Wo das Gesetz spricht, haben andere zu schweigen

4.12.2023 – Eine verpflichtende Elementarschaden-Versicherung mit Kontrahierungszwang der Gebäudeversicherer ohne Risikozuschläge für ZÜRS-Zonen schreibt man einfach als Gesetz vor – schon ist sie da. Wie seinerzeit 1995 die private Pflege-Pflichtversicherung eingeführt wurde, ohne Risikozuschläge, mit Kontrahierungszwang, mit Beitragshöchstgrenzen – zu jeder bereits bestehenden Versicherung für Regelleistungen im Krankenhaus.

Um den Staat von steigenden Sozialhilfeausgaben für die Pflege zu entlasten. Und mit einem vorgeschriebenen Ausgleichssystem über den Pflegepool des Versichererverbandes, damit auch Versicherer mit höheren Risiken sich dies bei verbandseinheitlicher Prämie leisten konnten.

Selbstverständlich können Aktuare dies alles auch kalkulieren. Zwar haben sie etwa bei der Mitgabe der Alterungsrückstellung in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder bei den geschlechtseinheitlichen Tarifen auch umfangreich erklärt, warum dies nicht oder nur mit schwerwiegenden Konsequenzen und Nachteilen geht. Gegen den verpflichtenden Basistarif ohne Risikozuschläge gingen Versicherer sogar bis zum Verfassungsgericht, indem sie diesem ihren deshalb baldigen Ruin vorzurechnen versuchten.

Wenn es aber dann ein Gesetz gibt, beißen auch Aktuare die Zähne zusammen und setzen es einfach um, ohne dass man viel von größeren Schwierigkeiten mehr hört. Wo das Gesetz spricht, haben die reinen Grundsätze der Versicherungsmathematik zu schweigen. Besser, sie leisten dafür vorher schon konstruktive Vorschläge, wie es gehen kann.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Elementarschutz: Branche rechnet mit staatlicher Regelung”.

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