6.11.2015 – Wenn ich das richtig lese, dann waren in der PHV des Verursachers Gefälligkeitsschäden mitversichert. Die Versicherungsgesellschaft zahlte jedoch nicht und ließ sich verklagen.
Wozu brauche ich dann dieses Leistungsmerkmal in meiner PHV, wenn die dann eh nicht zahlt? Und das Gericht unterstützt das auch noch – es ist unfassbar!
Wenn es jetzt keine Erstattung durch die Gebäudeversicherung gegeben hätte (zum Beispiel durch einen anders gearteten Schaden), wäre das vorher gute nachbarschaftliche Verhältnis wohl nicht mehr so gut.
Die Schlussbemerkung des Gerichts, dass bei der Inanspruchnahme einer Haftpflicht-Versicherung üblicherweise eine Selbstbeteiligung, eine Prämienerhöhung oder die Kündigung des Vertrages drohen, ist abenteuerlich: Bei einer Gebäudeversicherung gibt es solche Folgen natürlich nicht und der Versicherungsnehmer kann sicher was dafür, dass der Nachbar den Schaden verursacht hat – Oh Gott...
Martin Wiedenmann
zum Artikel: „Das geflutete Untergeschoss”.




