Versicherung zahlt nur, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht

9.11.2015 – Die Deckung für Gefälligkeitsschäden ist in der Regel erstens subsidiär und zweitens greift sie nur, wenn der Versicherungsnehmer das wünscht.

Sinn dieser Versicherung ist es, Nachbarschaftsstreitgkeiten zu vermeiden. Diese entstehen in der Regel dann, wenn man dem Nachbarn in Ausführung einer Gefälligkeit einen Shcaden zuggefügt hat, für den kein Versicheurngsschutz besteht.

Beispielhaft werden hier meist Schäden genannt, die der Versicherte als Umzugshelfer verursacht, indem er zum Beispiel eine teure Vase o. ä. fallen lässt. Solche Schäden sind in der Regel nicht über beispielsweise eine Hausratversicherung versichert und der Nachbar würde auf Grund des stillschweigenden Haftungsverzichts leer ausgehen.

Im entschiedenen Fall hat der Nachbar aber seinen Schaden vollständig von der Gebäudeversicherung ersetzt bekommen. Und zu guter Letzt kann man ja auch darauf vertrauen, dass die meisten Schläuche mittlerweile eine Wasserstopp-Funktion haben.

Mark Saßmannshausen

sassmannshausen.m@f-l-s.de

zum Leserbrief: „Wozu Gefälligkeitsschäden einschließen, wenn die Versicherung nicht zahlt?”.

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