Vergütung über Provisionen und Courtagen haben sich nicht bewährt

16.12.2020 – Natürlich sind die ausschließlich gegen Honorar tätigen Berater, ob nun Versicheruungs- oder Honorar-Finanzanlageberater, unabhängig. Sie können wegen der Vergütungsform zu allen Produktarten zu- und abraten.

Zusätzlich können Sie alle Anbieter empfehlen, auch jene, die nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Je nachdem, was für den Mandanten das Beste ist.

Nicht alle Versicherungsmakler haben eine Zulassung nach § 34 d) und 34 f) GewO. Da verbietet sich jegliche Beratung zur Altersversorgung, aber gleichwohl sehen wir diese vermittelt.

Die skandalösen Entwicklungen im Versicherungsvertrieb haben allzu häufig gezeigt, dass sich die Vergütung über Provisionen und Courtagen nicht bewährt haben. Wir erleben täglich, welcher Unsinn an Altersversorgungs-Produkten auch und gerade von Versicherungsmaklern vermittelt werden. Und das ohne hinreichende und umfassende Beratung!

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Honorarberater sind auch nicht unabhängig”.

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