27.8.2025 – Das ist wieder einmal eines dieser lebensfremden Urteile. Wenn man sich bei viel Verkehr so verhalten würde, wie es das Gericht vom Autofahrer verlangt, käme man nie in den Kreisverkehr, denn man muss immer damit rechnen, dass die vorigen Autofahrer bremsen müssen, da ein Ausfahrender aus dem Kreisverkehr Fußgänger oder Radfahrer passieren lassen muss.
Da sollte die der Verkehrssituation nicht angepasste Geschwindigkeit des Radfahrers doch mindestens mit 50 Prozent, wenn nicht noch mehr gewichtet werden. Denn auch er muss immer damit rechnen, dass die Autos bremsen und anhalten müssen.
Jürgen Beiler
zum Artikel: „Geschädigter muss seinem Unfallgegner 3.000 Euro Schadenersatz zahlen”.




