger mehr bestanden. In der Folge musste sie ihren Kassenbereich anpassen und die Satzung entsprechend ändern.
Wie sich die Aufsichtsbehörde positioniert
Ein Sprecher der Aufsichtsbehörde BSA teilt dem VersicherungsJournal zur Firmus mit: „Die BKK war bislang für alle Versicherten im Bundesgebiet wählbar. Errichtet wurde sie durch verschiedene Betriebe. Nach § 144 SGB V kann die Krankenkasse jedoch nur in den Bundesländern gewählt werden, in denen aktuell ein Trägerbetrieb der Krankenkasse nachgewiesen ist.“
Das BAS habe diesen sogenannten Kassenbereich der BKK aktuell geprüft und im Ergebnis ermittelt, dass in sechs Bundesländern kein Betrieb mehr festgestellt werden konnte. „Dies hat zur Folge, dass die Krankenkasse in den betreffenden Bundesländern nicht mehr wählbar ist und der Kassenbereich in der Satzung angepasst werden muss“, so der Sprecher.
Auch eine bloße Satzungsänderung ändere daran nichts, erklärt der Sprecher weiter. Eine erneute bundesweite Öffnung sei nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Kasse in den betreffenden Bundesländern Betriebe mit unmittelbarem Bezug zum Kassenbereich nachweisen könnte. Dies sei nicht ersichtlich. „Die Satzung vollzieht die maßgeblichen tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse lediglich nach.“
„Nichts, wovon die Versicherten profitieren.“

- Dirk Harrer (Bild: BKK Landesverband Mitte)
Die BKK Firmus kritisiert diese geltenden Grundsätze deutlich. Demnach habe der Verlust der bundesweiten Öffnung einen faden Beigeschmack.
„Das Kassenwahlrecht – ein hohes und bewährtes Gut im Sinne der Versicherten – wird durch eine solche Regelung ad absurdum geführt“, sagt Vorstand Dirk Harrer laut Pressetext. „Sie macht unser Erstreckungsgebiet abhängig von den organisatorischen Entwicklungen unserer Trägerunternehmen, die wir nicht beeinflussen können.“
Harrer sieht ungleiche Spielregeln für die verschiedenen Kassenarten. „Das ist nichts, wovon die Versicherten profitieren – ganz im Gegenteil“, so der Betriebswirt. Er fordert rechtliche Reformen, um für alle gesetzlich Versicherten ein uneingeschränktes Wahlrecht zu ermöglichen.
Starker Zuwachs an Mitgliedern in den letzten Jahren
Mit der BKK Firmus trifft es eine Krankenkasse, die in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen ist. Die Zahl der Mitglieder erhöhte sich 2025 von 368.173 auf 786.256 – ein Plus von rund 113 Prozent (VersicherungsJournal 31.3.2026). Aktuell betreut die Kasse nach eigenen Angaben mehr als 1,1 Millionen Versicherte sowie rund 240.000 Arbeitgeber.
Sie entstand am 1. Januar 2003 durch die Fusion der Betriebskrankenkassen Unterweser und Osnabrück. Das Wachstum der Kasse setzte ab 2004 ein, als sie noch rund 54.000 Mitglieder zählte, und erfolgte zunächst vor allem über weitere Zusammenschlüsse. Insgesamt schlossen sich in der Folge acht Betriebskrankenkassen unter dem Namen der heutigen BKK Firmus zusammen.
Doch auch der niedrige Beitragssatz sowie Zusatzleistungen trugen in den letzten Jahren stark zum Mitgliederwachstum bei. Mit einem Gesamtbeitragssatz von 16,78 Prozent zählt sie zu den Kassen mit dem aktuell niedrigsten Beitrag.
Betriebskrankenkassen unter Druck
Die Firmus ist nicht die einzige Betriebskrankenkasse, bei der Veränderungen anstehen. Demnach haben auch die Salus BKK und die Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit gegenüber der Presse bekanntgegeben, dass sie zum 1. Januar 2027 fusionieren wollen. Die fusionierte Krankenkasse wird dann nach eigenen Angaben über rund 650.000 Versicherte verfügen.
„Die Herausforderungen für Krankenkassen wachsen enorm: steigender Kostendruck, zunehmende Regulatorik sowie Anforderungen an Digitalisierung und Cybersicherheit. In größeren Organisationen können diese komplexen Aufgaben besser gestemmt werden“, begründet Robert Leitl, Verwaltungsratsvorsitzender der Bundesinnungskrankenkasse, diesen Schritt.
Ebenfalls zum kommenden Jahreswechsel fusionieren wollen die BKK Pfalz und die BKK MKK – meine Krankenkasse, wie beide Unternehmen der Presse mitteilen. Auch sie begründen den Schritt mit wachsenden Herausforderungen im Gesundheitssystem. Sie zählen gemeinsam rund 660.000 Versicherte.
Nicht nur durch die aufsichtsrechtliche Bindung an die Träger können den Betriebskrankenkassen strukturelle Nachteile entstehen. Aufgrund ihrer historischen Entwicklung – sie gingen aus einzelnen Unternehmens- oder Werkskassen hervor – handelt es sich oft um kleinere Anbieter, die wenige Mitglieder zählen und weniger von Skaleneffekten profitieren können. Allein die SBK Siemens-BKK hat mehr als eine Million Mitglieder.
Wenn ich sehe, dass da Milliarden ausgegeben werden für nichts, weil es keinen Wettbewerb gibt, dann müssen wir da ran.
Carsten Linnemann, CDU
CDU-Generalsekretär regt an, kleinere Krankenkassen auszusortieren
Passend zu dieser Entwicklung hat CDU-Generalsekretär Carsten Linneman am Dienstag gegenüber der NTV Nachrichtenfernsehen GmbH gefordert, die Zahl der bestehenden Krankenkassen von 93 auf zehn zu reduzieren.
„Wenn ich sehe, dass da Milliarden ausgegeben werden für nichts, weil es keinen Wettbewerb gibt, dann müssen wir da ran, und deswegen sind über 90 Krankenkassen zu viel“, sagte Linnemann. Er regte an, primär kleinere Krankenkassen auszusortieren. Als mögliche Schwelle nannte er 200.000 oder 250.000 Versicherte.




